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Auszug - Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" - 2. Änderung; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.01.2005    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1306/04 Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" - 2. Änderung;
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 5 + 6 werden gemeinsam behandelt.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt als Ausschussvorsitzender zur Beratung des TOP Herrn Reggentin – Büro Gosch & Partner – sowie Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter -.

Wesentlicher Bestandteil der heutigen Beratung sollen die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sein und die Frage, wie damit umzugehen sei.

 

Herr Reggentin – Büro Gosch & Partner – geht ein auf die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie Anregungen privater Personen. Die von einem Einwender eingeforderte Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit seines Hinterliegergrundstückes kann privatrechtlich gewährleistet werden.

Aus Sicht der Regionalplanung werden seitens des Landkreises die vorgesehenen Grundstücksgrößen moniert. Der Landkreis fordert den sparsamen Umgang mit Boden ein und hält eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² für zu groß. Auch zu den im Gebiet selbst vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Landschaftsschutzes erhebliche Bedenken angemeldet. Der Landkreis fordert, dass die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gebietes vorgenommen werden sollten.

Dazu ist anzumerken, dass bei einer Verringerung der Mindestgröße von 700 auf 600 m² nur 2 zusätzliche Grundstücke möglich wären.

Die Forderung des Landkreises, Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gebietes vorzunehmen, steht im Widerspruch zu einer bereits im Jahre 2002 abgegebenen Stellungnahme.

Aufgrund vorliegender Altablagerungen wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, das die Kernaussage enthält, dass aus fachtechnischer Sicht keine ergänzenden Maßnahmen oder zusätzliche Erkundungen zur Errichtung einer Wohnbebauung erforderlich sind. Die vorgeschlagene Abdichtung mit einer Kunststoffbahn wird für entbehrlich gehalten. Das Gebiet ist so bebaubar, wie es sich im derzeitigen Zustand darstellt.

Die Aussagen zu dem F- und dem B-Plan sind nahezu identisch.

 

Beigeordneter Körner kann nicht nachvollziehen, dass Forderungen des Landkreises, Grundstücke kleiner zu bemessen, sich immer nur gegenüber Vorhaben im Stadtgebiet von Lüneburg richten. Ähnliche Forderungen stellt der Landkreis gegenüber anderen Gemeinden im Landkreis nicht. Für ihn ist die Grundstücksaufteilung überzeugend dargelegt und vernünftig. Er geht davon aus, dass die Beibehaltung der Mindestgröße der Grundstücke von 700 m² auch im Sinne des Ausschusses sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die eingegangenen Stellungnahmen ein sehr breites Spektrum von Vorstellungen abdecken. Wichtig sollte sein, dass die Strukturen passen und dass sich das Gebiet in die umliegende Bebauung einfügt. Auch die Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet selbst vorzunehmen erachtet sie weiterhin für sinnvoll.

Die Stadt ist bei Planungen sehr wohl bewusst, möglichst behutsam und sorgsam mit den Ressourcen umzugehen.

 

Ratsherr Burgdorff hält es für gut, dass mit der Bebauung eine Verdichtung herbeigeführt wird. Ein gewisser Beigeschmack bleibt jedoch wegen der vorhandenen Altlasten. Auch wenn es in letzter Konsequenz Sache des Grundstückserwerbers ist, sollten die mangels ausreichender Verdichtung des Untergrundes vorhandenen Probleme mit der Standsicherheit nicht verkannt werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann weist darauf hin, dass die Begründung zum B-Plan einen Passus beinhaltet, der ausdrücklich darauf hinweist, dass zukünftige Bauherren nicht von der Sorgfaltspflicht und Notwendigkeit entbunden werden, vor Baubeginn Baugrunduntersuchungen und Standfestigkeitsnachweise auf ihrem speziellen Baugrundstück vornehmen zu lassen. Haftungsansprüche auf der Grundlage des Gutachtens gegenüber der Stadt sind ausgeschlossen.

Hingewiesen wird darauf, dass im Umfeld dieses Gebietes die Bebauung aus den 70er Jahren und früher stammt. Insofern muss bei einer Nachverdichtung auch bezogen auf die Grundstücksgröße und sich daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich des Verkehres Rücksicht auf die vorhandene Bebauung genommen werden.

Für sie ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass sich das Verfahren so lange hingezogen hat.

Auf die möglicherweise auftretenden Probleme, Überfahrtsrechte über eine Privatstraße einzuräumen, weist sie hin.

 

Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter – geht umfassend auf das von ihm erstellte Bodengutachten ein. Erste Untersuchungen wurden bereits im Jahre 1995 durch das Baugrundlabor Lüneburg durchgeführt. An maximal 2 Stellen wurden erhöhte Schadstoffbelastungen festgesellt.

Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurde seitens der Stadt angeregt, eine Bodenluftuntersuchung durchzuführen. Das Ergebnis dieser 1999 durchgeführten Untersuchung war, dass eine Bebauung ohne Einschränkungen möglich ist.

Für ihn als Bodengutachter ist es unververständlich und dies bestätigt er hiermit noch einmal ausdrücklich, dass jetzt vom Landkreis die Empfehlung ausgesprochen wird, eine Folie zur Bodenabdeckung einzubringen. Wegen der geringen Belastung und der spezifischen Parameter hält er als Bodengutachter die Einbringung einer Folie für absolut überflüssig.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass die Frage der Bodenfestigkeit im Zusammenhang mit der jeweiligen Bebauung der einzelnen Grundstücke abschließend zu klären sein wird.

 

Beigeordneter Körner erinnert sich an die Kiesgrube und deren anschließender Verfüllung. Bei der Auswahl des Füllmaterials wurde seinerzeit sehr sorgfältig darauf geachtet, dass keine Schadstoffe eingebracht wurden. Von da her hält er die Bodenbelastung für unproblematisch.

 

Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter –  merkt ergänzend an, dass bei der Durchlüftung des Bodens sich die Schadstoffe auch abbauen. Die gemessenen Konzentrationen sind absolut unbedenklich.

 

Ratsfrau Lotze möchte wissen, ob man davon ausgehen, kann, dass man in einigen Jahren auch keinerlei Geruchsbelästigungen mehr zu erwarten hat.

 

Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter –  verdeutlicht, dass generell, wenn auch analytisch nur noch schwer nachweisbar, Geruchsbelästigungen gegeben sein können. In diesem konkreten Fall ist es jedoch so, dass bereits jetzt vor Ort keinerlei Geruchsbelästigungen feststellbar waren.

 

Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – interessiert, ob es für die Grundstücke Bensemann 2 verschiedene Untersuchungsergebnisse gibt.

 

Prof. Dr. Ing. Salomon – Bodengutachter –  zeigt den untersuchten Bereich auf. Das angesprochene Grundstück Bensemann wurde nicht näher untersucht.

 

Beigeordneter Löb interessiert, wie sichergestellt werden kann, dass die Auflagen aus dem Grünordnungsplan auch eingehalten werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Anlegung der Gehölzflächen und die Pflege der Grünanlagen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sichergestellt sei.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht noch einmal, dass ohne vorherigen Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der entsprechende Regelungen beinhaltet, es keinen Satzungsbeschluss für den B-Plan geben wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass im Anschluss nach Herstellung der Grünbestände, diese seitens der Stadt abgenommen werden. Abgesichert wird dies zusätzlich durch Vertragserfüllungsbürgschaften.

Nicht jede vertragliche Vereinbarung wird man auf Dauer nachhaltig und konsequent kontrollieren können. Damit wäre man personell überfordert. Des Risikos ist man sich bewusst.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Festsetzungen des Grünordnungsplanes verbindlich seien. Als Beratungsergebnis fasst er zusammen,

 

·       dass die Festsetzung der Mindestgröße mit 700 m² bezogen auf das bebaute Umfeld angemessen sei,

·       dass die Ausgleichsmaßnahmen nach der Grünordnungsplanung im Gebiet nachzuweisen sind und

·       dass die Risiken bezüglich der Bodenbelastungen so minimiert sind, dass eine Bebauung ohne Bedenken möglich ist.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der vorstehenden Zusammenfassung des Beratungsergebnisses einvernehmlich zu.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.