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Beratungsinhalt: Mit dem Tagesordnungspunkt wird der Entwurf der Satzung für
den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg vorgestellt. Auf
Nachfrage von Ratsherr Reinecke führt Herr Stadtkämmerer Sauer aus, dass der §
1 Abs. 1 Satz 1 der Satzung umformuliert wird und die Passage
„nichtwirtschaftliches gesondertes Unternehmen“ geändert wird. Die Höhe des Stammkapitals nach § 10 der Satzung in Höhe von
25.000,- EURO ist nicht in der EigBetrVO geregelt. In dieser heißt es
lediglich, dass der Eigenbetrieb mit einem dem Gegenstand und dem
Betriebsumfang angemessenen Stammkapital auszustatten ist. Analog zu
Eigengesellschaften wird von der Verwaltung ein Mindeststammkapital
vorgeschlagen. Beigeordneter Althusmann sieht im Gegensatz zum Wortlaut des
§ 3 Abs. 4 der Satzung den Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen als Werksausschuss und nicht den Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung. Dem Wesen nach sind die Entscheidungen, die zu treffen sind,
letztlich finanzieller Art. Stadtkämmerer Sauer stellt dar, dass auch in den
Aufsichtsräten der übrigen Gesellschaften die fachlichen und finanziellen
Verantwortlichkeiten in einem Gremium gebündelt sind. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan liegt zudem ohnehin
beim Rat. Beigeordneter Althusmann betont, dass es im Schwerpunkt beim
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft um Vermögensfragen und somit um wirtschaftliche
Aspekte geht. Die Zuständigkeit sollte zurückgestellt werden und bis zum
nächsten Verwaltungsausschuss geklärt werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die vorgelegte Satzung in den
Verwaltungsausschuss, in dem anschließend die Besetzung des Werksausschusses
geklärt werden muss. |
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