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Auszug - Zeitlich begrenztes Abstellen von Fahrrädern im Bahnhofsbereich; neue Verkehrsregelung ab 1. 2. 2005  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2005    
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1355/05 Zeitlich begrenztes Abstellen von Fahrrädern im Bahnhofsbereich;
neue Verkehrsregelung ab 1. 2. 2005
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 14
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers erklärt, dass der Vorschlag zur Änderung der StVO im Bund-Länder-Fachausschuss keine Mehrheit gefunden hat, der Stadt Lüneburg jedoch vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein auf ein Jahr befristeter Verkehrsversuch genehmigt wurde.

 

Herr Domanske führt aus, dass die StVO der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, eigene Verkehrszeichen bzw. Zusatzzeichen zu kreieren. Dieses muss per Erlass vom Ministerium genehmigt werden, wie es in diesem Fall für das in der Vorlage abgebildete Zusatzzeichen erfolgt ist. Der Verkehrsversuch soll sicherstellen, dass das dauerhafte Abstellen von Fahrrädern auf dem Bahnhofsvorplatz unterbunden wird, wobei es schwerpunktmäßig nicht darum geht, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu sanktionieren. Es soll wie folgt verfahren werden: Die langfristig und damit ordnungswidrig abgestellten Fahrräder werden mit einer rosa Banderole gekennzeichnet und nach vier bis sechs Stunden kontrolliert. Sofern das Rad dann nicht bewegt wurde, wird es sichergestellt und im Radspeicher in Verwahrung genommen. Wird es dort von dem Besitzer ausgelöst, fallen 18,00 € Verwaltungsgebühr an. Verlangt der Besitzer einen schriftlichen Bescheid, werden 33,00 € sowie die Einstellgebühren fällig. Die Verwaltung hofft auf die Einsicht der Fahrradfahrer, wenn vermittelt werden kann, dass die Maßnahme rechtlich zulässig ist.

 

Beigeordneter Meißner und Ratsherr Dörbaum begrüßen, dass das Land dem Versuch zugestimmt hat. Es ist wichtig, dass es auf dem Bahnhofsvorplatz zu geordneten Verhältnissen kommt.

 

Ratsherr Ziegert lobt das angestrebte Verfahren als juristisch gut durchdacht. Die vorgesehenen Maßnahmen sind ein geeignetes Mittel zum Erreichen des angestrebten Ziels, das unkontrollierte Abstellen zu unterbinden.

 

Für Herrn Mohr und Herrn Dammann beabsichtigt die Stadt mit dem Verkehrsversuch das Fahrradparkhaus auszulasten. Herr Dammann sieht zudem ästhetische Gründe im Vordergrund und findet es bemerkenswert, welcher Aufwand am Bahnhofsvorplatz betrieben wird, während andere Bereiche, wie die Salz- bzw. Kalandstraße vernachlässigt werden.

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers stellt klar, dass der Aufwand der Verwaltung, den ruhenden Verkehr zu überwachen, deutlich höher ist, als die Bemühungen am Bahnhofsvorplatz. Die Stadt Lüneburg fördert das Rad als umweltfreundliches Verkehrsmittel. Dass das Fahrradparkhaus mit heute 1.250 Plätzen in Spitzenzeiten voll ausgelastet ist, zeigt den Erfolg der Verkehrspolitik. Am Westbahnhof wurden zudem zusätzliche 90 kostenfreie Fahrradstellplätze auf einer Privatfläche zur Verfügung gestellt. Eine ggf. erforderliche Umsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen ist rechtlich gedeckt und aufgrund des stärkeren Radverkehrs notwendig.

 

Ratsherr Soldan findet es positiv, dass mit dem Versuch steuernd eingegriffen werden kann und möchte wissen, zu welcher Tageszeit die Mitarbeiter der Stadt tätig werden und welche Möglichkeiten es gibt wenn der Radspeicher voll ist.

 

Herr Domanske erklärt, dass aus taktischen Gründen wechselnde Kontrollzeiten vorgesehen sind. Der Radspeicher ist bei Bedarf noch für zusätzliche Räder aufrüstbar.

 

Herrn Mott kritisiert, dass die kostenlosen Abstellplätze nicht diebstahlsicher sind und noch weitere kostenlose Plätze geschaffen werden müssten.

 

Herr Thöring macht deutlich, dass in den Verhandlungen um die Privatfläche am Westbahnhof mit dem Besitzer die größtmögliche Fläche ausgehandelt werden konnte. Der dort installierten Radständer-Typ bietet die meisten Abstellplätze. Herr Thöring weist darauf hin, dass es beim Radspeicher eine neue Preisstaffelung gibt und einzelne Tarife dadurch reduziert wurden.

 

Beigeordneter Löb teilt mit, dass viele Nutzer die Monats- und Jahreskarten des Radspeichers preislich in Ordnung finden, der Preis für Tageskarten jedoch sehr hoch ist. Während HVV-Nutzer umsonst fahren können, ist dies für die Fahrradfahrer nicht der Fall. Es sind rein ästhetische Hinderungsgründe, warum Fahrradständer nicht auch direkt auf dem Bahnhofsvorplatz aufgestellt werden. Beigeordneter Löb spricht sich gegen den Verkehrsversuch aus, da die Gefahr besteht, dass auch an anderen Stellen der Stadt, wie etwa am Sande oder Markt, die gleiche Beschilderung vorgenommen wird.

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers stellt abschließend fest, dass der Verkehrsversuch gezielt für den Bahnhofsvorplatz genehmigt wurde. Sie verwehrt sich gegen den Vorwurf schlechter städtischer Maßnahmen für Radfahrer und erinnert daran, dass im Stadtgebiet das BYPAD-Verfahren mit dem Ziel eingeführt wurde, weitere Verbesserungen des Radverkehrs in Lüneburg zu erreichen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Maßgabe des Erlasses des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. 11. 2004 mit dem Verkehrsversuch am 1. 2. 2005 zu beginnen. Über den Verlauf des Verkehrsversuches einschl. vorliegender Zwischenergebnisse ist im Herbst 2005 im Verkehrsausschuss zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:  

 

   Ja-Stimmen:                        5

Nein-Stimmen:            1 (Beigeordneter Löb)

  Enthaltungen:            -

 

(ohne Beigeordneten Meißner)