Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Stadtkämmerer Sauer stellt den
Tagesordnungspunkt vor. Durch die Trennung der Gebühr wird
ein Kubikmeter Schmutzwasser 1,16 € kosten. Die Gebühr für das
eingeleitete Regenwasser orientiert sich künftig an der Größe der versiegelten
Fläche auf einem Grundstück. Pro Quadratmeter versiegelter Fläche, von der Regenwasser
in die städtische Kanalisation geleitet wird, wird ein Betrag von 0,44 €
erhoben. Das Abwasser in Lüneburg wurde bisher nach nur einem Gebührensatz
abgerechnet. Dieser orientierte sich am Frischwasserverbrauch. Pro Kubikmeter
waren bisher 1,60 € kalkuliert. Es besteht jedoch die rechtliche
Verpflichtung, die getrennte Gebühr einzuführen, da der Anteil des Regenwassers
am eingeleiteten Abwasser zu hoch ist. Herr Stadtkämmerer Sauer stellte
heraus, dass durch die getrennte Berechnung für Schmutz- und Regenwasser
seitens der Stadt nicht insgesamt mehr Gebühren eingenommen werden. Diese
verteilen sich anders. Eigentümer, die ein Grundstück mit wenig versiegelter
Fläche besitzen, auf denen das Regenwasser versickern kann, können mit weniger
Belastung rechnen. Wer dagegen einen hohen Anteil an versiegelten Flächen hat,
muss mit höheren Kosten rechnen. Weiter weist er darauf hin, dass der
Gebührenbescheid für das Schmutzwasser auch zukünftig von der AVACON erstellt
wird. Grundlage hierfür ist das verbrauchte Trinkwasser. Der Regenwassergebühr
liegen grundstücksbezogene Daten zu Grunde. Sie wird wie die Straßenreinigung
bzw. Grundsteuer seitens der Stadt erhoben. Auf Nachfrage des Ratsherrn
Reinecke, ob durch die Gebührenkalkulation eine Erhöhung ins Haus steht,
erläutert Herr Becker, Betriebswirt im Bereich 22, dass im Gegensatz zur
letzten Kalkulation, der eine Gebühr von 1,60 € zu Grunde liegt, heute die
neuesten Daten zu Grunde gelegt wurden und deshalb eine stabile Größe bilden.
Der Kostenverteilungsmodus, der zur Gebührenkalkulation führte, ist geblieben.
Die Veränderung der einzelnen Gebühr kann durch Veränderungen in der
Versiegelung bzw. Einleitung erfolgen. Diese Veränderungen müssen
berücksichtigt werden, wenn große Flächen eine andere Kalkulationsgrundlage
notwendig machen. Hierdurch können Kostenschwankungen entstehen. Auf Nachfrage des Ratsherrn Dammann
erläutert der Bereichsleiter Umweltschutz, Herr Schulz, die Grundlagen, die zur
Einführung der getrennten Gebühr geführt haben. Des weiteren erläutert er
anhand eines Beispiels eines Einfamilienhauses und eines Supermarktes die
unterschiedliche Heranziehung. Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Die in der Anlage 3 vorgelegte
Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der
11. Änderung vom 20.12.2004 wird mit Wirkung vom 01.07.2005 erlassen.“ |
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