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Auszug - Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 25
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.03.2025    
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11743/25 Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Feldhaus geht auf die positiven Aspekte der Planung ein. Man habe aber auch Verantwortung für Einkommensschwächere. Hier fehle der geförderte bzw. preisgedämpfte Wohnraum. Die Berichte der Verwaltung über das Gebaren der Investoren zeige auf, mit wem man künftig nicht mehr zusammenarbeiten sollte. Geförderter Wohnraum sollte in jedem Gebiet bereitgestellt werden.

 

Ratsfrau Lotze bestätigt, dass im Bauausschuss ausführlich diskutiert worden sei. Man habe mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die 30%-Regelung hier nicht möglich sei. Gebiete Ohne geförderten Wohnraum müssten eine Ausnahme bleiben, wenn nichts anderes geregelt werden könne. Bei einer Besichtigung in Kaltenmoor sei der Bedarf noch einmal deutlich geworden. Auch die Gewos-Studie zeige das Defizit auf. Geförderter Wohnraum müsse immer in den städtebaulichen Verträgen gesichert werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass sie bei jedem Verfahrensschritt zum bestehenden Baurecht ausgeführt habe. Ein sdtebaulicher Vertrag habe nicht verhandelt werden können, da die Investoren weder ein Interesse an einer Bauleitplanung noch an der Übernahme von Folgekosten gehabt hätten- die Stadt habe keine Chance gehabt, etwas anderes umzusetzen.

 

Ratsherr Neumann hebt hervor, dass die 30%-Regelung nicht in Frage gestellt werde. Das Vorgehen der Stadt sei richtig, der Bauherr sse nun andere Forderungen umsetzen. Bei den Verhandlungen sei darauf zu achten, dass überhaupt noch in Wohnraum investiert werde. Bauen sse bezahlbar bleiben.

 

Ratsherr Grimm dankt Stadtbaurätin Gundermann, dass das Maximale herausgeholt wurde. Es werde Wohnraum geschaffen, der perspektivisch dafür sorgen könne, dass durch Umzüge geförderte Wohnungen freirden. Das Vorhaben solle man unterstützen.

 

Ratsherr Schultz erinnert daran, dass man auch gegen die Überhitzung in der Stadt vorgehen wollte. Das sei an dieser Stelle möglich. Die 30%-Regelung werde eigentlich immer eingehalten, hier handele es sich um eine einmalige Ausnahme.

 

Ratsherr Blanck weist auf die Tendenz der Mietpreisentwicklung hin. Man müsse die wobau befähigen, mehr sozialen Wohnraum zu schaffen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Die während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ als Satzung.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 33

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 6