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Die
Tagesordnungspunkte 6.1 und 8.2 werden gemeinsam beraten. Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
GUNDERMANN
beantwortet zunächst die Anfrage. Es treffe zu, dass der Landkreis eine
Umwidmung des Schutzes der Schnellenberger Allee anstrebe. Eine Beteiligung im
Vorfeld habe es nicht gegeben. Die Stadt Lüneburg habe erst auf eigene
Nachfrage auf Grund von Presseberichten davon Kenntnis erhalten. Bei einer
Unterschutzstellung als Naturdenkmal würde jeder einzelne Baum der Allee
geschützt sein, bei einer Einstufung als „geschützter Landschaftsbestandteil“
wäre eher die Allee als Ganzes unter Schutz gestellt. Das mache einen Unterschied
in der Wertigkeit aus und wäre als weniger rigoros einzustufen. Weitere
Naturdenkmale im Stadtgebiet, die ebenfalls zurückgestuft werden sollen, seien
eine Platane (Neue Sülze 2), die „abgängig“ sei (eine Linde, die in der Vorlage
ebenfalls erwähnt werde, sei schon vor Jahren umgestürzt); das eiserne Tor in
der Frommestr., hierzu sollte über eine andere Lösung diskutiert werden; sowie
eine achtstämmige Weide (Am Weißen Turm 8), die bereits Anfang des Jahres
gefällt worden sei. Bei den übrigen 10 Naturdenkmalen in Lüneburg solle es
keine Veränderungen geben. Anhand von Luftbildern stellt Stadtbaurätin
GUNDERMANN die Eigentumsverhältnisse der Schnellenberger Allee dar. Der
nördliche Teil befinde sich in städtischem Eigentum, der Teil Bebauungsplan
Teufelsküche im Eigentum der Grundstücksentwicklungsgesellschaft GPS und der
südliche Teil in Privateigentum. Die Kosten der Unterhaltung trage beim geschützten
Landschaftsbestandteil der Eigentümer, bei Naturdenkmalen der Landkreis. Es
habe daher den Anschein, dass der Landkreis mit der geplanten Statusänderung
eine Verschiebung der Lasten auf die Eigentümer vornehmen wolle. Die Stadt
werde dem Landkreis mitteilen, dass die von ihm gesetzte Frist von 6 Wochen zur
Stellungnahme nicht akzeptiert werden könne, da vorher eine Beteiligung der
Fachgremien und des Rates erfolgen solle. Ratsherr
ZIEGERT erklärt,
der Landkreis handele hier völlig korrekt im Rahmen der rechtlichen
Bestimmungen und werde die Frist sicherlich verlängern. Es sei jedoch nicht
nötig, die Teile der Allee zu kaufen, die nicht im Eigentum der Stadt seien.
Die vorhandene Widmung als Straße, die andere bauliche Projekte verhindere,
werde mittelbar zur Erhaltung der Allee beitragen. Die Stadt hätte aber
nötigenfalls auch weitere öffentlich-rechtliche Möglichkeiten, den Baumbestand
zu schützen. Ratsherr
BURGDORFF
unterstreicht die Bedeutung der Schnellenberger Allee, in deren Schutzstatus es
möglichst keine Qualitätsminderung geben sollte. Das Vorgehen des Landkreises
sei nicht ganz verständlich, insbesondere auch, warum die Stadt nicht im
Vorwege über die Pläne informiert worden ist. Stadt und Landkreis sollten
versuchen, eine Übereinkunft über die sachgemäße Pflege und Unterhaltung der
Allee abzuschließen, für die der Landkreis zumindest finanziell weiterhin
aufkommen sollte. In die Vorgänge sollten neben den Fachgremien und dem
Verwaltungsausschuss auch die Naturschutzverbände mit einbezogen werden. Der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen habe sich seiner Meinung nach
erledigt. Ratsherr
MEIHSIES bestätigt,
der Antrag seiner Fraktion sei in der Tat erledigt und man könne nach den
vorangegangenen Informationen jetzt beruhigt sein, dass die Allee in ihrem
bisherigen Charakter erhalten werde. Es sei verständlich und legitim, dass der
Landkreis versuche, Kosten abzuwälzen. Es sollte aber darauf geachtet werden,
dass der Wert der Allee als solches nicht verändert und wieder ein
gleichwertiger Schutz etabliert werde. Bürgermeisterin
SCHELLMANN äußert
Befremden darüber, dass der Landkreis bei seiner Beteiligung im
Bebauungsplanverfahren Schaperdrift / Teufelsküche noch so sehr auf den Status
der Allee als Naturdenkmal gepocht habe und jetzt diese hohe Schutzstufe nicht
mehr für notwendig halte. Sie könne nicht glauben, dass die neue Schutzstufe
wirklich gleichwertig sei. Wenn man die Allee tatsächlich erhalten wolle,
sollte man darauf dringen, dass die Schutzstufe nicht verändert werde. Beigeordneter
DÖRBAUM ist
ebenfalls besorgt, dass der Ensembleschutz zu Veränderungen an der Allee führen
könnte, deshalb sollte der Schutz als Naturdenkmal aufrecht erhalten werden.
Über die Frage der Pflege und Übernahme der Kosten dafür müsse mit dem
Landkreis verhandelt werden. Ratsherr
MEIHSIES bittet
Stadtdirektor Koch um rechtliche Aufklärung, ob mit der Änderung der Kategorie
von „Naturdenkmal“ zu „geschütztem Landschaftsbestandteil“ tatsächlich ein
minderwertigerer Schutz verbunden sein werde. Stadtdirektor
KOCH macht
deutlich, mit den unterschiedlichen Kategorien seien im Nds. Naturschutzgesetz
natürlich verschiedene Wertigkeiten verbunden, das spiegele sich auch in den
unterschiedlichen Bußgeldfestsetzungen bei Verstößen wider. Der Landkreis sei
bisher mit äußerster Härte gegen das Beschädigen und Zerstören von
Naturdenkmalen vorgegangen und habe dafür zum Teil fünfstellige Bußgeldsummen
verhängt. Wie weit dies mit dem anderen Schutzcharakter zu verbinden sei, stehe
noch nicht fest und müsse geprüft werden. Das hänge sicher auch vom
Pflegezustand der Allee ab. Fachbereichsleiter
WITTMOSER ergänzt,
der Baumbestand im städtischen Teil der Allee befinde sich in einem deutlich
besser gepflegten Zustand, als der restliche, bisher vom Landkreis betreute
Teil. Der Landkreis führe dafür finanzielle Gründe an. Es sollte sichergestellt
werden, dass die Qualität der weiteren Pflegemaßnahmen im Fall eines Wechsels
der Schutzkategorien nicht noch verschlechtert werde. Wenn ein Ensembleschutz
eingerichtet werde, sei nicht mehr jeder einzelne Baum geschützt, sondern es
werde nur noch danach gefragt, ob der Charakter der Allee erhalten bleibe, wenn
einzelne Bäume gefällt werden sollten. Für die Pflege sei dann nicht mehr die
Untere Naturschutzbehörde zuständig, sondern die jeweiligen Eigentümer, was bei
einem Privateigentümer zu finanziellen und qualitativen Problemen führen
könnte. Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis. Der
Antrag zu TOP 8.2 wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zurückgezogen. (7) |
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