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Auszug - Lesung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der Schulstrukturreform  

 
 
öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.08.2002    
Zeit: 15:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0228/02 Lesung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der Schulstrukturreform
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Koplin
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor Koch berichtet, dass es sich bei dieser ersten Lesung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der Schulstrukturreform im wesentlichen um eine Meinungsbildung und Vorbereitung des Schulgrundsatzausschusses am 25.09.2002 handelt. Insgesamt sind für die Umsetzung des neuen Schulgesetzes bestimmte Formalien noch klärungsbedürftig. Wichtige Verordnungen zum neuen Schulgesetz liegen erst als Vorentwürfe vor. Die Vorentwürfe zu den sechs Verordnungen, die den kommunalen Spitzenverbänden übersandt wurden, sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Insbesondere ist hier die Verordnung zur Zügigkeit der Förderstufen klärungsbedürftig, laut Vorschlag sollen diese mindestens vierzügig geführt werden, wobei hier die Umsetzung z.B. bei Anbindung einer zweizügigen Realschule noch ungeklärt ist. Auch die Aufnahmeverordnung ist hinsichtlich des anzuwendenden Losverfahrens noch verbesserungsfähig.

 

Im Anschluss stellt Herr Koplin zunächst die historische Entwicklung der Schülerzahlen dar, im weiteren werden die zukünftigen Schülerzahlen sowie die anhand der erwarteten Geburten prognostizierten Schülerzahlen erläutert. Die in der Vorlage aufgeführten Schülerzahlen sind anhand der gegenwärtigen Bevölkerung berechnet, bzw. prognostiziert, Neubaugebiete in Stadt und Landkreis sind noch nicht einbezogen. Insgesamt ist eine Steigerung der Schülerzahlen zu bemerken.

 

Stadtdirektor Koch erläutert die vorgeschlagenen Förderverbünde. Förderverbünde müssen eingerichtet werden. Förderverbünde werde einheitlich geführt, egal an welcher Schulform die Anbindung erfolgt. Seitens der Schulen liegen folgende Anträge vor:

 

Die Gesamtkonferenz der Hauptschule Stadtmitte hat beschlossen, die Entwicklung der jetzigen Hauptschule zu einer kooperierenden Haupt- und Realschule zu beantragen, an der eine Förderstufe anzubinden ist.

 

Die Orientierungsstufe Stadtmitte hat bekundet, Förderstufe der Wilhelm-Raabe-Stufe werden zu wollen.

 

Seitens der Grundschule Lüne wurde der Antrag gestellt, im Rahmen einer Ausnahmeregelung die jetzige Orientierungsstufe als Förderstufe an die Grundschule Lüne anzubinden. Abweichend von der Formulierung der Vorlage wurde dieser Antrag nicht von der Grundschule und Orientierungsstufe Lüne sondern nur von der Grundschule Lüne gestellt.

 

Beigeordneter Dr. Scharf beurteilt den beabsichtigten Zeitpunkt der Umsetzung der Schulreform und Einführung von Förderstufen mit dem 01.08.2004 als positiv. Wichtig sei die Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg und der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung, dazu ist insbesondere der Schulgrundsatzausschuss im September terminiert. Ferner bezeichnet er es als wichtig, dass vorhandene Gebäude-Kapazitäten ausgeschöpft werden sollten und nach Möglichkeit keine Neubauen vorgesehen werden. Bestehende Schulstandorte und Strukturen sollten nach seiner Ansicht möglichst eingehalten werden. Die Gleichwertigkeit der Förderstufen unabhängig von ihrer Anbindung an die weiterführende Schulform müsste bei Eltern betont und deutlich gemacht werden. Andernfalls befürchtet er einen überdurchschnittlichen Zulauf der Förderstufen der Realschulen und der Gymnasien und ein Leerlaufen der Förderstufen der Hauptschulen.

 

Stadtdirektor Koch betont zum Stichwort "Bildungstourismus", dass er der Ansicht ist, dass auch zukünftig die Eltern die Wahl der Schule nach einem zumutbaren Schulweg treffen werden und kaum weit entfernt liegende Schulen von den Eltern gewählt werden. Um mögliche Unterschiede im Anmeldeverfahren von Jahr zu Jahr zu regulieren gäbe es die Möglichkeiten des Losverfahrens oder der Festlegung von Schulbezirken für die Förderstufen; dies sei auch eine Möglichkeit des Schulträgers, wie auch jetzt Schulbezirke für die Orientierungsstufen festgelegt sind.

 

Bürgermeisterin Schellmann sieht eine große Schwierigkeit in der Lenkung der Schülerströme. Sie befürchtet, dass entgegen der Absicht des neuen Schulgesetzes, den Elternwillen zu stärken, es erforderlich wird, Schulbezirke einzurichten. Sie beurteilt das neue System als insgesamt unverständlicher, vor allem für die Gruppe der Eltern.

 

Die Elternvertreterin, Frau Eggeling, erkundigt sich, wie aus der Vorlage der Schulstandort der Förderstufe Kreideberg mit dem Standort Lüne zu verstehen ist. Stadtdirektor Koch erläutert dazu, dass es möglich sein wird, zumindest übergangsweise Förderstufen mit Außenstellen, wie hier z.B. der Außenstelle Lüne, einzuführen.

 

Ratsherr Nowak erkundigt sich, wie die vorgeschlagenen Förderverbünde zusammengestellt wurden. Ob das Kriterium die bisher bestehende Zusammenarbeit zwischen Schulen, oder aber die Größe und Auslastung der Förderverbünde und der Förderverbundkonferenzen gewesen sei. Er appeliert, die nun verabschiedete Gesetzesnovelle nicht zu diskutieren sondern an der Umsetzung zu arbeiten. Auch er befürchtet, dass die Tendenz des Anmeldeverhaltens zu den Förderstufen der Gymnasien neigen wird und damit ein gymnasialer Zweig voraussichtlich ohne Neubau nicht auskommen wird. Stadtdirektor Koch erläutert zu den Förderverbundkonferenzen, dass in diesem nicht die gesamten Kollegien, sondern nur Vertreter der Schulen eines Verbundes zusammengefasst seien. Eine Vorausberechnung des Anmeldeverhaltens ist insgesamt schwierig. Schon zu den Schulanmeldungen des jetzt laufenden Schuljahres seien die Anmeldungen an den Gymnasien gestiegen. Dies resultiert nicht nur aus dem Elternwillen, sondern oft auch aus den eigenen Wünschen der Kinder. Er bittet den Schulausschuss um Willensbildung, ob die Steuerung mittels Festlegung von Schulbezirken oder nach dem Willen des Gesetzes durch freien Elternwillen und mögliches Losverfahren erfolgen soll.

 

Ratsfrau Schneider erscheint der vorliegende Vorschlag der Verwaltung nach den jetzigen örtlichen Gegebenheiten als zu einfach. Sie fordert die Verwaltung auf, mutiger zu sein und auch andere Lösungen anzudenken. Die Zusammenarbeit der Schulen sollte im Vordergrund stehen. Werden Vorschläge nach jetzigen Strukturen gemacht, würde die Veränderung nicht deutlich genug werden. Vor einer abschließenden Meinungsbildung müsse der Elternwille und die Vorschläge der Schulen erforscht werden. Beigeordneter Scharf erwidert hierzu, dass ihm eine gesicherte Basis der Förderverbünde sympathischer erscheine und die Wahlfreiheit der Eltern auf eine freie Wahl ab Klasse 7 und vorherige Festlegung von Schulbezirken bevorzugt werde. Mit dem Zulauf an den Gymnasien sei zu rechnen, die Steigerung der Gymnasialquoten sei mittels des Gesetzes erwartet. Auf die Einwendung von Ratsherr Aschenbrenner, dass ihm die organisatorischen und äußeren Strukturen eher unwichtig erscheinen und man sich über die Qualität des Unterrichts und der Lehrerqualifikation befassen müsse, erläutert Stadtdirektor Koch, dass es Aufgabe des kommunalen Schulträgers sei, die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Schulreform zu schaffen. Der inhaltliche Teil sei zunächst Aufgabe des Landes. Das Gesetz enthalte qualitative Aspekte, wie z.B. die Sprachförderung und auch die Arbeit in Förderverbünden, die eine Zusammenarbeit der Schulen im Sinne der Förderung der Kinder betone.

 

Stadtdirektor Koch bittet nochmals um einen Vorschlag, wie die Lenkung der Schülerströme erfolgen soll. Bei der Schülerzahlentwicklung seien auch die nach dem neuen Gesetz möglichen "kleinen" Gymnasien im ländlichen Bereich zu beachten.

 

Ratsfrau Schneider gibt zu bedenken, dass die räumliche Struktur auch Auswirkungen auf den pädagogischen Bereich schaffe. Sie bittet vor einer Entscheidung für die Strukturen Gespräche zu führen, um herauszufinden, ob bereits Zusammenarbeiten zwischen Schulen bestehen. Stadtdirektor Koch berichtet dazu, dass Vorschläge der Schulen erwartet und berücksichtigt werden sollen. Bisher habe es deutliche Meinungsbildungen auf den Schulen nur mittels der eingangs geschilderten Anträge gegeben.

 

Auch Beigeordneter Firus betont, dass die zu schaffenden Strukturen der Verbesserung der Qualität dienen sollten. Eindeutiges Ziel der Schulreform sei es, die Gymnasialquote und die Qualität zu erhöhen. Geklärt werden müsse, ob Schulbezirke eingerichtet werden sollen. Er betont, dass vorhandene Räume optimal ausgenutzt werden sollten und die Kooperationen der Schulen gestärkt werden sollten. Wichtig sei ihm die Abstimmung mit dem Landkreis auch im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung. Auswärtige Schüler aus Lüneburger Schulen müssen berücksichtigt werden. Dies sind Themen, die im Schulgrundsatzausschuss zu behandeln sind. Ferner ergibt sich für ihn die Frage, ob der Bedarf an einer Gesamtschule bestehe.

 

Dazu nimmt Stadtdirektor Koch dahingehend Stellung, dass die Errichtung, Erweiterung usw. von Schulen kommunale Pflichtaufgabe sei. Das Bedürfnis nach einer bestimmten Schule oder Schulform müsse vom Schulträger festgestellt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für das Bedürfnis nach einer Gesamtschule.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Nowak, ob sich die zu beschließenden Strukturen unter Umständen durch Stundenzuweisungen auf die inhaltliche Arbeit der Schulen auswirken werden, berichtet Regierungsschuldirektor Bodenstedt, dass kooperativ arbeitende Haupt- und Realschulen nicht zusätzliche Lehrerstunden erhalten, sondern eine zusätzlich didaktische Leitung. Aus seiner Sicht macht es am meisten Sinn, die zu bildenden Förderstufen alle an Gymnasien anzubinden oder keine an Gymnasien anzubinden. Wenn keine kooperierenden Haupt- und Realschulen gebildet werden sollten, müssten sinnvoller Weise Förderstufen an die Hauptschulen angebunden werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann spricht sich dafür aus, Gespräche mit den einzelnen Schulen zu führen, die Zusammenarbeit der Schulen zu fördern und die Meinungsbildung dort in Gang zu bringen und hier noch keine Entscheidung hinsichtlich der Strukturen zu treffen.

 

Beigeordneter Firus und Beigeordneter Dr. Scharf bitten zur Vorbereitung des Schulgrundsatzausschusses zu dieser Thematik die Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Schülerzahlen der Schulen des Landkreises in die Vorlage aufgenommen werden. Außerdem sollte Oedeme als möglicher weitere Förderverbund in der Stadt Lüneburg aufgenommen werden. Auf Nachfrage erläutert Stadtdirektor Koch, dass die in dieser Vorlage und auch in der Vorlage des Schulgrundsatzausschusses zu verwendenden Zahlen die Schülerzahlen des vergangenen Schuljahres seien. Eine Vorlage mit aktuellen Zahlen sei noch nicht möglich, da die Schülerstatistik aufgrund später Rückmeldungen für 2002/2003 gerade erst fertiggestellt werde. Für den Schulgrundsatzausschuss soll eine gemeinsame Vorlage für Stadt und Landkreis erstellt werden. Der Termin für die Sitzung des Schulgrundsatzausschusses ist der 25.09.02, 16.00 Uhr (voraussichtlich Huldigungssaal).

 

Der Schulausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, lässt über folgenden, ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Darstellung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg, die notwendigen Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfes des Schulentwicklungsplanes zu veranlassen und in einer nächsten Sitzung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

 

Der Schulausschuss fasst diesen Beschluss einstimmig.