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Auszug - Bestellung eines Erbbaurechtes  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2005    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1717/05 Bestellung eines Erbbaurechtes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Osterloh
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass die Stadt Lüneburg dem Ochtmisser Sportverein von 1983 e. V. an einer noch zu vermessenden Teilfläche zur Größe von etwa 7.500 qm des Flurstückes 57 der Flur 6 der Gemarkung Ochtmissen ein auf die Dauer von 90 Jahren befristetes Erbbaurecht bestellt.

 

Bei der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,00 Euro/qm, welcher mit 5 % zu verzinsen ist, auszugehen. Auf die Einforderung des Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und solange das Areal für satzungsgemäße, gemeinnützige und von der Stadt Lüneburg anerkannte, nicht gewinnorientierte Zwecke genutzt wird.

 

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