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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 15.11.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 64
"Sportpark Kreideberg" zunächst lediglich für einen Teilbereich der
vorgesehenen Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer
Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für
den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich fortzuführen. In
der Zeit vom 16.11.2005 bis zum 21.12.2005 wurden sodann die Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich beteiligt
und außerdem die Verbände zum Entwurf des Grünordnungsplanes gehört. Aufgrund
der vorgebrachten Stellungnahmen sind insbesondere nachstehende Änderungen der
Festsetzungen vorgenommen worden: -
Erhöhung
der Mindestdachneigung von 25° auf 30°, -
Begrenzung
der Wuchshöhe im Bereich der Freileitung, -
Festsetzung
von Parkstreifen im Bereich der Ringstraße, -
Überarbeitung
grünordnerischer Festsetzungen, -
Wegfall
der Mindestgrundstücksgröße, -
Überarbeitung
der Begründung. Als
nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des
Bebauungsplanes nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung beschlossen
werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut
Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange
werden über die Auslegung unterrichtet. Das Bauleitplanverfahren wird im
übrigen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20.07.2004
geltenden Fassung fortgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht
erforderlich. Der erforderliche Grünordnungsplan ist Anlage der Begründung. Gemäß
§ 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Ochtmissen bei der Aufstellung von
Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Ochtmissen hat daher
anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i.
S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben. Die
Entwurfsplanungen sind Bestandteile der Beschlussvorlage bzw. im Sitzungsraum
ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost"
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Begründung
wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird
beschlossen. |
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