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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung unter Beachtung der vertraglich geregelten Frist zum Ablauf des 31.12.2025 zu kündigen. Ziel ist, dass die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Ausländerrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg fortgesetzt wird und letztere weiterhin die Aufgaben des Landkreises zur alleinigen Erfüllung übernimmt. Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Sinne zeitnah Verhandlungen mit dem Landkreis aufzunehmen und dabei den städtischen Anpassungsbedarf für eine neue Vereinbarung einzubringen. |
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