Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS berichtet, die Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht werde derzeit auf Bundesebene
intensiv beraten. Es sei vorgesehen, die Regelungen im
Bundesimmissionsschutzgesetz zu den Lärmminderungsplänen neu zu fassen (§ 47 a
BImSchG) mit dem Ziel, den Lärmschutz für die Menschen weiter zu verbessern.
Dabei gehe es nicht um den Lärm am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft,
sondern um den allgemeinen Umgebungslärm in großen Ballungsräumen bzw. an stark
befahrenen Straßen und Eisenbahnstrecken. Dafür müssten die tatsächlichen
Lärmbelastungen nach einem in ganz Europa einheitlichen Maßstab erfasst und in
einer zweiten Stufe Maßnahmen entwickelt werden, Umgebungslärm bzw. seine
Zunahme zu vermeiden. Von europäischer Seite seien Fristen gesetzt worden, in
denen die Länder in einem gestuften Verfahren zunächst alle Bundes- und Landesstraßen
melden müssten, auf denen mehr als 6 Mio. Fahrzeuge im Jahr fahren sowie alle
Ballungsräume mit mehr als 250.000 Menschen. Bis 2012 müssten alle Bundes- und
Landesstraßen gemeldet werden mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr sowie
kleinere Ballungsräume bis zu 100.000 Menschen bzw. mindestens 1.000 Einwohner
pro Quadratkilometer. Lüneburg sei davon also nicht betroffen. Nach den
aktuellen Informationen des Niedersächsischen Umweltministeriums müssten nach
dem derzeitigen Stand die Bundesstraßen B 4, B 209, B 216 sowie die L 216 vom
Land als dem zuständigen Straßenbaulastträger sowie die Haupteisenbahnstrecken
von Hamburg nach Hannover durch das Eisenbahnbundesamt nach Brüssel gemeldet
werden. Diese Straßen hätten eine Belastung von mehr als 6 Mio. Fahrzeuge pro
Jahr (ca. 16.500 Fahrzeuge am Tag) und die Eisenbahnstrecke ein Aufkommen von
mehr als 60.000 Zügen pro Jahr (durch Lüneburg führen ca. 130.000 Züge pro
Jahr). Für die gemeldeten Straßen und Eisenbahnstrecken müssten bis Mitte 2007
Lärmkarten gefertigt werden, die nach einheitlichen Kriterien die tatsächliche
Lärmbelastung für die dort lebenden Menschen erfassen. Auf der Basis dieser
Lärmkarten seien dann bis Mitte 2008 Aktionspläne zu erstellen. Dabei sei die
Öffentlichkeit intensiv zu beteiligen. Die konkreten Maßnahmen würden von der
jeweiligen Belastung abhängen. Wenn die Ergebnisse der Lärmkarten vorlägen,
werde es konkrete Diskussionen geben, bei denen es letztlich um
verkehrsregelnde bzw. verkehrslenkende Maßnahmen gehen müsse. Wichtig sei aber
auch die Fortsetzung der Förderung von Radverkehr und ÖPNV. Die Kostenpflicht
werde letztlich davon abhängen, wie die Zuständigkeit in den jeweiligen
Bundesländern geregelt werde, bei der Umsetzung der Maßnahmen würden aber
sicher auch die Kommunen in die Pflicht genommen werden. Die Verwaltung werde
die weitere Entwicklung genauestens verfolgen und den Rat über den
Umweltausschuss informieren, sobald sich das Verfahren weiter konkretisiere. Ratsfrau
LOTZE dankt für die
umfangreiche Antwort. Lüneburg werde von dem Thema mittelbar durch die
Eisenbahnstrecke und Bundesstraßen betroffen sein. Lärm könne eine Gesundheitsgefährdung
für die Menschen sein, indem er ab einem gewissen Dauerlärmpegel Aggressionen
auslöse und das Risiko für Herzinfarkte steigere. in Lüneburg habe man den
Lärmausstoß weitgehend im Griff, dank einer auch darauf abgestimmten
Verkehrsentwicklungsplanung. Trotzdem bleibe Lärmminderung und Lärmvermeidung
eine Daueraufgabe von Rat und Verwaltung, zu der im Übrigen jeder seinen
kleinen Beitrag leisten könne, indem er z.B. öfter mal das Auto stehen lasse. Beigeordneter
ALTHUSMANN räumt
ein, dass Lärm zweifellos ein Problem der zivilisierten Gesellschaften sei. Im
Hinblick auf die finanzielle Misere der Kommunen seien diese jedoch gar nicht
in der Lage, die im Bundesimmissonsschutzgesetz vorgegebenen Inhalte
tatsächlich umzusetzen. Die EU habe sich hier offensichtlich wieder um ein
Thema gekümmert, das schon weitgehend geregelt sei. Die europäischen Länder
hätten zur Zeit eigentlich wesentlichere Probleme zu lösen. Er halte es für
zweifelhaft, die Verwaltungen mit noch mehr Richtlinien und Bürokratie zu
knebeln. Interessant sei auch, was das Ganze an Kosten verursachen werde. Man
gehe allein für die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume von
geschätzten Mindestkosten in Höhe von rd. 61 Mio. € aus. Lüneburg sei von dem
Ganzen nur am Rande betroffen, man hätte also dem Rat Zeit und Kosten sparen
können, indem man sich selbst über den Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie und
den Bundesgesetzentwurf informiert hätte. Ratsfrau
VERLINDEN freut
sich, dass das Thema Lärm endlich wieder aufgegriffen wird. Sie erinnert an die
schon vor Jahren von den Grünen gestellte Forderung nach einem Lärmminderungsplan.
In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung werde auf die Empfehlung
des Sachverständigenrates für Umweltfragen eingegangen, demzufolge ein Lärmpegel
von 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht möglichst nicht mehr
überschritten werden sollte. Die modernen Verkehrsmittel seien zwar mit der
Zeit immer leiser geworden, dafür seien jedoch immer mehr davon unterwegs,
deshalb bestehe ein starker Handlungsbedarf. Die Grünen begrüßen ausdrücklich
die Einbeziehung der Bevölkerung in die Entwicklung der Lärmminderungspläne. Am
besten trage natürlich Verkehrsvermeidung zur Lärmminderung bei, aus ihrer
Sicht ein weiteres Argument gegen die geplante A 39. Ratsherr
REINECKE entgegnet,
Verkehrsvermeidung im Sinne der Grünen bedeute gleichzeitig auch Vermeidung von
wirtschaftlicher Entwicklung, das könne sich die Region nicht leisten. Den
Vorwurf von Herrn Althusmann, den Rat mit der Anfrage unnötig beschäftigt zu
haben, weist er zurück. Es sei wichtig, rechtzeitig informiert zu sein, was mit
der neuen Richtlinie auf die Stadt zukomme. Man könne sich dem Problem nicht
verschließen und so tun, als ob Verkehrslärm keine schädigenden Auswirkungen
auf die Menschen habe. Beigeordneter
DÖRBAUM verweist
auf eine Äußerung von Herrn Althusmann, er könne sich die Einsetzung eines
Menschenrechtsbeauftragten vorstellen. Menschen hätten aber auch einen Anspruch
darauf, vor unnötigem Lärm geschützt zu werden. Die mit der neuen Richtlinie
aufgestellten Forderungen würden die Bundesrepublik hochgerechnet pro Bürger
etwa 20 Cent kosten, das sollte der Menschenschutz schon wert sein. Die
Beschlüsse der EU und auf Bundesebene seien auch mit den Stimmen der CDU
gefasst worden. Die Stadt Lüneburg und der Rat beschäftigten sich im Übrigen
schon länger mit der Problematik der Lärmminderung, das werde auch aus dem
Verkehrsentwicklungsplan deutlich. Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort zur Kenntnis. (3) |
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