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Beratungsinhalt: Ratsfrau
Lotze bezieht sich auf die Beschlussvorlage und bittet die Ausschussmitglieder
Fragen über die geplanten Haushaltsansätze zu stellen. Ratsfrau
Verlinden fragt nach, ob es für die eingeplanten Haushaltsmittel für Agenda 21
bereits Projekte gäbe. Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass es zur Zeit noch
kein konkretes Konzept gibt, aber auch im nächsten Jahr werde der Schwerpunkt
im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeinsparung liegen. Frau
Kirsch erkundigt sich, was aus der Haushaltsstelle
“Gewässerschutzmaßnahmen“ gezahlt werde. Herr Wohlberg erklärt,
dass daraus z. B. Analysen bezahlt werden, wenn der Verdacht auf eine
Gewässerverunreinigung bestehe. Ratsfrau
Verlinden möchte wissen, wo der Anteil der Stadt Lüneburg an der neuen
“Regenwassergebühr“ zu finden ist. Herr Becker erläutert, dass
öffentliche Liegenschaften (der Stadt Lüneburg) wie jeder Gebührenzahler nach
Satzung veranlagt werden und die Gebühreneinnahmen somit in der Hhst.
70000.11200 enthalten sind. Dies gilt jedoch nicht für öffentliche
Verkehrsflächen (Entwässerung der Straßen und Plätze). Für diese wird als
innere Verrechnung eine Gebühr ermittelt, welche als Einnahme (enthalten in der
Hhst. 70000.16900) den Gebührenbedarf der Abwasserbeseitigung entlastet und als
Ausgabe auf der Hhst. 63000.67900 (Straßenunterhaltung) dem allgemeinen
Haushalt angelastet wird. Durch die getrennte Gebühr ergab sich zwangsläufig
eine neue Berechnungsbasis für den Öffentlichkeitsanteil. Im Rahmen der
Gebührenbedarfsberechnung, aus der die neue getrennte Gebühr entwickelt wurde,
erhöhte sich der Öffentlichkeitsanteil von bisher ca. 721.800 € um
433.200 € auf nunmehr ca. 1.155.000 € p.a. Diese Erhöhung stellt
gegenüber der “alten“ Gebühr eine reale Entlastung des
Gebührenzahlers zu Lasten des allgemeinen Haushalts dar. Da die Einführung der
getrennten Gebühr unterjährig ab dem 01.07.2005 stattfand, kommt im
Ist-Ergebnis des ersten Halbjahres noch der alte Rechenmodus zur Anwendung. Das
bedeutet, dass die auf ein gesamtes Jahr prognostizierte Höhe des
Öffentlichkeitsanteils erstmalig in 2006 voll zur Auswirkung kommen wird. Auf
die Frage, warum die Entgelte an die GfA in 2006 gestiegen seien, erklärt Frau
Rietschel, dass dies auf die Erhöhung der Deponieentgelte der GfA in diesem
Jahr zurückzuführen sei. Frau Schröder-Ehlers ergänzt, dass dies bereits bei
der Gebührenkalkulation Herrn Beckers für das Jahr 2006 berücksichtigt worden
sei. Ratsfrau
Lotze leitet über zum Vermögenshaushalt, in dem 25.000 € für
Investitionszuschüsse erneuerbare Energien eingestellt wurden. Frau
Schröder-Ehlers führt aus, dass der Rat inzwischen die Förderrichtlinien für
die Förderung erneuerbarer Energien beschlossen habe. Es liegen bereits 17
Anträge von vier Firmen vor, die insgesamt mit 12.300 € gefördert werden.
Es handelt sich um 14 Solarkollektoranlagen und 3 Photovoltaikanlagen. Wie in
der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
dargestellt wurde, werden Handwerksunternehmen gefördert, die die Fördermittel
entweder zu Fortbildungszwecken einsetzen oder an ihre Kunden weitergeben
können. Da
keine weiteren Fragen bestehen, erfolgt die Beschlussfassung. Es besteht
Einvernehmen, dass die Beschlussformulierung in einen Empfehlungsbeschluss für
den Finanzausschuss geändert wird. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Finanzausschuss, die
Haushaltsplanansätze des Bereiches Umweltschutz für das Haushaltsjahr 2006 mit
den im Sachverhalt aufgeführten aktualisierten Haushaltsansätzen zu
beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen:- Enthaltungen:2 |
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