Sachverhalt:
1.
Baumaßnahmen
Mit dem Ende 1994 erfolgten 1. Spatenstich zum Bau einer P+R-Anlage für 700
Kfz.-Einstellplätze hatte die Stadt Lüneburg damit begonnen, das Bahnhofsumfeld
neu zu gestalten. Neben dem Bau einer P+R-Anlage wurden bis Mitte des Jahres
2000 folgende Einzelmaßnahmen realisiert:
Ø
Anbindung
der P+R-Anlage an den vorhandenen Bahnsteigtunnel mittels einer 48 m langen
Fußgängerbrücke über die Dahlenburger Landstraße und eines Fußgängertunnels.
Ø
Errichtung
einer Fahrradstation für 1000 Fahrräder auf zwei Ebenen.
Ø
Umgestaltung
des Busbahnhofes
Ø
Herstellen
einer Busschleife und neuer Straßenanbindungen
Ø
Schaffung
einer Kurzparkzone (Amtsgarten)
Ø
Neugestaltung
des Bahnhofsvorplatzes
Ø
Neubau
und Aufweitung von 2 Eisenbahnüberführungen über die Altenbrückertorstraße/Dahlenburger
Landstraße.
Das finanzielle Gesamtvolumen für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes wurde
seinerzeit mit rd. 72 Mio. DM veranschlagt. Ziel der Maßnahmen war eine
Förderung des Personennahverkehrs auf der Schiene, die Entflechtung der verschiedenen
Verkehrsströme sowie eine deutliche Aufwertung des Bahnhofes als Visitenkarte
der Stadt. Die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes gehörte damit zu einem
Eckpfeiler des städtischen Verkehrsentwicklungsplanes.
Im Bewusstsein der Bevölkerung, der Politik und auch überwiegend innerhalb der
Verwaltung wird das Bahnhofsprojekt mit der Einweihung der
Eisenbahnüberführungen im Jahre 2000 als abgeschlossen angesehen. Vor diesem
Hintergrund soll im folgenden ein kurzer Überblick über die seit dem Jahre 2000
durchgeführten Maßnahmen, die über das Bahnhofsprojekt abgewickelt wurden,
gegeben und der aktuelle Abrechnungsstand dargestellt werden.
Im Jahre 2003 wurde die Fahrradstation im Obergeschoss erweitert. Durch die
Kapazitätserweiterung (Austausch der Bügelparker mit 60 cm Abstand gegen
höherversetzte Reihenparker mit 40 cm Abstand) können 250 Fahrräder zusätzlich
im Radspeicher abgestellt werden (Gesamtkosten dieser Erweiterung: rd. 40.500
€). Im Jahre 2004 wurde darüber hinaus neben dem Westbahnhof eine Fläche zum
Abstellen von ca. 90 Fahrrädern gemäß dem Beschluss des Verwaltungsausschusses
hergerichtet (Sicherheitszaun, Bügel usw.). Auf dem Bahnhofsvorplatz wurden
darüber hinaus Abschlussarbeiten getätigt (Bordsteinabsenkung).
Im Jahre 2005 erfolgte die 2. Kapazitätserweiterung der Fahrradstation durch
Austausch der Bügelparker im Untergeschoss (Kosten: rd. 32.000 €). Nunmehr
weist die Fahrradstation eine Gesamtkapazität von 1333 Abstellplätzen auf.
Beide Kapazitätserweiterungen wurden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) gefördert. Der letzte Zuwendungsbescheid der
Landesnahverkehrsgesellschaft datiert vom 15.09.2005. Die bautechnische
Maßnahme wurde im November 2005 durchgeführt.
1.1 Eisenbahnüberführungen
Das technisch anspruchsvollste, kostenmäßig umfangreichste und abrechnungsmäßig
komplizierteste Teilprojekt stellte die Aufweitung der Eisenbahnüberführungen
dar. Die Beschaffung aller Rechnungsunterlagen nach Durchführung der
Aufweitungen durch die DB AG gestaltete sich vor dem Hintergrund mehrfacher
Umstrukturierungsmaßnahmen und zahlreicher Zuständigkeitsverlagerungen sowie
dem Einsatz verschiedener nicht kompatibler EDV-Systeme bei der DB AG als
äußerst schwierig dar. Im Rahmen der Sichtung und Prüfung der umfangreichen
Rechnungsunterlagen durch den kaufmännischen Mitarbeiterstab der DB AG wurden
erhebliche interne rechnerische Differenzen festgestellt, die einer
innerbetrieblichen Revision unterzogen werden mussten. Darüber hinaus lagen bei
der DB AG nicht für alle buchungsmäßig erfassten Zahlungsvorgänge
Rechnungsbelege vor, deren Vorlage gegenüber der Stadt und den Zuschussgebern
für eine Rechnungsstellung unabdingbar waren. Kostennachweise, die von der DB
AG im Jahre 2003 und 2004 vorgelegt wurden, konnten seitens der Stadt durch das
hiesige Rechnungsprüfungsamt als nicht prüfungsfähig anerkannt werden. Erst
nach vielen Verhandlungsrunden mit dem Controllingbereich der DB AG konnten
rechnerische Differenzen soweit beseitigt werden, dass die DB AG der Stadt am
17.11.2005 korrigierte und prüfungsfähige Schlussrechnungen vorlegen konnte.
Die Stadt hat nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt die Schlussrechnungssummen
über 6.745.554,56 € (Dahlenburger Landstraße) und 4.074.099,37 € (Altenbrückertorstraße)
um insgesamt 616.263,68 € gekürzt. Der größte Kürzungsbetrag in Höhe von
581.128,47 € stellt dabei eine seit Jahren zwischen der Stadt und der DB AG
strittige Position nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht dar. Bei dieser strittigen
Position geht es um die Frage, ob mit der von der Stadt zu leistenden
vertraglich vereinbarten 10%igen Verwaltungskostenpauschale auch die von der
Stadt vorgeleisteten Planungskosten nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung
abgegolten sind. Gemäß Schriftsatz der DB AG vom 02.03.2005 hat der Bereich
Projektcontrolling die Angelegenheit der dortigen Rechtsabteilung übergeben. In
dieser Frage droht zwischen der Stadt und der DB AG ein langwieriger
Rechtsstreit.
2.
Verwendungsnachweise
Der Gesamtverwendungsnachweis nach dem GVFG wird von der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG) in Hannover geprüft. Aufgrund der komplexen Zuschusssituation
(zahlreiche Bewilligungsbescheide für die Anlagen und Teilanlagen nach dem
GVFG, Kostenstellenstruktur auf der Basis von 10 Hauptkostenstellen, über 2200
Einzelrechnungen) fanden im Jahre 2005 mehrere Besprechungen zwischen der Stadt
und der Landesnahverkehrsgesellschaft über den Erstellungsmodus des
Verwendungsnachweises statt.
Um eine konkrete Zuordnung der entstandenen Kosten auf die Anlagenteile im
Sinne der Bewilligungen zu erreichen, wird von der LNVG eine flächenbezogene
Anteilsrechnung favorisiert (Zuordnung aller Einzelrechnungen auf
Einzelprojekte auf der Grundlage eines Gesamtplanes – der Plan wird während der
Sitzung aushängen -).
Im Zuge einer Begehung am 27.02.2006 wurde den Vertretern/Innen der
Zuschussgeber alle geförderten Einzelmaßnahmen der Umgestaltung des
Bahnhofsumfeldes vor Ort gezeigt und in technischer Hinsicht erläutert.
Seitens der LNVG wurde dabei erstmalig neben dem entsprechenden Zahlenmaterial
zu jeder nach dem GVFG geförderten Einzelmaßnahme auch ein Sachbericht mit
Angabe der relevanten Daten bezogen auf das Einzelprojekt (u.a. veranschlagte
Kosten, Ausschreibungsergebnis, Baubeginn, Nachträge, Beendigung der Maßnahme,
entstandene Kosten jeweils getrennt nach Grunderwerb, Bau- und sonstige Kosten)
gefordert. Besonderen Wert legt die LNVG im jeweiligen Sachbericht auf die
Begründung von entstandenen Mehrkosten, auf die Darlegung von Abweichungen in
Bezug auf eingereichte Planunterlagen und ggf. nicht ausgeführte Anlagenteile.
Die Erstellung separater Teilverwendungsnachweise mit Zahlennachweisen plus
Sachbericht wurde von der Bezirksregierung als zuständigen Zuschussstelle
seinerzeit nicht gefordert und ist mit erheblichem zusätzlichen Aufwand verbunden.
Für die Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises wurde mit der LNVG folgender
Zeitplan vereinbart:
März 2006
Erstellung der Teilverwendungsnachweise vorerst als Entwurf für die
Busschleife und den ZOB mit Sachbericht, Erfassung aller Daten in den
GVFG-Vordrucken, Zahlennachweisen usw.
April 2006
Vorprüfung der Unterlagen für die Busschleife und den ZOB durch die LNVG.
Mai 2006
Erstellung aller Teilverwendungsnachweise, Zusammenfassung aller
Teilverwendungsnachweise zu einem Gesamtverwendungsnachweis.
Juni 2006
Prüfung aller Teilverwendungsnachweise und des Gesamtverwendungsnachweises
durch das RPA der Stadt Lüneburg.
Die sich daran anschließende Prüfung durch die LNVG wurde mit einer effektiven
Arbeitszeit von ca. 3 Monaten angesetzt. Die Entscheidung, ob die Prüfung durch
die LNVG direkt erfolgt oder ob man sich dort eines externen Fachbüros bedienen
wird, steht noch aus.
Der Förderfonds Hamburg-Niedersachsen wird sich der fachtechnischen Prüfung der
LNVG anschließen. Die Entscheidung, ob darüber hinaus ein auf die Anforderungen
des Aufbaufonds zugeschnittener eigener Verwendungsnachweis erforderlich wird,
steht ebenfalls noch aus.
3.
Gesamtabrechnungsstand
Wie eingangs
dargelegt, wurden die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes
mit 72 Mio. DM (36.813.015 €) veranschlagt. Die veranschlagten Kosten für die
Einzelmaßnahmen sowie die aktuellen Abrechnungsstände der Einzelmaßnahmen
stellen sich wie folgt dar:
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veranschlagte
|
veranschlagte
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Aktueller
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Bezeichnung
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Kosten in DM
|
Kosten in EURO
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Abrechnungsstand
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P + R -
Anlage/Str.-Anbindung
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16.700.000,00 DM
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€ 8.538.574,42
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€ 8.175.162,12
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Fußgängerbr./Tunnel/Wege
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4.200.000,00 DM
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€ 2.147.425,90
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€ 2.193.907,97
|
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Busbahnhof (ZOB )
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6.135.000,00 DM
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€ 3.136.775,69
|
€ 2.327.941,05
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Busschleife
|
1.250.000,00 DM
|
€ 639.114,85
|
€ 427.166,52
|
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Amtsgarten (Kurzparker)
|
800.000,00 DM
|
€ 409.033,50
|
€ 239.515,48
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|
Fahrradstation
|
4.980.000,00 DM
|
€ 2.546.233,57
|
€ 2.642.340,76
|
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Straßenbau Dahlenb.
Landstr.
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4.755.000,00 DM
|
€ 2.431.192,90
|
€ 2.993.150,50
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Eisenbahnbrücken
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25.950.000,00 DM
|
€ 13.268.024,32
|
€ 11.473.512,96
|
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|
Bahnhofsvorplatz
|
2.599.999,66 DM
|
€ 1.329.358,72
|
€ 1.186.316,95
|
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Sonstige Projektkosten
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4.630.000,00 DM
|
€ 2.367.281,41
|
€ 2.660.278,89
|
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Gesamtsummen :
|
72.000.000,00 DM
|
€ 36.813.015,27
|
€ 34.319.293,20
|
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|
|
in DM
|
€ 67.122.703,22
|
Es bleibt festzustellen, dass der ursprünglich vorgesehene Kostenrahmen nicht
nur eingehalten, sondern auch vor dem Hintergrund noch strittiger
Rechnungspositionen erheblich unterschritten wird.
Unter Berücksichtigung der Zuwendungen Dritter stellt sich das finanzielle
Gesamtbild wie folgt dar:
Bisherige Gesamtausgaben 34.319.293,20
€
Zuwendungen nach GVFG 18.871.441,79 €
Zuwendungen nach dem Aufbaufonds 886.482,98
€
Zuschüsse des Landkreises 4.233.496,78 €
Bahn AG
Vorteilsausgleich aus Kreuzungsvereinbarungen 2.775.100,00
€
Vorsteuererstattungen 1.626.742,61 €
Zuwendungen Dritter zusammen: 28.393.264,16
€
Das entspricht bisher einer Drittfinanzierungsquote von über 82,7 %.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen: