Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1878/06  

 
 
Betreff: Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes
- Abrechnungsstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
20.03.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.      Baumaßnahmen
Mit dem Ende 1994 erfolgten 1. Spatenstich zum Bau einer P+R-Anlage für 700 Kfz.-Einstellplätze hatte die Stadt Lüneburg damit begonnen, das Bahnhofsumfeld neu zu gestalten. Neben dem Bau einer P+R-Anlage wurden bis Mitte des Jahres 2000 folgende Einzelmaßnahmen realisiert:

Ø      Anbindung der P+R-Anlage an den vorhandenen Bahnsteigtunnel mittels einer 48 m langen Fußgängerbrücke über die Dahlenburger Landstraße und eines Fußgängertunnels.

Ø      Errichtung einer Fahrradstation für 1000 Fahrräder auf zwei Ebenen.

Ø      Umgestaltung des Busbahnhofes

Ø      Herstellen einer Busschleife und neuer Straßenanbindungen

Ø      Schaffung einer Kurzparkzone (Amtsgarten)

Ø      Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes

Ø      Neubau und Aufweitung von 2 Eisenbahnüberführungen über die Altenbrückertorstraße/Dahlenburger Landstraße.

Das finanzielle Gesamtvolumen für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes wurde seinerzeit mit rd. 72 Mio. DM veranschlagt. Ziel der Maßnahmen war eine Förderung des Personennahverkehrs auf der Schiene, die Entflechtung der verschiedenen Verkehrsströme sowie eine deutliche Aufwertung des Bahnhofes als Visitenkarte der Stadt. Die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes gehörte damit zu einem Eckpfeiler des städtischen Verkehrsentwicklungsplanes.

Im Bewusstsein der Bevölkerung, der Politik und auch überwiegend innerhalb der
Verwaltung wird das Bahnhofsprojekt mit der Einweihung der Eisenbahnüberführungen im Jahre 2000 als abgeschlossen angesehen. Vor diesem Hintergrund soll im folgenden ein kurzer Überblick über die seit dem Jahre 2000 durchgeführten Maßnahmen, die über das Bahnhofsprojekt abgewickelt wurden, gegeben und der aktuelle Abrechnungsstand dargestellt werden.

Im Jahre 2003 wurde die Fahrradstation im Obergeschoss erweitert. Durch die Kapazitätserweiterung (Austausch der Bügelparker mit 60 cm Abstand gegen höherversetzte Reihenparker mit 40 cm Abstand) können 250 Fahrräder zusätzlich im Radspeicher abgestellt werden (Gesamtkosten dieser Erweiterung: rd. 40.500 €). Im Jahre 2004 wurde darüber hinaus neben dem Westbahnhof eine Fläche zum Abstellen von ca. 90 Fahrrädern gemäß dem Beschluss des Verwaltungsausschusses hergerichtet (Sicherheitszaun, Bügel usw.). Auf dem Bahnhofsvorplatz wurden darüber hinaus Abschlussarbeiten getätigt (Bordsteinabsenkung).

Im Jahre 2005 erfolgte die 2. Kapazitätserweiterung der Fahrradstation durch Austausch der Bügelparker im Untergeschoss (Kosten: rd. 32.000 €). Nunmehr weist die Fahrradstation eine Gesamtkapazität von 1333 Abstellplätzen auf. Beide Kapazitätserweiterungen wurden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert. Der letzte Zuwendungsbescheid der Landesnahverkehrsgesellschaft datiert vom 15.09.2005. Die bautechnische Maßnahme wurde im November 2005 durchgeführt.


1.1  Eisenbahnüberführungen
Das technisch anspruchsvollste, kostenmäßig umfangreichste und abrechnungsmäßig komplizierteste Teilprojekt stellte die Aufweitung der Eisenbahnüberführungen dar. Die Beschaffung aller Rechnungsunterlagen nach Durchführung der Aufweitungen durch die DB AG gestaltete sich vor dem Hintergrund mehrfacher Umstrukturierungsmaßnahmen und zahlreicher Zuständigkeitsverlagerungen sowie dem Einsatz verschiedener nicht kompatibler EDV-Systeme bei der DB AG als äußerst schwierig dar. Im Rahmen der Sichtung und Prüfung der umfangreichen Rechnungsunterlagen durch den kaufmännischen Mitarbeiterstab der DB AG wurden erhebliche interne rechnerische Differenzen festgestellt, die einer innerbetrieblichen Revision unterzogen werden mussten. Darüber hinaus lagen bei der DB AG nicht für alle buchungsmäßig erfassten Zahlungsvorgänge Rechnungsbelege vor, deren Vorlage gegenüber der Stadt und den Zuschussgebern für eine Rechnungsstellung unabdingbar waren. Kostennachweise, die von der DB AG im Jahre 2003 und 2004 vorgelegt wurden, konnten seitens der Stadt durch das hiesige Rechnungsprüfungsamt als nicht prüfungsfähig anerkannt werden. Erst nach vielen Verhandlungsrunden mit dem Controllingbereich der DB AG konnten rechnerische Differenzen soweit beseitigt werden, dass die DB AG der Stadt am 17.11.2005 korrigierte und prüfungsfähige Schlussrechnungen vorlegen konnte. Die Stadt hat nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt die Schlussrechnungssummen über 6.745.554,56 € (Dahlenburger Landstraße) und 4.074.099,37 € (Altenbrückertorstraße) um insgesamt 616.263,68 € gekürzt. Der größte Kürzungsbetrag in Höhe von 581.128,47 € stellt dabei eine seit Jahren zwischen der Stadt und der DB AG strittige Position nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht dar. Bei dieser strittigen Position geht es um die Frage, ob mit der von der Stadt zu leistenden vertraglich vereinbarten 10%igen Verwaltungskostenpauschale auch die von der Stadt vorgeleisteten Planungskosten nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung abgegolten sind. Gemäß Schriftsatz der DB AG vom 02.03.2005 hat der Bereich Projektcontrolling die Angelegenheit der dortigen Rechtsabteilung übergeben. In dieser Frage droht zwischen der Stadt und der DB AG ein langwieriger Rechtsstreit.

2.      Verwendungsnachweise
Der Gesamtverwendungsnachweis nach dem GVFG wird von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) in Hannover geprüft. Aufgrund der komplexen Zuschusssituation (zahlreiche Bewilligungsbescheide für die Anlagen und Teilanlagen nach dem GVFG, Kostenstellenstruktur auf der Basis von 10 Hauptkostenstellen, über 2200 Einzelrechnungen) fanden im Jahre 2005 mehrere Besprechungen zwischen der Stadt und der Landesnahverkehrsgesellschaft über den Erstellungsmodus des Verwendungsnachweises statt.

Um eine konkrete Zuordnung der entstandenen Kosten auf die Anlagenteile im Sinne der Bewilligungen zu erreichen, wird von der LNVG eine flächenbezogene Anteilsrechnung favorisiert (Zuordnung aller Einzelrechnungen auf Einzelprojekte auf der Grundlage eines Gesamtplanes – der Plan wird während der Sitzung aushängen -).
Im Zuge einer Begehung am 27.02.2006 wurde den Vertretern/Innen der Zuschussgeber alle geförderten Einzelmaßnahmen der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes vor Ort gezeigt und in technischer Hinsicht erläutert.

Seitens der LNVG wurde dabei erstmalig neben dem entsprechenden Zahlenmaterial zu jeder nach dem GVFG geförderten Einzelmaßnahme auch ein Sachbericht mit Angabe der relevanten Daten bezogen auf das Einzelprojekt (u.a. veranschlagte Kosten, Ausschreibungsergebnis, Baubeginn, Nachträge, Beendigung der Maßnahme, entstandene Kosten jeweils getrennt nach Grunderwerb, Bau- und sonstige Kosten) gefordert. Besonderen Wert legt die LNVG im jeweiligen Sachbericht auf die Begründung von entstandenen Mehrkosten, auf die Darlegung von Abweichungen in Bezug auf eingereichte Planunterlagen und ggf. nicht ausgeführte Anlagenteile. Die Erstellung separater Teilverwendungsnachweise mit Zahlennachweisen plus Sachbericht wurde von der Bezirksregierung als zuständigen Zuschussstelle seinerzeit nicht gefordert und ist mit erheblichem zusätzlichen Aufwand verbunden.

Für die Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises wurde mit der LNVG folgender Zeitplan vereinbart:

März 2006
Erstellung der Teilverwendungsnachweise vorerst als Entwurf für die Busschleife und den ZOB mit Sachbericht, Erfassung aller Daten in den GVFG-Vordrucken, Zahlennachweisen usw.

April 2006
Vorprüfung der Unterlagen für die Busschleife und den ZOB durch die LNVG.

Mai 2006
Erstellung aller Teilverwendungsnachweise, Zusammenfassung aller Teilverwendungsnachweise zu einem Gesamtverwendungsnachweis.

Juni 2006
Prüfung aller Teilverwendungsnachweise und des Gesamtverwendungsnachweises durch das RPA der Stadt Lüneburg.

Die sich daran anschließende Prüfung durch die LNVG wurde mit einer effektiven Arbeitszeit von ca. 3 Monaten angesetzt. Die Entscheidung, ob die Prüfung durch die LNVG direkt erfolgt oder ob man sich dort eines externen Fachbüros bedienen wird, steht noch aus.

Der Förderfonds Hamburg-Niedersachsen wird sich der fachtechnischen Prüfung der LNVG anschließen. Die Entscheidung, ob darüber hinaus ein auf die Anforderungen des Aufbaufonds zugeschnittener eigener Verwendungsnachweis erforderlich wird, steht ebenfalls noch aus.


3.      Gesamtabrechnungsstand
Wie eingangs dargelegt, wurden die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes mit 72 Mio. DM (36.813.015 €) veranschlagt. Die veranschlagten Kosten für die Einzelmaßnahmen sowie die aktuellen Abrechnungsstände der Einzelmaßnahmen stellen sich wie folgt dar:


 

 

 

 

 

veranschlagte

veranschlagte

Aktueller

Bezeichnung

Kosten in DM

Kosten in EURO

Abrechnungsstand

 

 

 

 

P + R - Anlage/Str.-Anbindung

  16.700.000,00 DM

€ 8.538.574,42

€ 8.175.162,12

 

 

 

 

Fußgängerbr./Tunnel/Wege

    4.200.000,00 DM

€ 2.147.425,90

€ 2.193.907,97

 

 

 

 

Busbahnhof (ZOB )

    6.135.000,00 DM

€ 3.136.775,69

€ 2.327.941,05

 

 

 

 

Busschleife

    1.250.000,00 DM

€ 639.114,85

€ 427.166,52

 

 

 

 

Amtsgarten (Kurzparker)

      800.000,00 DM

€ 409.033,50

€ 239.515,48

 

 

 

 

Fahrradstation

    4.980.000,00 DM

€ 2.546.233,57

€ 2.642.340,76

 

 

 

 

Straßenbau Dahlenb. Landstr.

    4.755.000,00 DM

€ 2.431.192,90

€ 2.993.150,50

 

 

 

 

Eisenbahnbrücken

  25.950.000,00 DM

€ 13.268.024,32

€ 11.473.512,96

 

 

 

 

Bahnhofsvorplatz

    2.599.999,66 DM

€ 1.329.358,72

€ 1.186.316,95

 

 

 

 

Sonstige Projektkosten

    4.630.000,00 DM

€ 2.367.281,41

€ 2.660.278,89

 

 

 

 

Gesamtsummen :

  72.000.000,00 DM

€ 36.813.015,27

€ 34.319.293,20

 

 

 

 

 

 

in DM

€ 67.122.703,22


Es bleibt festzustellen, dass der ursprünglich vorgesehene Kostenrahmen nicht nur eingehalten, sondern auch vor dem Hintergrund noch strittiger Rechnungspositionen erheblich unterschritten wird.

Unter Berücksichtigung der Zuwendungen Dritter stellt sich das finanzielle Gesamtbild wie folgt dar:

Bisherige Gesamtausgaben  34.319.293,20 €
Zuwendungen nach GVFG  18.871.441,79 €
Zuwendungen nach dem Aufbaufonds 886.482,98 €
Zuschüsse des Landkreises 4.233.496,78 €
Bahn AG
Vorteilsausgleich aus Kreuzungsvereinbarungen 2.775.100,00 €
Vorsteuererstattungen 1.626.742,61 €
Zuwendungen Dritter zusammen:  28.393.264,16 €

Das entspricht bisher einer Drittfinanzierungsquote von über 82,7 %.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Statusbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.