Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Auf Nachfrage erläutert Herr Grzenia von der
Friedhofsverwaltung, dass die Ergänzung in der Friedhofsgebührensatzung einer
neuen, zusätzlichen Bestattungsform, dem Rasenpartnergrab, zuzurechnen ist. Die
Nachfrage nach einer entsprechenden Leistung ist gestiegen. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Vorbehaltlich
der Zustimmung durch den Grünflächen- und Forstausschuss wird der in Anlage 2
vorgelegten Satzung zur 18. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die
Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der
Fassung der 17. Änderungssatzung vom 09.12.2003 einschließlich der Anlage
"Gebührentarif" zugestimmt. |
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