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Auszug - Pflegebericht für den Landkreis Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2005    
Zeit: 15:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Wasserturm
Ort: Bei der Ratsmühle 19, 21335 Lüneburg
VO/1703/05 Pflegebericht für den Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Hoferichter
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch führt aus, dass - dies sei anders als in fast allen anderen Regionen Niedersachsens - sich in der Stadt Lüneburg Geburtenrate und Sterberate in der Waagschale halten. Hinzu komme ein Einwohnergewinn aus Zuwanderung. Hierbei handele es sich meist um junge Familien.

Der Bericht des Landkreises würde aus seiner Sicht die besondere Situation der Stadt Lüneburg nicht genügend differenziert behandeln und der Bedeutung als wichtiges Versorgungszentrum nicht gerecht.

So gibt es in der Stadt Lüneburg eine ausreichende Anzahl an Senioreneinrichtungen/ Wohnanlagen bzw. befinden sich weitere Einrichtungen in Planung, so dass - entgegen des vorliegenden Pflegeberichtes - eine nahezu vollständige Bedarfsdeckung besteht.

In der Zukunft werde auch weiterhin ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreitet.

Beispielhaft wird mitgeteilt, dass auf die zu erwartende steigende Zahl von älteren demenzkranken Menschen durch den Umbau der Klinik Häcklingen mit ca. 70 Plätzen für Demenzkranke reagiert wird.

Weiterhin wird ausgeführt, dass sämtliche Heimeinrichtungen in der Stadt Lüneburg der Heimaufsicht der Stadt Lüneburg unterliegen und ein Austausch zwischen Einrichtungsleitungen und Stadt Lüneburg über beabsichtigte Veränderungen des Angebots zeitnah stattfinde.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass - entgegen anderweitiger Verlautbarungen vom Landkreis Lüneburg - die Wahl einer Einrichtung im Landkreis Lüneburg durch die Maßstäbe der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen für stationäre Aufnahme gesteuert werde. So habe es in dem einen oder anderen Fall eine Wahlmöglichkeit nicht gegeben mit dem Hinweis, dass die gewünschte Einrichtung in der Stadt zu teuer sei, was zu einer Inanspruchnahme von preiswerteren Einrichtungen im Landkreis führen könne, auch wenn am jeweiligen Standort keinerlei Sozialkontakte bestünden. Die Verwaltungspraxis müsse sorgfältig beobachtet werden.

In diesem Zusammenhang wird auf ein Schreiben des Landkreises Lüneburg, gerichtet an Alten- und Pflegeheime in Stadt und Landkreis Lüneburg, hingewiesen, welches sich mit dieser Angelegenheit befasst. Jenes Schreiben wird der Niederschrift beigefügt.

Beschluss:

Beschluss:

 

entfällt


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben des Landkreises LG Seite1 (479 KB)      
Anlage 2 2 Schreiben des Landkreises LG Seite 2 (268 KB)      
Anlage 3 3 Schreiben des Landkreises LG Seite 3 (159 KB)