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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung unter Zuladung des Ausschusses für Mobilität (zu TOP 7)
TOP: Ö 7
Gremien: Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, Ausschuss für Mobilität
Datum: Mo, 24.03.2025    
Zeit: 15:02 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11281/24-4 Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. PickbrennerBezüglich:
VO/11281/24
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike  02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Beschluss

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Beschluss:

 

 

 

1.  Der aktuelle Umsetzungsstand zum Bewohnerparken wird zur Kenntnis genommen.

 

 

2. Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung sowie der Ausschussr Mobilität empfehlen dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die als Anlage beigefügte Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO), inkl. der Neuordnung der Parkgebührenzonen wird mit dem Ziel des Inkrafttretens zum 01.07.2025 beschlossen.

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung sowie der Ausschussr Mobilität stellen die folgenden Beschlüsse in die nächste Sitzung zurück:

 

3. Der in der Sitzung vorgestellte Tarifvorschlag der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs- GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Entgeltsatzung für alle drei Parkhäuser (Am Rathaus, Im Lünepark, Am Bahnhof), mit dem Ziel des einheitlichen Inkrafttretens zum 01.07.2025, vorzubereiten.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Bewirtschaftung der Sülzwiesen zu untersuchen und zeitnah einen Vorschlag zu unterbreiten.