Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In
Abschnitten der Dahlenburger Landstraße ohne baulich angelegten
Parkstreifen gilt seit gut 20 Jahren beidseitig ein eingeschränktes Haltverbot.
Die vorhandenen Parkstände sind unentgeltlich und grundsätzlich zeitlich
unbefristet nutzbar. Im Hinblick auf die hohe Verkehrsbedeutung und auf das
sehr hohe Verkehrsaufkommen ist das eingeschränkte Haltverbot auf der Fahrbahn
grundsätzlich erforderlich und hat sich insgesamt bewährt. Der
Inhaber des Gasthauses Nolte, Dahlenburger Landstraße 104, bemüht sich bereits
seit längerer Zeit, die Parksituation für Gäste seines Hauses zu verbessern.
Dabei wurde in Erwägung gezogen, das
Parken auf der Fahrbahn in den Abend-
und Nachtstunden freizugeben. Hierzu wurde inzwischen eine Stellungnahme aus
verkehrspolizeilicher Sicht eingeholt (siehe auch Anlage). Die Polizei spricht
sich gegen die angeregte zeitliche Befristung des eingeschränkten Haltverbotes
aus. Derzeit
stehen den Gästen des Gasthauses Nolte die vorhandenen Parkstände entlang der
Dahlenburger Landstraße im Rahmen des Gemeingebrauchs zur Verfügung. Auch kann
an den Fahrbahnrändern weiterer Straßen im Nahbereich geparkt werden, soweit
der Verkehrsraum dies zulässt. Die
Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet grundsätzlich die sog. „Privilegierung“
einzelner Verkehrsteilnehmer bzw. bestimmter Gruppen. Ausnahmen hiervon sieht
die StVO nur für Bewohner (Bewohnerparken) und für Schwerbehinderte vor.
Ansonsten stehen die Verkehrsflächen im Wege des Gemeingebrauchs allen
Verkehrsteilnehmern nach Maßgabe der jeweils getroffenen Verkehrsregelung zur
Verfügung. Insoweit ist der Einwand der Polizei, ob Kunden durch die angeregte
zeitliche Befristung des eingeschränkten Haltverbots überhaupt eine
Verbesserung erfahren, berechtigt. Die
Gebäude im Umfeld der Gaststätte werden im hohen Maße zu Wohnzwecken genutzt,
so dass der auf der Fahrbahn zusätzlich erreichbare Parkraum insbesondere in
den Abend- und Nachtstunden von Wohnanliegern bevorzugt genutzt werden dürfte,
was stets anzunehmen ist, wenn sich dadurch kürzere Wege ergeben können. Auch
die von der Polizei angedeuteten Überwachungs- und Vollzugsprobleme, welche
entstehen, wenn z. B. alkoholisierte Gäste ihr Fahrzeug bis in den Tag (also
bis in die Hauptverkehrszeit) im eingeschränkten Haltverbot stehen lassen, sind
in der Praxis ganz sicher zu erwarten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. 50,-- b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Stellungnahme
der Polizei vom 3. 6. 2005
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