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Auszug - Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.01.2006    
Zeit: 14:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Anne-Frank-Schule
Ort: Graf-Schenk-von- Stauffenberg- Str. 3, 21337 Lüneburg
VO/1813/06 Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann begrüßt zur Beratung den beauftragten Planer Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll -.

Eingegangen wird anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf den derzeitigen Verfahrensstand.

 

Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll – geht ein auf die Gründe der aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommenen Änderungen in den Festsetzungen.

 

Frau Schumann-Schilling – Ortsrat Ochtmissen – entnimmt der veränderten Planung, dass in dem B-Planbereich der Bau von 11 Einzel- und 2 Doppelhäusern möglich sein wird. Durch Wegfall der Festsetzung der Mindestgröße der Grundstücke von 700 m² stellt sich die Frage, ob dadurch ggf. noch mehr Häuser auf der Fläche entstehen könnten.

 

Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll – geht nicht davon aus, dass durch den Wegfall der Festsetzung der Mindestgröße der Grundstücke mehr Häuser gebaut werden, als derzeit vorgesehen. Er geht davon aus, das die Anzahl der Gebäude dem entsprechen wird, was in dem aushängenden städtebaulichen Gestaltungsplan dargestellt ist. Aufgezeigt wird, dass es aufgrund der angeordneten Lage der Gebäude und der Topographie des Geländes eine andere Anordnung der Gebäude schwerlich möglich sein würde.

 

Ortsbürgermeister Schulz – Ortsrat Ochtmissen – interessiert, ob bei einer Verkleinerung der Grundstücksgrößen davon ausgegangen werden kann, dass dann die Grundstückspreise steigen würden.

 

Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll – führt hierzu aus, dass aus den bereits angeführten Gründen eine Verkleinerung der Grundstückszuschnitte sich schwerlich umsetzen lassen. Die Nachfrage der Interessenten geht mehr in Größenordnungen von 1.000 m² Grundstücken. Von höheren m²-Preisen bei kleineren Grundstücken ist in diesem Baugebiet eher nicht auszugehen.

 

Ortsbürgermeister Schulz – Ortsrat Ochtmissen –  möchte wissen, ob für die Baugrundstücke schon eine Nachfrage zu verzeichnen ist.

 

Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll – erklärt hierzu, dass die Flächen nicht beworben wurden. Trotzdem ist bereits eine relativ starke Nachfrage zu verzeichnen.

 

Bürgermeisterin Schellmann möchte sichergestellt wissen, dass die erste politische Vorgabe, hier am Rande der freien Landschaft möglichst große Grundstückszuschnitte zu haben, nicht durch den Wegfall der Mindestgrößenfestsetzung im Nachhinein ausgehebelt wird. Oftmals stimmt das, was stadtplanerisch sinnvoll ist, nicht übereinein mit den Interessen eines Investors.

 

Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll – zeigt aus, dass es wenig Sinn machen würde, die Flächen anders als im Plan dargestellt, aufzuteilen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass es sich um ein relativ kleines Baugebiet handelt, bei dem die Baufelder begrenzt sind durch Natur und Landschaft, durch die Abstände zur Oberleitung und durch die vorgesehene Erschließungsstraße. Dadurch, dass fast nur Einfamilienhäuser möglich sein werden, sind Abstände einzuhalten. Auch durch die vorgegebene Mindestbaukörpergröße wird eine andere Aufteilung ohnehin schwierig sein.

700 m² Grundstücksgröße war für die Planung eine Orientierungsgröße. Ein Festschreiben dieser Größe könnte dazu führen, dass über jede Veränderung bzw. geringfügige Unterschreitung erneut gesprochen werden müsste.

Eine wesentliche Unterschreitung der Grundstücksgröße ist aus den dargelegten Gründen kaum vorstellbar und auch nicht beabsichtigt.

 

Beigeordneter Körner empfiehlt dem Ortsrat Ochtmissen, wenn er sich denn darüber einig ist, dass dann die bisher festgeschriebene Mindestgröße von 700 m² auch weiterhin festgeschrieben bleiben sollte. Entsprechende Erfahrungen aus Baugebieten im OT Oedeme lassen es angezeigt erscheinen, dies so zu handhaben. Sichergestellt werden sollte auch, dass in den Doppelhäusern je Doppelhaushälfte jeweils nur 1 WE zulässig sein darf.

 

Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll – verweist darauf, dass die textlichen Festsetzungen beinhalten, dass in den Einfamilienhäusern nur je 1 WE und in den Doppelhäusern je Doppelhaushälfte auch nur 1 WE zulässig sein wird.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, ob die Traufhöhe begrenzt ist und ob ein späterer Dachausbau möglich sein wird.

 

Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll – erklärt, dass eine Traufhöhenbegrenzung bewusst nicht mit in den Festsetzungen aufgenommen wurde. Dies hat seine Begründung darin, dass man bewusst auch pultdachähnliche Dachkonstruktionen zulassen möchte, um damit eine passive Solarnutzung der Dachflächen zu ermöglichen. Mit einer starren Traufhöhenbegrenzung wären Pultdächer in der Regel nicht mehr möglich. Im Rahmen der 2/3 Ausnutzung ist bei einem eingeschossigen Gebäude die Nutzung des Obergeschosses für Wohnzwecke zulässig.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ortsbürgermeister Schulz – Ortsrat Ochtmissen –  erklärt, dass sich der Ortsrat Ochtmissen darüber einig ist, dass der Ortsrat sowohl die Planung als auch die heute benannten Veränderungen weitestgehend mitträgt. Gewollt ist vom Ortsrat eine möglichst minimale Bebauung in Form von überwiegend Einfamilienhäusern. Nicht gewollt wäre eine intensive Bebauung mit Doppelhäusern. Gut gelöst ist die Einbeziehung der Ausgleichsflächen und der Abstand der Wohnbebauung zur Hochspannungsleitung. Er geht davon aus, dass die Hausausrichtungen entgegen dem vorlegten Plan noch etwas in der Weise verändert werden können, dass eine optimale Solarnutzung erreicht werden kann.

Der Ortsrat Ochtmissen kann insofern der bestehenden Planung mit den heute dargelegten Veränderungen zustimmen.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest den Text der Beschlussempfehlung.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ortsrat Ochtmissen fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.