Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
neue Abfallablagerungsverordnung hat grundlegende Veränderungen in der
Abfallentsorgung zur Folge. Seit dem 01.06.2005 dürfen Abfälle auf Deponien nur
noch dann abgelagert werden, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen
erfüllen. Für Siedlungsabfälle gilt generell, dass eine Vorbehandlung zur
Reduzierung der organischen Bestandteile zwingend erforderlich ist. Zur
Vorbehandlung stehen grundsätzlich zwei technische Verfahren zur Verfügung:
In
Lüneburg hat man sich durch die Anpassungen der MBV-Anlage auf dem Gelände der
Zentraldeponie Bardowick auf diesen Termin vorbereitet. Die
GfA trägt zu den Erfahrungen seit dem Inkrafttreten der neuen
Abfallablagerungsverordnung vor. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
72000.40000 Haushaltsjahr: 2005 e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der GfA zur
Kenntnis. |
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