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Auszug - zeitliche Befristung des eingeschränkten Haltverbotes in der Dahlenburger Landstraße / Bereich Gasthaus Nolte  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.09.2005    
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1671/05 Zeitliche Befristung des eingeschränkten Haltverbotes in der Dahlenburger Landstraße / Bereich Gasthaus Nolte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 14
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Domanske stellt die Verkehrssituation in der Dahlenburger Landstraße vor. Auf der Nordseite parken die Anwohner, die Gaststättenbesucher des Gasthauses Nolte finden deswegen keinen Parkplatz und parken häufig auf  Geh- und Radwegflächen, z. T. auch auf Grünflächen. 

 

Herr Janßen schlägt vor, das eingeschränkte Halteverbot von 20 bis 2 Uhr Nachts aufzuheben. In dieser Zeit ist nach seiner Ansicht die Straße nicht so sehr ausgelastet.

 

Oberbürgermeister Mädge hält dies nicht mit Verkehrssicherheitsaspekten vereinbar. Die Dahlenburger Landstraße ist die einzigste Ausfallstraße Richtung Osten und ist auch in den Abend- und Nachtstunden  gut frequentiert.

 

Auch Herr Zidorn rät aus polizeilicher Sicht dringend davon ab, hier das eingeschränkte Halteverbot aufzuheben. Er nennt dazu Fallbeispiele, wie gerade durch parkende Autos Unfälle auf Ausfallstraßen in den Nachtstunden verursacht werden.

 

RH Dörbaum bittet die Verwaltung darum, mit den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu reden. Vielleicht kann der Eigentümer seinen Mietern auf den Grundstücken, welche mit den Mehrfamilienhäusern bebaut sind, noch mehr Parkraum zur Verfügung stellen.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Flächen sehr beengt sind; auf den Grundstücken bestehen kaum Möglichkeiten,  zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Letztendlich seien auch ein kurze Fußwege zur Gaststätte zumutbar.

Beschluss: