Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der JHA hat in seiner Sitzung am 15.06.2005 beschlossen, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) die Versorgungssituation der unter 3-jährigen Kinder in der Stadt Lüneburg zu verbessern. Im Vorgriff auf den mit einer Laufzeit bis zum 1.10.2010 zu erstellenden Stufenplan zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für diese Zielgruppe ist u. a. die Errichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche als erster Umsetzungsschritt festgelegt worden. Das hierfür erforderliche Gebäude soll von der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LÜWO) errichtet, der Stadt Lüneburg für die Dauer von mindestens 10 Jahren vermietet und die Betriebsführung der künftigen Kita einem freien Träger übertragen werden. Unabhängig von den Bauplanungsverfahren der LÜWO (der Aufsichtsrat des Unternehmens hat am 21.12.2005 beschlossen das Vorhaben zu verwirklichen) ist am 01.08.2005 die Trägerschaft für die Betriebsführung der Kita unter den interessierten Institutionen und Verbänden ausgeschrieben worden. Innerhalb der Ausschreibung wurden lediglich Rahmenbedingungen für den Betrieb einheitlich und verbindlich vorgegeben. So sollte den Bewerbern - wie es KJHG und Nds. KitaG verlangen - die Möglichkeit gegeben werden, ihre jeweiligen Vorstellungen - sowohl in pädagogischer als auch in betriebstechnischer und finanzieller Hinsicht - weitestgehend selbst einzubringen und die Vielfalt des Angebots für Eltern und Kinder zu sichern. Verbindliche Vorgaben - neben der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und der in der Stadt Lüneburg üblichen Standards - waren: · Betriebsführung über einen Zeitraum von 10 Jahren · Betriebsführung mit 3 Gruppen · Betreuungsumfang: mindestens 2 Gruppen in Ganztagsbetreuung · Zielgruppe: mindestens 2 reine Krippengruppen und 1 altersgemischte oder Regelgruppe. Wie bereits in der JHA-Sitzung am 10.10.2005 mitgeteilt, sind folgende 4 Bewerbungen eingegangen: 1. AWO SOZIALe Dienste gGmbH Lüneburg (nachfolgend „AWO“ genannt) 2. Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH (DPWV) 3. Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Lüneburg e.V. (DRK) 4. Kindergruppe Die Rübe e.V. Lüneburg. (RÜBE). Die Angebote unterscheiden sich naturgemäß in den pädagogischen Konzepten und im Umfang des Betreuungsangebotes. Die vorgelegten pädagogischen Konzepte sind nach Auffassung der Verwaltung in allen Fällen kindgerecht, in sich schlüssig und akzeptabel. Zur Darstellung der Angebote, insbesondere zu den pädagogischen Zielsetzungen werden die Bewerber Gelegenheit haben, diese selbst in der Sitzung des JHA vorzustellen. Soweit Bedarf besteht, können die zum Teil sehr umfangreichen schriftlichen Konzepte der Bewerber vorab bei der Verwaltung, im Fachbereich Jugend und Soziales, Geschäftszimmer 135, im I. Stock des Gebäudes Klosterhof/Marienplatz, eingesehen werden. Zu den Umfängen der Betreuungsangebote und der damit verbundenen Kostenkalkulation ist folgendes festzustellen: · Alle Bewerber bieten je eine Ganztags- und eine Halbtags-Krippengruppe an (RÜBE die Halbtagskrippe jedoch als Kleingruppe mit nur 10 Plätzen!). · Je 2 Bewerber bieten daneben eine altersgemischte (AWO u. DPWV) bzw. eine Regelgruppe (DRK u. Rübe) mit Ganztagsbetreuung an. · Der Gesamtbetreuungsumfang für alle Gruppen - einschl. Früh- und Spätdienste - schwankt relativ geringfügig zwischen 121 Wochenstunden (AWO) und 128 Wochenstunden (DRK), die reinen Regelbetreuungszeiten zwischen 100 (DPWV u. DRK) und 105 Wochenstunden (RÜBE). · Die angebotene Gesamtplatzzahl differiert zwischen 45 (RÜBE) und 55 (AWO). · Die Zahl der vorgesehenen Krippenplätze liegt zwischen 22 (RÜBE) und 37 (DPWV). Eine Übersicht über die Betreuungsangebote ist als Anlage 1 beigefügt. Die Grundlagen für die Finanzkalkulation in den einzelnen Angeboten sind weitgehend identisch. Aufgrund der differierenden Betreuungsumfänge und der vorgesehenen Platzzahlen ergeben sich allerdings Unterschiede; ebenso wie bei Personaleinsatz und Personalkosten sowie bei Details der Betriebsführung (z.B. Verpflegungsangebot). In mehreren Gesprächen wurde versucht, die Angebote vergleichbar zu machen und offensichtliche Fehlinterpretationen zu berichtigen. Weiterhin wurden die Miete und die Energiekosten - soweit sie von einem Teil der Bewerber berücksichtigt wurden - neutralisiert, da zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine Klarheit über die Größe und Ausgestaltung der Gebäude als Berechnungsgrundlage für diese Kosten vorlagen. Die sich so aus den Kostenkalkulationen ergebenden ungedeckten Kosten (und damit der von der Stadt abzudeckende Zuschussbedarf) differieren zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Angebot um 19,1 %. Bei den Angeboten war zu berücksichtigen, dass die RÜBE als einziger Anbieter nicht die städtische Entgeltregelung anwendet. Die von der RÜBE erhobenen höheren Entgelte führen zwangsläufig zu Kostenübernahmen nach § 90 KJHG, die die Stadt Lüneburg als Jugendhilfeträger zusätzlich belasten (derzeit 10 % der Kinder = 5 % des Entgeltaufkommens). Im Einzelnen beträgt der kalkulierte Fehlbedarf jährlich bei · RÜBE = 187.234 € · DPWV = 195.440 € · AWO = 213.306 € · DRK = 223.000 €. Bei einer Entscheidung über den in finanzieller Hinsicht günstigsten Bewerber können jedoch nicht nur die vorgenannte absolute Zuschusshöhe zu Grunde gelegt werden, vielmehr ist auch die quantitative Gegenleistung (Platzzahl und Betreuungsumfang) zu berücksichtigen. Legt man als Gegenleistung allein die Zahl der neu geschaffenen Plätze zu Grunde, ergeben sich beim Zuschussbedarf Unterschiede in Höhe von nur noch 4,5 %. Die Zuschussbedarfe je angebotenem Platz im Detail, wobei das Angebot der AWO in der Regelgruppe nach „Lüneburger Standard“ auf 23 Plätze reduziert wurde: · AWO = 4.024,64 € · DPWV = 4.071,67 € · RÜBE = 4.160,76 € · DRK = 4.207,55 €. Bezieht man nunmehr auch noch die unterschiedlichen zeitlichen Betreuungsumfänge (Regelbetreuung) der Angebote ein, bestehen Abweichungen von 6,6 %. Der Zuschussbedarf je Platz und Wochenstunde beträgt bei · AWO = 39,46 € · RÜBE = 39,62 € · DPWV = 40,72 € · DRK = 42,08 €. Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Kalkulationen sowie den Besonderheiten der Angebote ist als Anlage 2 beigefügt. Würde man der Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft allein finanzielle Aspekte zu Grunde legen, so müsste die Entscheidung zwischen dem preisgünstigsten Bewerber in absoluter Zuschusshöhe (RÜBE) und dem preisgünstigsten Bewerber in relativierter Zuschusshöhe (AWO) getroffen werden. Entscheidungskriterium könnte aber aus Gründen der Bedarfsdeckung auch die Zahl der neu geschaffenen Plätze, insbesondere die der zusätzlichen Krippenplätze, sein. In diesem Zusammenhang könnte die Entscheidung zwischen dem DPWV (37 Krippenplätze) und AWO (33 Krippenplätze) getroffen werden. Würde man letztlich allein auf die Personalausstattung abstellen (Betreuungsintensität), so könnte die Entscheidung zugunsten des DRK ausfallen, da dieser mit einem etwas komfortableren Personalschlüssel kalkuliert, was sich allerdings auch in den Kosten niederschlägt. Die Verwaltung ist in Abwägung all dieser Umstände der Auffassung, dass nach derzeitiger Beurteilungslage der Zuschlag an die AWO erteilt werden sollte. Damit würde - zum einen das (sowohl "pro Platz" als auch "pro Platz und Wochenstunde") wirtschaftlichste Angebot gewählt - und zum anderen zugleich die größtmögliche Zahl neuer Betreuungsplätze geschaffen. Die Vorstellung der Angebote der einzelnen Bewerber in der Sitzung des JHA am 18.01.2006 sollte gleichwohl erfolgen und im Anschluss eine ausgewogene Entscheidung unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien und der persönlichen Darstellung der Angebote getroffen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 400 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: jährlich
ca. 250.000 d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Übersicht
über die Angebote für die Kita Schaperdrift Kita
Schaperdrift – Kalkulation der Bewerber -
Beschlussvorschlag: Der JHA beschließt, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte im Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche an ...................................................................................... zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Träger über die künftige Betriebsführung zu schließen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen mit der LÜWO über die Bauausführung und spätere Anmietung des zu errichtenden Gebäudes inklusive Grundstück baldmöglichst abzuschließen und den vorgesehenen Betreiber in die abschließenden Gespräche einzubeziehen. |
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