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Auszug - Gründung des Eigenbetriebes Gebäude- und Grundstückswirtschaft der Stadt Lüneburg - Erlass einer Betriebssatzung   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 17
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2005    
Zeit: 17:30 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1743/05 Gründung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg - Erlass einer Betriebssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:Alter Bereich 64 - Gebäudewirtschaft   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Mit dem Tagesordnungspunkt wird der Entwurf der Satzung für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg vorgestellt. Auf Nachfrage von Ratsherr Reinecke führt Herr Stadtkämmerer Sauer aus, dass der § 1 Abs. 1 Satz 1 der Satzung umformuliert wird und die Passage „nichtwirtschaftliches gesondertes Unternehmen“ geändert wird.

 

Die Höhe des Stammkapitals nach § 10 der Satzung in Höhe von 25.000,- EURO ist nicht in der EigBetrVO geregelt. In dieser heißt es lediglich, dass der Eigenbetrieb mit einem dem Gegenstand und dem Betriebsumfang angemessenen Stammkapital auszustatten ist. Analog zu Eigengesellschaften wird von der Verwaltung ein Mindeststammkapital vorgeschlagen.

 

Beigeordneter Althusmann sieht im Gegensatz zum Wortlaut des § 3 Abs. 4 der Satzung den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen als Werksausschuss und nicht den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung. Dem Wesen nach sind die Entscheidungen, die zu treffen sind, letztlich finanzieller Art.

 

Stadtkämmerer Sauer stellt dar, dass auch in den Aufsichtsräten der übrigen Gesellschaften die fachlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten in einem Gremium gebündelt sind. Der Beschluss  über den Wirtschaftsplan liegt zudem ohnehin beim Rat.

 

Beigeordneter Althusmann betont, dass es im Schwerpunkt beim Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft um Vermögensfragen und somit um wirtschaftliche Aspekte geht. Die Zuständigkeit sollte zurückgestellt werden und bis zum nächsten Verwaltungsausschuss geklärt werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die vorgelegte Satzung in den Verwaltungsausschuss, in dem anschließend die Besetzung des Werksausschusses geklärt werden muss.