Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Landkreis Lüneburg hat den nach § 3 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) erforderlichen Pflegebericht im Juli 2005 vorgelegt. Die zugrundeliegende gesetzliche Bestimmung lautet: "Die Landkreise und die kreisfreien Städte erstellen
für ihr Gebiet räumlich gegliederte Pflegeberichte über den Stand und die
voraussichtliche Entwicklung der pflegerischen Versorgung. Die Pflegeberichte
sollen Vorschläge zur Anpassung der vorhandenen pflegerischen
Versorgungsstruktur an die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur
enthalten. Die Pflegeberichte sind fortzuschreiben. Bei der Erstellung und der
Fortschreibung der örtlichen Pflegeberichte ist der Landespflegebericht zu
berücksichtigen." Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung soll der örtliche
Pflegebericht hiermit auch dem Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt
Lüneburg vorgestellt werden. (Wegen des Umfangs wird jeder Fraktion ein
Exemplar übersandt. Für die beratenden Mitglieder liegen 2 Kopien in der
Sitzung bereit. Er kann zuvor auch bei Herrn Hoferichter, Tel. 309-322,
eingesehen werden.) Die besondere Situation der Stadt Lüneburg (71.306
EinwohnerInnen) mit rund 40 % der GesamteinwohnerInnen des Landkreises Lüneburg
(174.566 EinwohnerInnen) und der zentralen Versorgungsfunktion für die Region
wird in diesem Bericht aus Sicht der Verwaltung leider nicht genügend
differenziert behandelt. Deshalb wird ergänzend zum vorliegenden Bericht näher
darauf eingegangen. Die Situation in der Stadt Lüneburg bezogen auf die Pflege im stationären Bereich ist mit einer Vorlage zur Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 23.03.05 (TOP 7/VO-Nr. 1445/05) im Zusammenhang mit erweiterten Aufgaben im Bereich der Heimaufsicht erläutert worden. Folgende Einrichtungen werden im Stadtgebiet derzeit betrieben:
Insgesamt stehen zur Zeit 825 Plätze (nach den Angaben im Pflegebericht mit Stand vom 30.06.04: 681) in der Stadt Lüneburg und 1.119 Plätze im Landkreis Lüneburg zur Verfügung. Hiernach beträgt der Anteil der Heimplätze in der Stadt Lüneburg 41,5 % an den Gesamtplätzen im Landkreis Lüneburg. Wie in etlichen anderen Gemeinden im Landkreis Lüneburg sind auch in der Stadt Lüneburg Erweiterungen vorhandener und neue Einrichtungen geplant, so dass eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Erweiterung des Angebotes zu beobachten ist:
Der vom Landkreis Lüneburg vorgestellte Pflegebericht beschreibt die gegenwärtige Situation, mögliche Weiterentwicklungen und gibt Empfehlungen zur Bedarfsdeckung. Bei Betrachtung der Entwicklung im Verlauf der vergangenen Jahre bis zur heutigen Situation lässt sich jedoch feststellen, das es in der Stadt Lüneburg eine erhebliche Zunahme der Platzzahlen bei den Alten- und Pflegeheimen gegeben hat. So wurde in der Stadt Lüneburg am 01.11.2001 der Christinenhof mit 140 Plätzen neu eröffnet, am 01.07.2002 die Seniorenresidenz von 30 auf 74 Pflegeplätze und das Alten- und Pflegeheim der DRK-Augusta-Schwesternschaft e.V. vor kurzem um 25 Plätze erweitert. Im Landkreis Lüneburg ist demgegenüber eine regional sehr unterschiedliche Entwicklung festzustellen. Zudem hat es in diesem Zeitraum die Entwicklung gegeben, dass etliche kleine Betriebe geschlossen haben. Der Grund dafür dürfte in der geänderten gesetzlichen Grundlage der Heimmindestbauverordnung zu sehen sein. Ingesamt betrachtet ist die Versorgung mit Alten- und Pflegeheimplätzen in der Stadt Lüneburg als qualitativ gut und zahlenmäßig ausreichend zu bezeichnen. Etwaige "Wartelisten" sind u. a. darauf zurückzuführen, dass vorsorgende Senioren sich rechtzeitig vor einer möglichen Heimaufnahme (und teils bei mehreren Einrichtungen gleichzeitig) anmelden. Weiterer Vortrag erfolgt mündlich, auch zur besonderen demografischen Situation in Lüneburg, die (aufgrund des Zuzugs vieler junger Familien) ein schematisches und lineares Hochrechnen jetziger Versorgungsquoten nicht erlaubt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: ohne c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Örtlicher
Pflegebericht des Landkreises Lüneburg 2003, Teil I und II
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