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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann begrüßt
zur Beratung den beauftragten Planer Dipl.-Ing. Koll – Architekturbüro Koll -. Eingegangen
wird anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf den
derzeitigen Verfahrensstand. Dipl.-Ing.
Koll – Architekturbüro Koll – geht ein auf die Gründe der aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen vorgenommenen Änderungen in den Festsetzungen. Frau
Schumann-Schilling – Ortsrat Ochtmissen – entnimmt der veränderten Planung, dass in dem
B-Planbereich der Bau von 11 Einzel- und 2 Doppelhäusern möglich sein wird.
Durch Wegfall der Festsetzung der Mindestgröße der Grundstücke von 700 m²
stellt sich die Frage, ob dadurch ggf. noch mehr Häuser auf der Fläche
entstehen könnten. Dipl.-Ing.
Koll – Architekturbüro Koll – geht nicht davon aus, dass durch den Wegfall der
Festsetzung der Mindestgröße der Grundstücke mehr Häuser gebaut werden, als
derzeit vorgesehen. Er geht davon aus, das die Anzahl der Gebäude dem
entsprechen wird, was in dem aushängenden städtebaulichen Gestaltungsplan
dargestellt ist. Aufgezeigt wird, dass es aufgrund der angeordneten Lage der
Gebäude und der Topographie des Geländes eine andere Anordnung der Gebäude
schwerlich möglich sein würde. Ortsbürgermeister
Schulz – Ortsrat Ochtmissen – interessiert, ob bei einer Verkleinerung der Grundstücksgrößen
davon ausgegangen werden kann, dass dann die Grundstückspreise steigen würden. Dipl.-Ing.
Koll – Architekturbüro Koll – führt hierzu aus, dass aus den bereits angeführten Gründen
eine Verkleinerung der Grundstückszuschnitte sich schwerlich umsetzen lassen.
Die Nachfrage der Interessenten geht mehr in Größenordnungen von 1.000 m²
Grundstücken. Von höheren m²-Preisen bei kleineren Grundstücken ist in diesem
Baugebiet eher nicht auszugehen. Ortsbürgermeister
Schulz – Ortsrat Ochtmissen – möchte wissen, ob
für die Baugrundstücke schon eine Nachfrage zu verzeichnen ist. Dipl.-Ing.
Koll – Architekturbüro Koll – erklärt hierzu, dass die Flächen nicht beworben wurden.
Trotzdem ist bereits eine relativ starke Nachfrage zu verzeichnen. Bürgermeisterin
Schellmann möchte
sichergestellt wissen, dass die erste politische Vorgabe, hier am Rande der
freien Landschaft möglichst große Grundstückszuschnitte zu haben, nicht durch
den Wegfall der Mindestgrößenfestsetzung im Nachhinein ausgehebelt wird. Oftmals
stimmt das, was stadtplanerisch sinnvoll ist, nicht übereinein mit den
Interessen eines Investors. Dipl.-Ing.
Koll – Architekturbüro Koll – zeigt aus, dass es wenig Sinn machen würde, die Flächen
anders als im Plan dargestellt, aufzuteilen. Stadtbaurätin
Gundermann führt
ergänzend aus, dass es sich um ein relativ kleines Baugebiet handelt, bei dem
die Baufelder begrenzt sind durch Natur und Landschaft, durch die Abstände zur
Oberleitung und durch die vorgesehene Erschließungsstraße. Dadurch, dass fast
nur Einfamilienhäuser möglich sein werden, sind Abstände einzuhalten. Auch
durch die vorgegebene Mindestbaukörpergröße wird eine andere Aufteilung ohnehin
schwierig sein. 700
m² Grundstücksgröße war für die Planung eine Orientierungsgröße. Ein Festschreiben
dieser Größe könnte dazu führen, dass über jede Veränderung bzw. geringfügige
Unterschreitung erneut gesprochen werden müsste. Eine
wesentliche Unterschreitung der Grundstücksgröße ist aus den dargelegten
Gründen kaum vorstellbar und auch nicht beabsichtigt. Beigeordneter
Körner empfiehlt
dem Ortsrat Ochtmissen, wenn er sich denn darüber einig ist, dass dann die
bisher festgeschriebene Mindestgröße von 700 m² auch weiterhin festgeschrieben
bleiben sollte. Entsprechende Erfahrungen aus Baugebieten im OT Oedeme lassen
es angezeigt erscheinen, dies so zu handhaben. Sichergestellt werden sollte
auch, dass in den Doppelhäusern je Doppelhaushälfte jeweils nur 1 WE zulässig
sein darf. Dipl.-Ing.
Koll – Architekturbüro Koll – verweist darauf, dass die textlichen Festsetzungen
beinhalten, dass in den Einfamilienhäusern nur je 1 WE und in den Doppelhäusern
je Doppelhaushälfte auch nur 1 WE zulässig sein wird. Ratsherr
Kroll möchte
wissen, ob die Traufhöhe begrenzt ist und ob ein späterer Dachausbau möglich
sein wird. Dipl.-Ing.
Koll – Architekturbüro Koll – erklärt, dass eine Traufhöhenbegrenzung bewusst nicht mit
in den Festsetzungen aufgenommen wurde. Dies hat seine Begründung darin, dass
man bewusst auch pultdachähnliche Dachkonstruktionen zulassen möchte, um damit
eine passive Solarnutzung der Dachflächen zu ermöglichen. Mit einer starren
Traufhöhenbegrenzung wären Pultdächer in der Regel nicht mehr möglich. Im
Rahmen der 2/3 Ausnutzung ist bei einem eingeschossigen Gebäude die Nutzung des
Obergeschosses für Wohnzwecke zulässig. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ortsbürgermeister
Schulz – Ortsrat Ochtmissen – erklärt, dass sich
der Ortsrat Ochtmissen darüber einig ist, dass der Ortsrat sowohl die Planung
als auch die heute benannten Veränderungen weitestgehend mitträgt. Gewollt ist
vom Ortsrat eine möglichst minimale Bebauung in Form von überwiegend
Einfamilienhäusern. Nicht gewollt wäre eine intensive Bebauung mit
Doppelhäusern. Gut gelöst ist die Einbeziehung der Ausgleichsflächen und der
Abstand der Wohnbebauung zur Hochspannungsleitung. Er geht davon aus, dass die
Hausausrichtungen entgegen dem vorlegten Plan noch etwas in der Weise verändert
werden können, dass eine optimale Solarnutzung erreicht werden kann. Der
Ortsrat Ochtmissen kann insofern der bestehenden Planung mit den heute
dargelegten Veränderungen zustimmen. Beigeordneter
Dörbaum verliest
den Text der Beschlussempfehlung. Beschluss: Der
Ortsrat Ochtmissen fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden
einstimmigen Beschluss. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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