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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeisterin Kalisch gibt die Bitte des Landkreises weiter, ein gemeinsames Inkrafttreten zum 01.06.2025 zu ermöglichen, da die Beitragsordnung noch vom Kreistag beschlossen werden müsse.
Ratsfrau Dr. Dartenne beschreibt das Erarbeiten der Beitragsordnung als gemeinsames beispielhaftes Projekt von Verwaltung und Politik gemeinsam mit dem Landkreis. Mit der Elternbeitragsordnung sei eine Gleichstellung erreicht worden.
Ratsherr Soldan merkt an, dass der Kompromiss nicht ganz einfach gewesen sei. Nun sei es wichtig, dass die Elternbeitragsordnungen für Stadt und Kreis einheitlich wären. Daher solle der Rat unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages seinen Beschluss fassen.
Ratsfrau Bauseneick ergänzt, dass eine gute Kinderbetreuung das Fundament für starke Familien sei. Auch sie spreche sich für den Gleichschritt mit dem Landkreis aus. Sie gibt zu bedenken, dass die Beitragsordnung evaluiert werden müsse. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Fördrung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg vom 22.12.2023
Die Satzung tritt dann, statt ursprünglich vorgesehen zum 01.05.2025, erst zum 01.06.2025 in Kraft. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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