Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter Dr. Scharf spricht der Verwaltung zunächst ein
Kompliment für die gut gegliederten Vorlagen aus und bittet um Erläuterung der
geplanten Gebührenerhöhung. Beigeordneter Srugis weist auf die seit 1997
bestehende Gebührenkonstanz hin. Er hinterfragt die Erhöhung vor dem
Hintergrund des Öffentlichkeitsanteils. Er stellt fest, dass dieser Anteil sich
insgesamt nicht verändert und erklärt, dass eine Stärkung der Innenstadt eine
Verschiebung des Öffentlichkeitsanteils rechtfertigen kann. Der Vorsitzende,
Beigeordneter Althusmann, weist darauf hin, dass die Erhöhung zwar in Cent
ausgedrückt gering ausfällt, jedoch prozentual sehr groß erscheint. Die Summe
zur Abdeckung des Defizites sollte nicht nur durch Gebührenerhöhung erwirtschaftet,
sondern auch durch innerorganisatorische Maßnahmen erreicht werden. Er kann
sich eine Erhöhung um die Hälfte des Betrages vorstellen. Herr Stadtkämmerer Sauer nimmt zur Gebührenberechnung Stellung. Er weist darauf hin, dass diese fair ist. Abschreibungen werden in der geringst möglichen Höhe angesetzt. Bei der Kalkulation wird ein Dreijahreszeitraum zugrunde gelegt. Dabei entsteht ein breiterer Zeitraum zur Abdeckung des Defizites. Durch diese Verteilung fällt die Gebührenanhebung bescheidener aus, als wenn nur das Jahr 2005 betrachtet wird. Organisatorisch wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Das Neukonzept der Straßenreinigung nach der Übertragung auf die AGL sowie die Verteilung der Aufgaben von 17 auf 12 Mitarbeitern hat das vorliegende Ergebnis ermöglicht. Die eingerechneten Personalkosten wurden erheblich gesenkt. Ratsherr Srugis erkennt, dass wirtschaftlich gearbeitet und das Einsparpotential betrachtet wird. Er bittet um einen Vergleich mit anderen Städten, und zwar bezüglich Gebührenhöhe und Organisationsstruktur. Beigeordneter Srugis hinterfragt das Kostensenkungspotential.
Anregungen, die Reinigung der Straßen zu reduzieren, würden Ordnungsprobleme
nach sich ziehen. Neben der Personalkostensenkung kann durch Beteiligung der
Bürger an der Reinigung eine Kostensenkung erreicht werden. Eine
Leistungsbeschränkung lehnt er ab. Ratsherr Reinecke gibt zu bedenken, dass bei der
Gebührenerhöhung die Anstrengungen bei den Leistungen zur
Personalkosteneinsparung berücksichtigt werden sollten. Er hinterfragt die
Kosten für die Rufbereitschaft. Der öffentliche Anteil der Stadt sollte auch
nicht ständig verschoben werden. Er sieht hier Grenzen für eine weitere
Verschiebung. Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, erklärt, dass die
Erläuterungen hilfreich waren, insbesondere, weil durch organisatorische
Maßnahmen Personalkostensenkungen erreicht wurden. Er weist darauf hin, dass
auch die Reinigungsstrukturen betrachtet werden sollen. Ratsherr
Meihsies bittet darum, einen Vergleich der Organisation und der Gebühren mit
anderen Städten zu ermitteln. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Die
Betriebsabrechnung 2003 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen. Der
Gebührenbedarfsberechnung für 2005 bis 2007 sowie der Gebührenempfehlung wird
zugestimmt. Die in der Anlage 6 vorgelegte Satzung zur 7. Änderung der Stadt
Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
(Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 in der Fassung der 6.
Änderungssatzung vom 03.12.1996 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 erlassen.“ (2,
22, 7, 71) |
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