Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Mit
einleitenden Worten führt Herr Koch aus, dass die Beschlussfassung über eine
Trägerschaft der Kindertagesstätte Teufelsküche/Schaperdrift im Hinblick auf
eine zeitnahe Inbetriebnahme der Einrichtung erforderlich sei. Es haben sich
insgesamt 4 freie Träger um die Betriebsführung beworben. Auf eine Bewerbung
der Stadtverwaltung wurde im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis von
städtischen Kitas zu Kitas freier Träger verzichtet. Die
Verwaltung war bemüht, in der Vorlage die Angebote vergleichbar darzustellen.
Die Zusammenstellung und Bewertung der Angebote erfolgte nach rationalen und
belegbaren Kriterien (Mindeststandard für den Personalbedarf einer Kita,
Betreuungsangebote, usw.); die Bestimmungen der VOL finden indessen keine
Anwendung. Herr
Kirch betont, dass es sich - wie in der Vorlage näher beschrieben - um eine
Empfehlung der Verwaltung handele. Für die Auswahl des bestmöglichen Anbieters
wurden von der Verwaltung Ziele/Unterziele festgelegt, so z.B. die Größe der
Gruppen, das Verpflegungsangebot, etc. Diese Kriterien wurden für jede
Einrichtung mit einer Punktzahl auf einer Skala von 0 bis 10 gewichtet; aus den
Punkten wurde hiernach eine Gesamtsumme gebildet. Allein die Ergebnisse der
betriebswirtschaftlichen Analyse führte zu der Verwaltungsempfehlung; frei zu
wertende pädagogische Aspekte wurden dabei noch nicht berücksichtigt. Im
Anschluss stellen die vier Einrichtungen ihre jeweilige Konzeption den
Ausschussmitgliedern vor. Frau Schütz und Herr Christiansen tragen zu dem
Angebot der AWO vor. Herr Christiansen führt aus, dass eine Vielzahl von Kitas
unter der Trägerschaft der AWO geführt werden:
Ergänzend trägt Frau Schütz vor, dass im Bereich der Stadt Lüneburg momentan zwei Kindertagesstätten von der AWO betrieben werden. In
jeder Kita werden die Kita-Gruppen von 2 ausgebildeten Erzieherinnen betreut.
Nach der Konzeption der Einrichtung wird eine kontinuierliche Zusammenarbeit
mit den Eltern großgeschrieben. Die AWO handelt in ihren Kitas nach einem
gemeinwesenorientierten Ansatz. Eine
fortwährende hochwertige fachliche Qualifikation der Mitarbeiter wird durch
interne Fachberatungen und Fortbildungsmaßnahmen sichergestellt. Die
Regelbetreuung wird in der Zeit von 08.00 bis 16.30 Uhr vorgenommen; Früh- und
Spätdienste werden von 07.00 bis 08.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr
angeboten; freitags endet die Betreuung bereits um 15.00 Uhr. Herr
Christiansen teilt mit, dass der vorliegenden Kalkulation 2 ausgebildete
Fachkräfte pro Gruppe, eine hausinterne Zubereitung der Mahlzeiten und eine
Erhebung von Elternbeiträgen auf der Basis der städtischen
Elternbeitragsstaffelung zugrunde liegen. Frau
Lindenau fragt an, inwieweit ein möglichst nahtloser Übergang von der Krippe
zur Kita ermöglicht wird. Frau
Schütz führt hierzu aus, dass ein entsprechender Übergang in Abhängigkeit der
Anmeldungen erfolgen wird. Herr
Dammann meint, dass die Kosten für eine eigens vorgenommene Kita-Verpflegung
lt. Vorlage ihm hierfür etwas zu niedrig erscheine. Frau
Schütz teilt mit, dass das Essen nicht von Honorarkräften, sondern von
ausgebildetem Personal zubereitet wird. Herr
Nowak führt aus, dass nach dem AWO-Angebot max. 3 Krippenkinder pro Kita-Gruppe
aufgenommen werden sollen. Er fragt, wie die AWO bei zusätzlichen Anmeldungen
zu verfahren gedenke. Herr
Christiansen teilt mit, dass in Abhängigkeit der Anmeldungen die Gruppen zusammengestellt
werden; eine vermehrte Aufnahme von Krippenkindern könne Auswirkungen auf die
Gruppengröße haben, die dann zu reduzieren sei. Herr
Soldan fragt an, ob die AWO Kontakte mit anderen Anbietern pflege und ob in
diesem Zusammenhang gemeinsame Fortbildungen für die Mitarbeiterschaft
angeboten werden. Seitens
der AWO wird mitgeteilt, dass Kontakte bestehen und in diesem Zusammenhang auch
gemeinsame Veranstaltungen möglich erscheinen. Die AWO habe allerdings -
bedingt durch ihre Größe - eigenes Fachpersonal für Fortbildungen, auf welches
zurückgegriffen werden könne. Frau
Dr. Spallek fragt an, ob über die Schaffung von integrativen Gruppen, die
Aufnahme behinderter Kinder, nachgedacht wurde. Seitens der AWO wird die
Möglichkeit von einer zukünftigen Aufnahme behinderter Kinder - unter
Einarbeitung in ein Konzept - bejaht. Als
nächstes stellt der Paritätische sein Konzept vor. Für den Paritätischen sind
aus Braunschweig erschienen Herr Eschemann und Herr Matisky. Frau Krickau nimmt
als Kita-Leiterin teil. Herr
Eschemann ist Geschäftsführer im Paritätischen. Im
Bereich der Stadt Lüneburg wird unter der Trägerschaft des Paritätischen eine
Kita in der Goseburg unter der Leitung von Frau Krickau betrieben. Frau
Krickau führt aus, dass eine ganzheitliche Betrachtung des Kindes erfolge.
Wichtig sei , dass die Kinder die Erzieher als Bezugspersonen ansehen. Die
Kinder sollen sich in der Kita wohlfühlen. Zwischen einer Krippe und einer Kita
gäbe es teilweise andere Schwerpunkte. So sei in der Krippe bedeutsam, auf eine
gezielte Sprachförderung und Körperhygiene der Kinder zu achten. Ein nahtloser
Übergang von der Krippe zur Kita sei für die Kinder wichtig. Die Kita-Gruppen
werden als feste Gruppen unter einem methodischen Aspekt zusammengeführt. Ein
fortwährender Austausch mit den Eltern und anderen Anbietern zähle zu den
Arbeiten in einer Kita des Paritätischen. Die
Mittagsverpflegung besteht zur Hälfte aus Tiefkühl- zur anderen Hälfte aus
Frischkost. Die Eltern werden zu den Kosten der Verpflegung herangezogen. Herr
Matisky teilt mit, dass der Paritätische Braunschweig flexibel sei und auf
geänderte Begebenheiten, Wünsche oder dergleichen sofort in adäquater Art und
Weise reagieren könne. So sei es problemlos möglich, die Gruppenstärke der
Kita-Gruppe von 18 auf 23 Plätze zu erhöhen. Jene Erhöhung würde keine
Auswirkungen auf die kalkulierten Gesamtkosten etc. haben, die Kosten pro Platz
und Stunde würden indes niedriger ausfallen. Frau
Westphal fragt an, ob eine Integration behinderter Kinder möglich sei. Laut
Frau Krickau werde auf einen derartigen Bedarf reagiert, die Aufnahme
behinderter Kinder würde die Anzahl der Plätze in einer Kita-Gruppe senken. Auf
Nachfrage von Frau Dr. Raithel wird mitgeteilt, dass die Kita in der Zeit von
08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet habe; die Randbetreuung wird in der Zeit von 07.00
bis 08.00 bzw. von 16.00 bis 17.00 Uhr angeboten. Frau
Lindenau bemerkt, dass die heutige Vorstellung des Paritätischen mit einer
Kita-Gruppenstärke von 23 Plätzen ihr besser gefalle als die ursprünglich vorgeschlagenen
18 Plätze. Anschließend
erhält Herr Körte vom DRK das Wort. Herr
Körte führt einleitend aus, dass im Bereich der Stadt Lüneburg bislang keine
Kita vom DRK betrieben werde. In Artlenburg und Melbeck befinden sich die
nächstgelegenen DRK-Kindertagesstätten. Die
Kindertagesstätten des DRK unterliegen einer humanitär ausgerichteten
Zielsetzung. Die individuelle Förderung eines jeden Kindes, die Ausgestaltung
der Persönlichkeit stehen im Vordergrund. Die
Regelbetreuungszeit wird von 08.00 bis 16.00 Uhr vorgehalten, an
Randzeitenbetreuung werden die Zeiten von 07.00 bis 08.00 Uhr bzw. 16.00 bis
17.00 Uhr angeboten. Die
Mahlzeiten werden von eigenem Personal zubereitet. Die
Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Anbietern wird kontinuierlich
wahrgenommen. Die Mitarbeiter werden regelmäßig, mind. einmal pro Jahr,
fachlich fortgebildet. Auf
Nachfrage von Frau Westphal wird mitgeteilt, dass die Elternbeiträge nach der
städt. Elternbeitragsstaffelung festgesetzt werden. Als
letzte der vier Anbieter stellen Herr Wilken und Frau Bergen das Konzept der
Rübe e.V. für die Betriebsführung der Kita Teufelsküche/Schaperdrift vor. Die
Rübe e.V. wurde vor ca. 28 Jahren gegründet; die Rübe ist Mitglied im
Paritätischen. Die
Arbeit in einer von der Rübe betriebenen Kita erfolgt nach dem sog. Berliner
Konzept. Hiernach wird es als wichtige Erfahrung angesehen, dass die Kinder
anfänglich - in der Eingewöhnungsphase - von ihren Eltern in der Kita begleitet
werden. Sobald sich das Kind in der Kitagruppe wohl fühlt, brauchen die Eltern
ihr Kind nicht mehr während der Kita-Zeiten zu begleiten. Diese enge Bindung
von Kita, Eltern und den Kindern zieht sich wie ein roter Faden durch das
Konzept. Die Eltern werden fortwährend in die Arbeit der Kita eingebunden, so
z.B. beim Wändetapezieren und Streichen, bei Näharbeiten, etc. So können die
Kinder auch sehen, was die Eltern für ‚ihre’ Kita-Gruppe geleistet
haben. Eltern als auch Kinder identifizieren sich hierdurch mit der Kita. Das
Essen wird in der Kita selber zubereitet, vornehmlich auf Vollwertbasis. Jede
Gruppe wird von zwei Erzieherinnen betreut. Es finden regelmäßig Supervisionen
statt Fortbildungen, selber gestaltet, werden regelmäßig durchgeführt. Herr
Wilken, Vater eines Rübenkindes, betont, dass die Eltern mitarbeiten wollen und
die Arbeit der Kita selber mitbestimmen und gestalten können. Als wichtig wird
ein ausgewogenes Konzept angesehen. Herr
Dörbaum fragt nach, aus welchen Gründen die Kitagruppenstärke nicht auf 15
Plätze -analog zu den anderen Angeboten - erhöht werde. Herr
Wilken führt aus, dass die laut Konzeption vorgeschlagene Anzahl von Plätzen
auf den bisherigen Erfahrungen der Rübe beruhe und rein pädagogische Gründe
habe. Auf Nachfrage
werden die Öffnungszeiten der Kita genannt: 08.00 bis 16.00 Uhr Regelbetreuung,
07.00 bis 08.00 Uhr bzw. 16.00 bis 16.30 Uhr Randzeitenbetreuung bzw. bei einer
Halbtagsgruppe wird die Betreuung v. 08.00 bis 13.00 Uhr vorgenommen. Frau
Lindenau begrüßt den nahtlosen Übergang von einer Krippen- zu einer
Kita-Betreuung. Frau
Dr. Raithel fragt nach, ob das Krippenangebot auch Kindern Alleinerziehender -
im Hinblick auf die geforderte tatkräftige Mitarbeit von Eltern - offen stehe. Frau
Bergen weist darauf hin, dass die Arbeit u.a. in Form von Gartenarbeit am
Wochenende oder Heimarbeit (Näharbeiten oder dergleichen) ausgeführt werden
kann; Alleinerziehende können hierdurch ihren Beitrag leisten. Hiernach
wird allen 4 Anbietern für die Vorstellung der Konzeptionen gedankt. Um
weitere Fragen mit den freien Trägern zu klären, die deren Geschäftsinteressen
und Kalkulation berühren, wird die Nichtöffentlichkeit der Sitzung nach einer
ca. 10-minütigen Pause hergestellt. (18.30 Uhr). TOP
5 -Öffentlicher Teil (ab 19:25 Uhr) Herr
Hagels teilt für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit, dass die
Beschlussfassung über eine Vergabe der Trägerschaft vertagt werden möge, um
eine Aussprache innerhalb der Fraktionen zu ermöglichen. Beschluss: Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss: Die
Beschlussfassung zu TOP 5 ‚Vergabe der Trägerschaft über die zu
errichtende Kindertagesstätte im Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche’
wird vertagt und in einer zeitnah anzuberaumenden Sitzung nachgeholt. |
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