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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers erläutert, dass der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen
e.V. (GVN) am 20.01.2005 einen neuen Antrag auf Änderung der Beförderungsentgelte
gestellt und den in der Vorlage abgedruckten Antrag vom 03.11.2004
zurückgezogen hat. Die IHK wurde hierzu angehört und hat diesem Antrag
zugestimmt. Als
Vertreter des GVN trägt Herr Menke vor, dass es der Wunsch der meisten
Mitgliedsunternehmen war, den Bereitstellungspreis unverändert bei 2,00 € zu
belassen. Dafür sollen die ersten 4.000 m von 1,20 € auf 1,40 € je Kilometer
besetzt gefahrene Wegstrecke angehoben werden. Über 4.000 m soll das Entgelt
unverändert je Kilometer bei 1,20 € bleiben. Der Grund für den neuen Antrag
war, dass den Kunden nicht zu hoch gesetzte Ziele zugemutet werden können, weil
man in den letzten fünf Jahre keine Erhöhung vorgenommen hat. Vielmehr soll
künftig in kürzeren Etappen, also etwa in zwei Jahren, die nächste Anpassung
vorgenommen werden. Ratsherr
Ziegert möchte wissen, wie viel Prozent der Unternehmen hinter dem geänderten Antrag
stehen und ob die Unternehmen von der Verwaltung auf die Möglichkeit des
Eichamtes, die Frist zur Eichung zu verlängern, hingewiesen wurden. Herr
Menke erklärt, dass sich 55 von 72 Taxen für den Antrag ausgesprochen haben. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers führt aus, dass die Fristen zur Eichung bei verschiedenen
Besprechungen thematisiert wurden und die Möglichkeiten den Unternehmen bekannt
sind. Ratsherr
Dörbaum findet es wichtig, dass sich das Taxengewerbe künftig vor einer
Antragstellung auf Tariferhöhung besser berät und zu einer breiten
Übereinstimmung kommt. Dieses war bei dem ursprünglichen Antrag nicht der Fall.
Da nach seiner Kenntnis 80 bis 90 % der Unternehmer der jetzt vorgesehenen
moderateren Anpassung zustimmen, sollte die Erhöhung vorgenommen werden. Der
Vertreter der IHK, Herr Feldhusen, erläutert, dass die IHK am 20.01.2005 eine
Stellungnahme zu dem aktuellen Antrag des GVN abgegeben hat. Eine Anpassung der
Taxentarife an die gestiegenen Kosten ist erforderlich und in dem geplanten Umfang
angemessen. Zudem ist die Erhöhung auch für die Fahrgäste annehmbar. Der
belassene Bereitstellungspreis ist besser als die ursprünglich vorgesehene
Anhebung, jedoch ist die Erhöhung insgesamt nicht sehr nachhaltig. Da auf das
Taxengewerbe noch weitere Kostensteigerungen zukommen können, ist es wichtig,
die Tarife künftig in kürzeren Abständen anzupassen. Beigeordneter
Meißner möchte wissen, warum dem neuen Antrag nicht alle Unternehmer zugestimmt
haben. Herr
Menke teilt mit, dass einige Unternehmer eine deutlichere Erhöhung wollten.
Ergänzend weist er zu den Ausführungen der IHK darauf hin, dass seit der
Euro-Umstellung die Dieselpreise um 100 % erhöht wurden. Ratsherrn
Soldan sieht in der angestrebten Erhöhung gerade mal einen Ausgleich der Inflationsrate. Ratsherr
Ziegert kommt auf das geltende Personenbeförderungsrecht zu sprechen und
erläutert, dass die Taxenunternehmer eine Betriebs- und Beförderungspflicht
haben. Es ist Aufgabe der Politik dafür Sorge zu tragen, dass es für die
Taxenunternehmer interessant bleibt, zu befördern. Beigeordneter
Löb möchte wissen, wie die Unternehmen versuchen, Kosten zu sparen. Zu denken
ist beispielsweise an ein Betreiben der Taxen mit Gas oder Raps. Für
Herrn Menke sind dieses keine Alternativen. Aus seiner Sicht besteht die
einzige Möglichkeit Kosten zu senken darin, die Taxen noch zusätzliche Stunden
in der Woche in Betrieb zu halten. Beigeordneter
Löb unterbricht die Sitzung und lässt die Zuhörer zu Wort kommen. Zuhörende
Taxenunternehmer teilen mit, dass einzelne Unternehmer schlechte Erfahrungen
mit Gas-Fahrzeugen gemacht haben, da diese häufig defekt waren. Raps stellt
aufgrund der geringen Dichte der diesen Kraftstoff anbietenden Tankstellen, ein
Problem dar. Es wird gebeten, dem geänderten Antrag zuzustimmen, damit
möglichst schnell mit den neuen Tarifen gefahren werden kann. Nachdem
Beigeordneter Löb die Sitzung wider aufgenommen hat, erklärt
Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers, dass der Rat die Verordnung in seiner
Sitzung im Februar beschließen muss. Dann wird sie im Amtsblatt veröffentlicht,
so dass die neuen Tarife voraussichtlich ab dem 01.04.2005 gelten können. Es
ergeht folgender Beschluss: Der
Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat, den in der Sitzung des Verkehrsausschuss
verteilten Entwurf der 5. Änderungsverordnung zur Taxenverordnung entsprechend
des Antrages des GVN vom 20.01.2005 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 1 (Beigeordneter Löb) |
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