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Beratungsinhalt: Herr
Ringe trägt vor, dass die seit 01.06.2005 geltende Abfallablagerungsverordnung
vorgibt, dass Abfälle auf Deponien nur noch dann abgelagert werden dürfen, wenn
sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Für Siedlungsabfälle gilt
generell, dass eine Vorbehandlung zur Reduzierung der organischen Bestandteile
zwingend erforderlich ist. Die GfA behandelt die bei ihr angelieferten Abfälle
in ihrer Mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage (MBV). Für
Abfälle zur Beseitigung, die in der MBV-Anlage nicht behandelt werden
können, weil sie als heizwertreiche Fraktion nur in MVA
(Müllverbrennungsanlagen) beseitigt werden dürfen, hat die GfA rechtzeitig
einen Vertrag mit den Stadtwerken Neumünster abgeschlossen. Dieser Vertrag
sichert die Abnahme der heizwertreichen Fraktionen aus dem Gebiet des
Landkreises und der Stadt Lüneburg. Fremdanlieferungen mit großen Anteilen an
heizwertreichen Fraktionen werden bei der GfA inzwischen nicht mehr angenommen,
weil die Kapazitäten der Müllverbrennungsanlagen inzwischen voll erschöpft sind
und es schwierig wird, Müllverbrennungsanlagen zu finden, die noch diese
Abfälle abnehmen. Ein zweiter Vertrag wurde für die Abnahme der sog. Störstoffe
geschlossen, zu denen insbesondere Anteile aus dem Sperrmüll zählen. Dem
Vertrag mit den Stadtwerken Neumünster ging eine europaweite Ausschreibung
voraus. Erfreulicherweise konnte damit eine Anlage im Norddeutschen Raum
gefunden werden; dadurch halten sich die entstehenden Transportkosten in
Grenzen. Die Stadtwerke Neumünster nutzen diese Abfälle als Sekundärbrennstoff
und speisen die entstehende Wärme in ihr Fernwärmenetz ein. Herr Ringe schlägt
vor, diese Anlage, wenn Interesse besteht, ggf. zusammen mit dem
Umweltausschuss des Landkreises und dem Aufsichtsrat der GfA zu besichtigen. Aufgrund
der ab 2003 geltenden Altholzverordnung besteht ein Deponierungsverbot für
Altholz. Herr Ringe macht den Vorschlag, ob nicht über ein öffentliches Projekt
(z. B. Blockheizkraftwerk o.ä.) angeliefertes Altholz verwertet werden könne. Vor
dem Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung war davon ausgegangen worden,
dass es für 3 bis 8 Millionen Kubikmeter fehlende Behandlungskapazitäten geben
werde. Dies ist so nicht eingetreten, aber alle Behandlungskapazitäten sind
erschöpft. Dies hatte zur Folge, dass die Preise von durchschnittlich 65 €/t
auf etwa 170 €/t seit dem 01.06.2005 gestiegen sind. Ratsherr
Wolter greift den Vorschlag Herrn Ringes auf und berichtet, dass im
Feuerwehrausschuss bereits überlegt wurde, ob das neue Feuerwehrgerätehaus mit
einer Holzhackschnitzelheizungsanlage (HHS-Anlage) ausgestattet werden sollte.
Dann könnte man doch auch Altholz der GfA nutzen. Frau Schröder-Ehlers stellt
klar, dass für diese Anlage unbehandeltes Holz aus den Forsten verwendet werden
müsste. Abschließend
zeigt Herr Ringe anhand einer Luftaufnahme den inzwischen ruhiggestellten
Abschnitt der Deponie, der sich als diagonal verlaufende Fläche darstellt. Der
noch zur Verfügung stehende Deponieraum wird voraussichtlich noch 15 bis 20
Jahre ausreichen. Ferner
ist vom Landkreis nunmehr eine Windenergieanlage auf einer Fläche der
Zentraldeponie genehmigt, die sich in einem Abstand von ca. 800 m zu
Brietlingen befindet. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der GfA zur
Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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