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Auszug - Vor- und Nachteile der Einbindung eines privaten Partners für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10.4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 07.11.2005    
Zeit: 17:30 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1754/05 Vor- und Nachteile der Einbindung eines privaten Partners für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, führt aus, dass es in dem Tagesordnungspunkt um eine mögliche Einbindung eines Dritten bei der GfA geht. Herr Ringe berichtet, dass die gegenwärtige Organisationsform laut eines vorliegenden Gutachtens der NORD/LB derzeit die günstigste ist und kein Handlungsbedarf besteht.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Verwaltung gebeten wurde zu prüfen, ob und in welcher Höhe Erlöse aus einem Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der GfA als Konsolidierungsmaßnahme erzielt werden können. Bei einem möglichen Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einen Dritten ist zu berücksichtigen, dass ein privater Mitgesellschafter einen Gewinn in die Gesamtkalkulation der GfA einplanen würde. Dies wiederum kann einen Gebührenanstieg zur Folge haben. Die möglichen Erlöse aus einem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind laut Gutachten nicht sehr hoch einzuschätzen. Eine neue Einschätzung der Lage kann nach Ablauf von fünf Jahren vorgenommen werden.

 

Beigeordneter Srugis weist darauf hin, dass die Müllgebühren im bundesweiten Vergleich recht niedrig sind, was auf eine gute Aufstellung der GfA schließen lässt.

 

Beigeordneter Althusmann informiert über die Neuerungen der zum 01.01.2006 in Kraft tretenden NGO, nach der es künftig den Kommunen erschwert wird, Unternehmen zu gründen, wenn private Unternehmen eine Aufgabe ebenso wirtschaftlich übernehmen können.

 

 

Beschluss

 

Beschluss

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen nimmt die Sachdarstellung zustimmend zur Kenntnis.