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Beratungsinhalt: Bereichsleiter
Lübbecke erläutert
anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalts die einzelnen
Maßnahmen. Die in der Prioritätenliste an Position 1 geführte Straße „Vor dem
Bardowicker Tore“ – 1. BA – kommt im Zusammenhang mit den nachstehend
angeführten Maßnahmen der Straßeninstandsetzungen nicht zur Ausführung, da in
dieser Straße ein bloßes Abfräsen und Neuaufbringen der obersten Deckschicht
als nicht mehr ausreichend angesehen werden muss. Der Straßenzug bedarf
zumindest in diesem Bereich einer Komplettsanierung. Ebenfalls
nicht zur Ausführung kommt die an Position 2 der Prioritätenliste angeführte
Straße „Meisterweg“ – 2. BA. Vor Instandsetzung soll zunächst die Planung der
verkehrlichen Anbindung des Baugebietes „Schlieffen-Park“ abgewartet werden.
Die Durchführung der Maßnahme wird bis dahin zurückgestellt. Die
in der Beschlussvorlage angeführten Maßnahmen lfd. Nr. 1 – 7 werden detailliert
erläutert. Verdeutlicht
wird in diesem Zusammenhang noch einmal, dass das Abfräsen und Neuaufbringen
einer ca. 4 cm starken Bitumenschicht nicht als Sanierung oder Neubau zu
verstehen ist. Vielmehr liegt einer solchen Oberflächenbehandlung eine
Haltbarkeitsdauer von ca. 6 Jahren zugrunde. Bei einer Komplettsanierung mit
Erneuerung des Unterbaues geht man hingegen von einer geschätzten Haltbarkeit
von 30 Jahren aus. Versucht
werden soll aus Kostengründen einmal, allein durch Oberflächenbehandlung auch
busbefahrene Straßen wieder standhaft zu bekommen, in dem man insbesondere sich
gebildete Fahrrinnen wieder mit Material auffüllt. Grundsätzlich
kann gesagt werden, dass manche Straßen aufgrund ihres Unerhaltungszustandes
von der zugeordneten Priorität auch austauschbar sind. Die
den einzelnen Maßnahmen zugrunde gelegten Kosten stehen noch nicht abschließend
fest. Einerseits sind die endgültigen Kosten vom jeweiligen
Ausschreibungsergebnis, andererseits auch davon, wie hoch der Anteil des
teerhaltigen und damit schadstoffbelasteten Materials des Straßenaufbruches
ist, ab. Bei den vorgenommenen Kostenschätzungen hat man als Erfahrungswert
zugrunde gelegt, dass ca. 50 % des Aufbruchmaterials als schadstoffbelastetes
Material entsorgt werden muss. Bezogen auf alle angeführten Maßnahmen stehen
ca. 1.500 m³ aufgebrochenes Asphaltmischgut zur Entsorgung an. Wenn alles
aufgebrochenes Material schadstoffbelastet und dementsprechend zu entsorgen
ist, werden ca. 66.000 € an Kosten entstehen. Der tatsächliche zu entsorgende
Anteil wird jedoch erst im Zuge der Durchführung der Maßnahme ermittelt werden
können. Abhängig von diesen Kosten können einzelne Abschnitte kürzer oder
länger gefasst werden. Die Ausführungszeiten sollen, soweit dies möglich ist,
in die verkehrsarmen Ferienzeiten gelegt werden. Ratsherr
Burgdorff Interessiert,
ob auch der Kreuzungsbereich Dahlenburger Landstraße/Einmündung Theodor-Heuß-Straße
zu dem Instandsetzungsabschnitt gehört, der unter Position 5 in der
Prioritätenliste aufgeführt sei, da sich in diesem Bereich sehr viele
Schlaglöcher befinden. Bereichsleiter
Lübbecke erklärt,
dass der Kreuzungsbereich selbst nicht im Maßnahmenkatalog enthalten sei.
Unabhängig davon werden Schlaglöcher, die sich aufgrund einer langen
Frostperiode gebildet haben, im Rahmen der laufenden Unterhaltung wieder
verfüllt. Bürgermeisterin
Schellmann bittet
bei der Durchführung der Arbeiten darauf zu achten, dass möglicherweise wegen
der anstehenden Brückensanierungen einige Straßen, auf denen Instandsetzungsarbeiten anstehen, auch
Umleitungsverkehre aufnehmen müssen. Stadtbaurätin
Gundermann
bestätigt, dass man dieses bei der Planung der durchzuführenden Arbeiten
bereits berücksichtigt habe. Beigeordneter
Dörbaum erinnert an
die Beratung zur letztjährigen Prioritätenliste, in der vereinbart wurde, dass
auch Nebenstraßen in den Ortsteilen in der Prioritätenliste Berücksichtigung
finden sollen. Insofern ist es begrüßenswert, dass in der heute vorgelegten
aktuellen Prioritätenliste auch Straßen aus den Ortsteilen Eingang gefunden
haben. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob es Kostenvergleiche gibt, inwieweit sich die Kosten einer bereits vor mehreren
Jahren zu sanierenden Straße zu den Kosten entwickeln, die dadurch zusätzlich
entstehen, dass sanierungsbedürftige Straßen erst mit einer zeitlichen
Verzögerung von mehreren Jahren saniert werden. Die sich hierzu stellende Frage
ist, ob wirtschaftliche Gesichtspunkte es nicht im Einzelfall angezeigt
erscheinen lassen können, die Sanierung einer Straße, ggf. durch Kreditaufnahme
finanziert, vorzuziehen. Bereichsleiter
Lübbecke führt
hierzu aus, dass konkrete Kostenvergleiche hierzu zurzeit nicht vorgenommen
werden. Erreicht werden kann dies, wenn die in der Planung befindliche
Straßendatenbank erstellt ist. Unabhängig davon muss man es aber auch so sehen,
dass immer nur soviel Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden können, wie
Mittel bereit gestellt werden. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass die gegenwärtige Situation mit den langanhaltenden Frostperioden als
Ausnahmesituation zu sehen sei. In normalen Wintern treten nicht die
Frostschäden auf, wie sie im Augenblick zu verzeichnen sind. Insofern sind
Betrachtungen, wie sich ein Reparaturaufwand kostenmäßig verändert, wenn nicht
sofort instandgesetzt wird, nur hypothetisch zu betrachten. Ratsherr
Aschenbrenner
entnimmt den Ausführungen, dass ein enger Kostenrahmen sicherlich Grenzen setzt
bei dem, was auch machbar ist. Ihn interessiert, wie viele Positionen die
Prioritätenliste denn überhaupt umfasst. Bereichsleiter
Lübbecke erklärt
hierzu, dass in der Regel immer 80 – 100 Straßen aufgelistet seien. Derzeit
kann die Liste aber nicht ständig aktualisiert werden. Bei 270 km Straße und
nur einem Straßenbegeher ist dieses nicht leistbar. Mit der Erstellung der
vorgesehenen Straßendatenbank wird dies zukünftig möglich sein. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass neben der Straßenunterhaltung, für die sehr viel getan wird,
auch andere Aufgaben zu erledigen seien. Einigkeit besteht darin, dass die
Schulsanierung mit der einhergehenden Schadstoffbeseitigung und Verbesserung
der Fluchtwegesituation einen hohen Stellenwert hat. Erhöhung
der Ansätze für die Straßenunterhaltung, für die das Mögliche getan wird, hätte
zur Folge, dass an anderer Stelle Abstriche im Haushalt vorgenommen werden
müssten. Straßenunterhaltung
hat nach wie vor einen hohen Stellenwert, jedoch müssen auch innerhalb eines Haushaltes
Prioritäten gesetzt werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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