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Beratungsinhalt: Die
Tagesordnungspunkte 5 + 6 werden gemeinsam behandelt. Beigeordneter
Dörbaum begrüßt als
Ausschussvorsitzender zur Beratung des TOP Herrn Reggentin – Büro Gosch &
Partner – sowie Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter -. Wesentlicher Bestandteil der heutigen Beratung sollen die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sein und die Frage, wie damit umzugehen sei. Herr
Reggentin – Büro Gosch & Partner – geht ein auf die eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange sowie Anregungen privater Personen. Die von einem
Einwender eingeforderte Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zur
Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit seines Hinterliegergrundstückes kann
privatrechtlich gewährleistet werden. Aus
Sicht der Regionalplanung werden seitens des Landkreises die vorgesehenen
Grundstücksgrößen moniert. Der Landkreis fordert den sparsamen Umgang mit Boden
ein und hält eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² für zu groß. Auch zu den
im Gebiet selbst vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden unter dem
Gesichtspunkt des Natur- und Landschaftsschutzes erhebliche Bedenken
angemeldet. Der Landkreis fordert, dass die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des
Gebietes vorgenommen werden sollten. Dazu
ist anzumerken, dass bei einer Verringerung der Mindestgröße von 700 auf 600 m²
nur 2 zusätzliche Grundstücke möglich wären. Die
Forderung des Landkreises, Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gebietes
vorzunehmen, steht im Widerspruch zu einer bereits im Jahre 2002 abgegebenen
Stellungnahme. Aufgrund
vorliegender Altablagerungen wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, das
die Kernaussage enthält, dass aus fachtechnischer Sicht keine ergänzenden
Maßnahmen oder zusätzliche Erkundungen zur Errichtung einer Wohnbebauung
erforderlich sind. Die vorgeschlagene Abdichtung mit einer Kunststoffbahn wird
für entbehrlich gehalten. Das Gebiet ist so bebaubar, wie es sich im
derzeitigen Zustand darstellt. Die
Aussagen zu dem F- und dem B-Plan sind nahezu identisch. Beigeordneter
Körner kann nicht
nachvollziehen, dass Forderungen des Landkreises, Grundstücke kleiner zu
bemessen, sich immer nur gegenüber Vorhaben im Stadtgebiet von Lüneburg
richten. Ähnliche Forderungen stellt der Landkreis gegenüber anderen Gemeinden
im Landkreis nicht. Für ihn ist die Grundstücksaufteilung überzeugend dargelegt
und vernünftig. Er geht davon aus, dass die Beibehaltung der Mindestgröße der
Grundstücke von 700 m² auch im Sinne des Ausschusses sei. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass die eingegangenen Stellungnahmen ein sehr breites Spektrum von
Vorstellungen abdecken. Wichtig sollte sein, dass die Strukturen passen und
dass sich das Gebiet in die umliegende Bebauung einfügt. Auch die
Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet selbst vorzunehmen erachtet sie weiterhin für
sinnvoll. Die
Stadt ist bei Planungen sehr wohl bewusst, möglichst behutsam und sorgsam mit
den Ressourcen umzugehen. Ratsherr
Burgdorff hält es
für gut, dass mit der Bebauung eine Verdichtung herbeigeführt wird. Ein
gewisser Beigeschmack bleibt jedoch wegen der vorhandenen Altlasten. Auch wenn
es in letzter Konsequenz Sache des Grundstückserwerbers ist, sollten die
mangels ausreichender Verdichtung des Untergrundes vorhandenen Probleme mit der
Standsicherheit nicht verkannt werden. Bürgermeisterin
Schellmann weist
darauf hin, dass die Begründung zum B-Plan einen Passus beinhaltet, der
ausdrücklich darauf hinweist, dass zukünftige Bauherren nicht von der
Sorgfaltspflicht und Notwendigkeit entbunden werden, vor Baubeginn Baugrunduntersuchungen
und Standfestigkeitsnachweise auf ihrem speziellen Baugrundstück vornehmen zu
lassen. Haftungsansprüche auf der Grundlage des Gutachtens gegenüber der Stadt
sind ausgeschlossen. Hingewiesen
wird darauf, dass im Umfeld dieses Gebietes die Bebauung aus den 70er Jahren
und früher stammt. Insofern muss bei einer Nachverdichtung auch bezogen auf die
Grundstücksgröße und sich daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich des
Verkehres Rücksicht auf die vorhandene Bebauung genommen werden. Für
sie ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass sich das Verfahren so lange
hingezogen hat. Auf
die möglicherweise auftretenden Probleme, Überfahrtsrechte über eine
Privatstraße einzuräumen, weist sie hin. Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter – geht umfassend auf das von ihm
erstellte Bodengutachten ein. Erste Untersuchungen wurden bereits im Jahre 1995
durch das Baugrundlabor Lüneburg durchgeführt. An maximal 2 Stellen wurden
erhöhte Schadstoffbelastungen festgesellt. Auf
der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurde seitens der Stadt angeregt,
eine Bodenluftuntersuchung durchzuführen. Das Ergebnis dieser 1999
durchgeführten Untersuchung war, dass eine Bebauung ohne Einschränkungen
möglich ist. Für
ihn als Bodengutachter ist es unververständlich und dies bestätigt er hiermit
noch einmal ausdrücklich, dass jetzt vom Landkreis die Empfehlung ausgesprochen
wird, eine Folie zur Bodenabdeckung einzubringen. Wegen der geringen Belastung
und der spezifischen Parameter hält er als Bodengutachter die Einbringung einer
Folie für absolut überflüssig. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass die Frage der Bodenfestigkeit im Zusammenhang mit der jeweiligen
Bebauung der einzelnen Grundstücke abschließend zu klären sein wird. Beigeordneter
Körner erinnert
sich an die Kiesgrube und deren anschließender Verfüllung. Bei der Auswahl des
Füllmaterials wurde seinerzeit sehr sorgfältig darauf geachtet, dass keine
Schadstoffe eingebracht wurden. Von da her hält er die Bodenbelastung für
unproblematisch. Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter –
merkt ergänzend an, dass bei der Durchlüftung des Bodens sich die
Schadstoffe auch abbauen. Die gemessenen Konzentrationen sind absolut
unbedenklich. Ratsfrau
Lotze möchte
wissen, ob man davon ausgehen, kann, dass man in einigen Jahren auch keinerlei
Geruchsbelästigungen mehr zu erwarten hat. Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter –
verdeutlicht, dass generell, wenn auch analytisch nur noch schwer
nachweisbar, Geruchsbelästigungen gegeben sein können. In diesem konkreten Fall
ist es jedoch so, dass bereits jetzt vor Ort keinerlei Geruchsbelästigungen
feststellbar waren. Dr.
Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – interessiert, ob es für die Grundstücke Bensemann 2
verschiedene Untersuchungsergebnisse gibt. Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter –
zeigt den untersuchten Bereich auf. Das angesprochene Grundstück
Bensemann wurde nicht näher untersucht. Beigeordneter
Löb interessiert,
wie sichergestellt werden kann, dass die Auflagen aus dem Grünordnungsplan auch
eingehalten werden. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Anlegung der Gehölzflächen und die Pflege der Grünanlagen aufgrund
vertraglicher Vereinbarungen sichergestellt sei. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht noch einmal, dass ohne vorherigen Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages, der entsprechende Regelungen beinhaltet, es keinen Satzungsbeschluss
für den B-Plan geben wird. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass im Anschluss nach Herstellung der Grünbestände, diese seitens
der Stadt abgenommen werden. Abgesichert wird dies zusätzlich durch
Vertragserfüllungsbürgschaften. Nicht
jede vertragliche Vereinbarung wird man auf Dauer nachhaltig und konsequent
kontrollieren können. Damit wäre man personell überfordert. Des Risikos ist man
sich bewusst. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass die Festsetzungen des Grünordnungsplanes verbindlich seien.
Als Beratungsergebnis fasst er zusammen, ·
dass
die Festsetzung der Mindestgröße mit 700 m² bezogen auf das bebaute Umfeld
angemessen sei, ·
dass
die Ausgleichsmaßnahmen nach der Grünordnungsplanung im Gebiet nachzuweisen
sind und ·
dass
die Risiken bezüglich der Bodenbelastungen so minimiert sind, dass eine
Bebauung ohne Bedenken möglich ist. Die
Mitglieder des Ausschusses stimmen der vorstehenden Zusammenfassung des
Beratungsergebnisses einvernehmlich zu. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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