Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Stadt Lüneburg
durch die bestehenden Planungen sich den Anforderungen des Tagesausbaugesetzes
(TAG) annähern werde. Es ist vorgesehen, bis 2010 einen Stufenplan für eine
Bedarfsdeckung mit Krippenplätzen im Bereich der Stadt Lüneburg aufzustellen
(s. hierzu auch Vorlage). Folgende Maßnahmen befinden sich in einer konkreten
Planungsphase und werden in der nächsten Zeit umgesetzt: Die Paul-Gerhardt-Gemeinde wird ihre Kita in der Bunsenstraße
um eine Krippengruppe erweitern. Der Finanzierungsplan sieht Gesamtbaukosten
von 250.000 Euro vor. 1/3 der Kosten werden aus Eigenmitteln der Kirche
getragen. Die Stadt Lüneburg werde sich ebenfalls mit einem Drittel an den
Investitionskosten beteiligen. Eine Mitfinanzierung des Landkreises Lüneburg
sei einzufordern, da die Einsparungen des HARTZ IV-Pakets nach dem Willen des
Gesetzgebers für die Verbesserung der Kinderbetreuung eingesetzt werden sollen.
Die hierdurch auftretende Entlastung könne dazu dienen, die durch das TAG
verursachten Kosten teilweise aufzufangen. Im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche werden
zusätzlich 2 bis 3 Krippen-Gruppen errichtet. Es ist vorgesehen, dass die
LÜWOBAU auf dem hierfür vorgesehenen und von ihr erworbenen Grundstück
gegenüber dem Einkaufszentrum ein Gebäude (bzw. mehrere Reihenhäuser)
errichtet. Die LÜWO wird diese Gebäude für eine Laufzeit von 10 Jahren für den
Betrieb einer Kita mit dem Schwerpunkt der Krippenbetreuung zu vermieten.
Sollte im Baugebiet zukünftig kein Bedarf an Kita-Plätzen - durch Veränderung
der Altersstruktur - mehr vorherrschen, könne das Gebäude einer anderweitigen
Nutzung zugeführt werden. In nächster Zeit werden mit der LÜWOBAU die
Abstimmungsgespräche aufgenommen; parallel hierzu wird die Betriebsführung (Konzeption
und betriebswirtschaftliche Daten) ausgeschrieben. Die Betriebsaufnahme der
2-3-gruppigen Kita ist für den 01.08.2006 vorgesehen. Weiterhin führt Oberbürgermeister Mädge aus, dass eine
stärkere Verknüpfung von Grundschulen mit Kitas für die Stadt favorisiert wird.
In den Ortsteilen Lüne-Moorfeld, Kreideberg und Kaltenmoor sieht er hierfür
besondere Chancen. Im Schlieffenpark wird eine Ausbaufläche für den etwaigen
Bau einer Kita vorgesehen. Darüber hinaus wird die Hortbetreuung im Bereich der
Stadt beleuchtet werden. Um all diese Planungen voranzutreiben und einen Stufenplan
nach dem TAG entwickeln und umsetzen zu können, wird der heutige
Grundsatzbeschluss benötigt. Frau Lindenau fragt an, ob für die geplante Kita im
Neubaugebiet Teufelsküche/Schaperdrift im ersten Schritt die Betriebsführung
ausgeschrieben oder der Bau des Gebäudes ohne Rücksicht auf das
Betreiberkonzept erfolgt. Laut Herrn Koch wird es ein Zusammenspiel beider geben, was
im Beschlusswortlaut auch gern ausgedrückt werden könne. Frau Kunze hält eine Kita-Bedarfsplanung zur Ermittlung des
Bedarfes 0-3-Jähriger auf 10 Jahre für erforderlich. Oberbürgermeister Mädge kann den geäußerten Wunsch bedingt
nachvollziehen; eine Planung mit konkreten Zahlen hält er nur für die kommenden
3 Jahre für sinnvoll. Herr Soldan vertritt die Meinung, dass es zu der Schaffung
zusätzlicher Kita-Gruppen eine verlässliche Alternative gebe, er sieht die
Tagespflege als weitaus flexiblere Lösung an. Es wird die Frage gestellt, welche neuen Beweggründe zu dem
Neubau einer Kita in Schaperdrift geführt haben. Noch im letzten Jahr wurde im
Jugendhilfeausschuss diese Variante abschlägig beschieden. Herr Kirch führt aus, dass seinerzeit lediglich der Bedarf
für Kinder im Elementarbereich (3 - 6 Jahre) zur Diskussion stand und man sich
gegen den kostenintensiven Neubau einer bedarfsbedingt 1-gruppigen Kita
ausgesprochen und die kostengünstigere Lösung eines Anbaus an die Kita Heidkamp
favorisiert habe. Inhalt der jetzigen Diskussion sei jedoch die durch das Inkrafttreten
des TAG in diesem Jahr ausgelöste
Situation in der Krippenversorgung. Wenn man hier einen örtlichen Schwerpunkt
der Krippenversorgung für die südlichen Stadtteile mit der Errichtung einer bis
zu 3-gruppigen Einrichtung setzt, wäre diese wesentlich wirtschaftlicher zu
betreiben als der seinerzeit angedachte isolierte 1-Gruppen-Kindergarten. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Tagespflege ihren
Stellenwert in der Stadt Lüneburg behalten werde. Die gute Zusammenarbeit und
die mögliche Ausweitung des Angebotes werde durch regelmäßige Gespräche mit dem
Tagesmütterverein - auch unter Einbeziehung des Landkreises Lüneburg -
sichergestellt. Informativ werden die Kosten pro Krippenplatz und die Kosten
einer Tagespflege gegenübergestellt: Kita-Platz: ca.
815,-- € /Kind und Monat, 500,-- € werden hiervon seitens der Stadt Lüneburg
getragen Tagespflege: ca.
400,-- € /Kind und Monat Frau Baumgarten unterstützt den Stufenplan nach dem TAG. Es
wird die Frage gestellt, ob die erwartete Erstattung von Kosten der Stadt
Lüneburg über den Landkreis Lüneburg als realistisch einzustufen ist bzw. ob
die Stadt Lüneburg in der Lage wäre, die zusätzlichen Betriebskosten einer
Krippengruppe der Paul-Gerhardt-Gemeinde ohne eine derartige Einnahme zu
betreiben. Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass der Zuschuss
in der Finanzierung eingeplant sei. Die Umsetzung von Hartz IV habe den Bund
ca. 5 - 8 Mrd. Euro gekostet, durch den Wegfall der Aufgaben bei den Kommunen
führte dies zu Minderausgaben. Diese Gelder sollte der Landkreis Lüneburg
anteilig an die kreisangehörigen Gemeinden weiterreichen. Frau Holste begrüßt eine Krippenbetreuung von 0 - 3
Jährigen. Die Tagespflege könne nicht als adäquate Alternative angesehen
werden. Herr Hagels spricht sich für die Schaffung der vorgestellten
Betreuungsangebote aus und plädiert für die Vorlage. Im Anschluss wird der ergänzte Beschlussvorschlag der Verwaltung (wie als Tischvorlage verteilt) verlesen und zur Abstimmung gebracht. Beschluss: Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss
(Hervorhebung in Fettdruck: Änderungen des Beschlusses lt. Vorschlag der
Verwaltung in Sitzung, Fettdruck/Kursiv/Unterstrichen: Zusatz der
Ausschussmitglieder): 1. Der JHA beschließt, von der Option der Übergangsregelung des § 24a des SGB VIII Gebrauch zu machen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der Jugendhilfe- bzw. Kindertagesstättenbedarfsplanung bis zum 01.10.2010
jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für die
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter festzulegen,
sowie den aktuellen Bedarf bis zum 15. 03. eines jeden Jahres zu ermitteln und
den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierüber ist dem JHA alljährlich zu
berichten. 3. Weiterhin beauftragt der JHA die Verwaltung,
die Kita-Bedarfsplanung einschließlich eines Stufenplanes nach dem TAG weiter
voran zu treiben. Insbesondere sollen die in der Vorlage genannten Standorte
auf ihre Geeignetheit für eine zusätzliche Kleinkindversorgung geprüft und die
nötigen Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden. Im Vorwege sollen als erste
Schritte die nachfolgenden Projekte realisiert werden: a) Im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche wird
die LÜWO-Bau in Absprache mit der Konzeption des künftigen Betreibers
auf dem vorgesehenen und zwischenzeitlich von ihr erworbenen Grundstück ein
Gebäude errichten, in dem eine bis zu 3-gruppige Kindertagesstätte
untergebracht werden kann. Dieses Gebäude wird auf die Dauer von 10 Jahren für
den Betrieb einer Kita mit dem Schwerpunkt einer Krippenbetreuung angemietet.
Die Betriebsführung dieser Einrichtung wird unter den in Betracht kommenden
freien Trägern ausgeschrieben. Die Betriebsaufnahme soll zum 01.08.2006 erfolgen. b) Die Paul-Gerhard-Kirchengemeinde beabsichtigt,
die von ihr betriebene Kindertagesstätte in der Bunsenstraße um eine
Krippengruppe für Kleinkinder im Alter von 8 Wochen bis 36 Monaten zu
erweitern. Ein entsprechender Planungsentwurf des Kirchenkreises Lüneburg liegt
der Verwaltung vor. Der Investitionsaufwand für diese Erweiterung wird
voraussichtlich 250.000 Euro betragen. Vorbehaltlich der noch zu klärenden
Detailfragen wird dem Kirchenkreis in Aussicht gestellt, dass sich die Stadt
Lüneburg an dem Vorhaben mit einem Drittel an den notwendigen
Investitionskosten beteiligen wird. 4. Die wesentlichen Einsparungen im Sozialhilfebereich nach Umsetzung von „Hartz IV“, mit denen nach der Absicht des Bundesgesetzgebers die Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kleinstkinder aufgefangen werden sollen, entstehen aus der Verminderung der Sachkosten (bisherige Sozialhilfe) ausschließlich beim Landkreis Lüneburg als Sozialhilfeträger auch für den Bereich der Stadt. Es wird erwartet, dass der Landkreis die eingesparten Sachmittel an die Kommunen zur Erfüllung von deren Aufgaben nach dem TAG weitergibt. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem TAG beauftragt, entsprechende Anträge beim Landkreis über die Weitergabe der Mittel zu stellen. |
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