Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Koch führt aus, dass - dies sei anders als in fast allen anderen Regionen
Niedersachsens - sich in der Stadt Lüneburg Geburtenrate und Sterberate in der
Waagschale halten. Hinzu komme ein Einwohnergewinn aus Zuwanderung. Hierbei
handele es sich meist um junge Familien. Der
Bericht des Landkreises würde aus seiner Sicht die besondere Situation der
Stadt Lüneburg nicht genügend differenziert behandeln und der Bedeutung als
wichtiges Versorgungszentrum nicht gerecht. So
gibt es in der Stadt Lüneburg eine ausreichende Anzahl an
Senioreneinrichtungen/ Wohnanlagen bzw. befinden sich weitere Einrichtungen in
Planung, so dass - entgegen des vorliegenden Pflegeberichtes - eine nahezu
vollständige Bedarfsdeckung besteht. In
der Zukunft werde auch weiterhin ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreitet. Beispielhaft
wird mitgeteilt, dass auf die zu erwartende steigende Zahl von älteren
demenzkranken Menschen durch den Umbau der Klinik Häcklingen mit ca. 70 Plätzen
für Demenzkranke reagiert wird. Weiterhin
wird ausgeführt, dass sämtliche Heimeinrichtungen in der Stadt Lüneburg der
Heimaufsicht der Stadt Lüneburg unterliegen und ein Austausch zwischen
Einrichtungsleitungen und Stadt Lüneburg über beabsichtigte Veränderungen des
Angebots zeitnah stattfinde. Es
wird darauf hingewiesen, dass - entgegen anderweitiger Verlautbarungen vom
Landkreis Lüneburg - die Wahl einer Einrichtung im Landkreis Lüneburg durch die
Maßstäbe der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen für stationäre Aufnahme
gesteuert werde. So habe es in dem einen oder anderen Fall eine Wahlmöglichkeit
nicht gegeben mit dem Hinweis, dass die gewünschte Einrichtung in der Stadt zu
teuer sei, was zu einer Inanspruchnahme von preiswerteren Einrichtungen im
Landkreis führen könne, auch wenn am jeweiligen Standort keinerlei Sozialkontakte
bestünden. Die Verwaltungspraxis müsse sorgfältig beobachtet werden. In
diesem Zusammenhang wird auf ein Schreiben des Landkreises Lüneburg, gerichtet
an Alten- und Pflegeheime in Stadt und Landkreis Lüneburg, hingewiesen, welches
sich mit dieser Angelegenheit befasst. Jenes Schreiben wird der Niederschrift
beigefügt. Beschluss: entfällt
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