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Vorlage - VO/1355/05  

 
 
Betreff: Zeitlich begrenztes Abstellen von Fahrrädern im Bahnhofsbereich;
neue Verkehrsregelung ab 1. 2. 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 14
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
25.01.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit vielen Jahren fördert die Stadt Lüneburg das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel. So sei beispielsweise auf den konsequenten Ausbau der Fahrradabstellplätze in der Innenstadt hingewiesen. Die Bemühungen der Stadt wurden in einem landesweiten Wettbewerb "Fahrradfreundlichste Kommune Niedersachsens" mit dem 2. Platz anerkannt. Auch wurde ein sog. „Qualitätsmanagement in der Radverkehrsförderung“ (BYPAD) eingeführt.  Es wird davon ausgegangen, dass der Anteil des Fahrrades am gesamten Verkehrsaufkommen weiter zunehmen wird. Um dem Abstellbedarf im Bereich des Bahnhofs gerecht zu werden, hat die Stadt im Hinblick auf den hohen Pendleranteil bereits im Jahre 1997 in unmittelbarer Nähe zum Bahnsteig eine moderne Fahrradstation mit jetzt 1.250 Plätzen errichtet und in Betrieb genommen. Zusätzlich wurden im Bereich des Westbahnhofs 90 unentgeltliche Abstellmöglichkeiten geschaffen, die jedoch nur zu rund 50 % ausgelastet sind. Dennoch stellen zahlreiche Fahrradfahrer ihre Räder ganztägig - oft auch über deutlich längere Zeiträume hinweg -  auf Flächen ab, die straßenrechtlich als Gehweg gewidmet sind. Das im Bahnhofsbereich hinnehmbare Maß wird dabei regelmäßig erheblich überschritten, woraus sich nach wie vor die Notwendigkeit ergibt, das Abstellen der Fahrräder aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu beschränken.

 

Die bisherige Verkehrsregelung (Einbeziehung parkender Fahrräder in das Zonenhaltverbot für eine Zone) war bundesweit erstmals Gegenstand einer abschließenden Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht. Im Ergebnis stellte das Gericht fest, dass das Zonenhaltverbot grundsätzlich zwar auch für Fahrräder gelte, Gehwegflächen jedoch nicht einbezieht.

 

Im Hinblick darauf, dass das massenhafte Abstellen von Fahrrädern in Bereichen von Nachfrageschwerpunkten insbesondere aus Sicht der Städte aber auch etlicher Bundesländer regelungsbedürftig ist, wurde die Stadt Lüneburg gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) initiativ. Parallel hierzu wurde der Deutsche Städtetag eingeschaltet, der dem BMVBW einen mit den Städten Münster, Köln und Lüneburg abgestimmten Vorschlag zur Änderung der StVO unterbreitet hat. Dieser Vorschlag wurde im Bund- Länderfachausschuss StVO beraten und von den Ländern Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unterstützt, fand jedoch insbesondere wegen der Problematik der Überwachung und evtl. Ahndung von Verstößen in diesem Gremium letztlich keine Mehrheit. Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat jedoch seine weitere Unterstützung in dieser Angelegenheit zugesagt.

Entsprechend dieser Zusage hat das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Erlass vom 24. 11. 2004 einem Verkehrsversuch gem. § 45 (1) Ziffer 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt und zugleich die Verwendung eines neuen Zusatzzeichens genehmigt. Das Abstellverbot von Fahrrädern über
15 Minuten hinaus ergibt sich aus der hier abgebildeten Schilder-kombination. Gegenstand des Verkehrsversuchs ist die Erprobung geplanter dauerhafter verkehrsregelnder Maßnahmen mit dem Ziel,  das langfristige bzw. dauerhafte Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegflächen im Bereich des Bahnhofs zu verbieten. Der Verkehrsversuch ist auf 1 Jahr befristet, auf das Bahnhofsumfeld begrenzt und an die Maßgabe gebunden, festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht zu sanktionieren. Stattdessen sind ordnungswidrig abgestellte Fahrräder nach den Vorschriften des Niedersächsischen Gesetztes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherzustellen und in Verwahrung zu nehmen. Die Herausgabe darf nur gegen Entrichtung einer noch festzulegenden Verwaltungsgebühr und gegen Eigentumsnachweis erfolgen. Der Verkehrsversuch ist fachlich zu beleiten, zu dokumentieren und mit einem Erfahrungsbericht abzuschließen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Anteil der über etliche Stunden bzw. Tage abgestellten Fahrräder durch regelmäßiges Agieren vor Ort deutlich verringert werden kann, wenn den Verkehrsteilnehmern signalisiert wird, dass die Sicherstellung und Verwahrung der Fahrräder befugt und in rechtlich zulässiger Weise ordnungsbehördlich veranlasst werden kann. Sie beabsichtigt, mit dem Verkehrsversuch am 1. 2. 2005 zu beginnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                 50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                           50,--

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:               1.000,--

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja            (im Rahmen des Geschäftsführungsvertrages der AGL)                                

           

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)      mögliche Einnahmen:  Verwaltungsgebühren für Sicherstellung

(abhängig vom tatsächlichen Verlauf der Maßnahme)                    ca. 5.000,--

Anlagen:

Anlagen:

Erlass des Nds. Min. f. Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom  24. 11. 2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fahrräder Verkehrsversuch (50 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Maßgabe des Erlasses des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. 11. 2004 mit dem Verkehrsversuch am 1. 2. 2005 zu beginnen. Über den Verlauf des Verkehrsversuches einschl. vorliegender Zwischenergebnisse ist im Herbst 2005 im Verkehrsausschuss zu berichten.