Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Einleitend
erwähnt Herr Koch, dass zwischen der Stadt Lüneburg und dem Diakonieverband
eine Budgetvereinbarung geschlossen wurde, deren Zahlungen im vergangenen Jahr
zur Haushaltskonsolidierung abgesenkt werden mussten. Sofern sich nach Beratung
des jetzt vorliegenden Antrages eine Veränderung ergeben sollte, ist jene
Vereinbarung entsprechend anzupassen. Herr
Siller (drobs) führt aus, dass die bestehenden Angebote der Ehe- und
Lebensberatung in den Stadtteilen der Stadt Lüneburg ausgeweitet werden sollen.
Hierzu soll der beantragte Zuschuss dienen. Auf
Nachfrage von Herrn Damann erläutert Herr Koch, dass die Ehe- und
Lebensberatung prinzipiell über das Gesamtbudget des Diakonieverbandes
bezuschusst wird; allerdings nur das bisherige klassische Angebot. Eine
Ausweitung von Beratungsangeboten in den Stadtteilen sei nicht berücksichtigt,
aber sehr wünschenswert, auch im Interesse präventiver Arbeit für Kinder und
Jugendliche. Herr
Soldan fragt nach einem Gesamtfinanzierungsplan unter Berücksichtigung etwaiger
anderer Fördergelder von Behörden usw. Nach
Herrn Siller handelt es sich um ein spezielles Angebot für den Bereich der
Stadt Lüneburg, so dass mit anderen Drittmitteln nicht zu rechnen sei. Frau
Meins spricht sich für eine Bezuschussung aus; die Stadtteilbüros erfreuen sich
zunehmender Beliebtheit; eine Erweiterung des Angebotsspektrums würde vielen
Menschen zugute kommen. Herr
Soldan gibt zu bedenken, dass sich eine Ausgleichsbezuschussung - ein Teil der
Landeskirchenzuwendung fällt weg, die Stadt Lüneburg schafft hierzu einen
Ausgleich - möglicherweise als Fass ohne Boden erweisen könne. Herr Nowak plädiert für ein möglichst weitgehendes Angebot von Sozialberatung in den Stadtteilbüros und spricht sich für ein Ehe- und Lebensberatungsangebot in den Ortsteilen aus. Beschluss: Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses fassen bei einer Enthaltung folgenden Beschluss: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Konzept und
dem vorgesehenen Förderbetrag zu und empfiehlt eine entsprechende Anpassung bei
der Haushaltsstelle "Stadtteilorientierte Jugendarbeit" (HHSt.
45300.76290) für die weiteren Finanzberatungen. |
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