Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 Euro bei der Hhst. 05100.65010 - Geschäftsausgaben Wahlen - zugestimmt. (2) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |