Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Ratsfrau Henze geht darauf ein, dass das Gewalthilfegesetz im Bund beschlossen worden sei. Es solle Frauen und Kindern einen Schutzanspruch bieten. Dieser neue Anspruch gelte aber erst ab 2032. Die Bundesländer seien aufgefordert, ihre Hilfesysteme auszubauen. Da aber die Finanzierung der aktuellen Plätze auslaufen würde, brauche es eine Lösung, die die Stadt vermutlich alleine stemmen müsse. Das Frauenschutzzentrum könnte in der Dorette-von-Stern-Straße gebaut werden. Dafür müsste aber mutig und zügig und mit der finanziellen Beteiligung des Landkreises mit dem Bau begonnen werden. Für die weitere Beratung bittet sie um die Überweisung in den Sozialausschuss, wenn keine Zustimmung möglich sei.
Ratsherr Soldan erklärt, dass die bestehende Einrichtung bereits ausgelastet sei und auslaufe. Mit einem neuen Konzept würde weiter Zeit verloren, es brauche eine Übergangslösung noch in 2025 in Abstimmung mit dem Landkreis. Dabei sollte man sich nicht auf ein Grundstück festlegen. Das Grundstück könnte auch im Kreis liegen. In die Neukonzeption sollte der Kreis einbezogen und das Land in die Pflicht genommen werden.
Ratsfrau Kabasci hält es nicht für sinnvoll ein neues Konzept zu erstellen, das würde die Stadt zeitlich zurückwerfen. Das bisherige Konzept sei an der Finanzierung gescheitert und nicht am Standort. Das Gewalthilfegesetz sei gut und richtig, helfe der Stadt aber nicht, da erst ab 2027 Mittel bereitgestellt würden. Es sollte mit Hochdruck weiter am aktuellen Konzept gearbeitet werden. Hierüber könne man im Sozialausschuss reden.
Bürgermeisterin John gibt den Vorsitz bis zum Ende des Tagesordnungspunktes an Bürgermeisterin Lotze ab.
Ratsfrau John nimmt zum Antrag Stellung und geht ebenfalls auf das bestehende Konzept ein. Eine Neukonzeptionierung würde nicht zur Beschleunigung beitragen. Die Finanzierungslücke stimme wenig optimistisch. Der Druck werde größer. Sie hoffe, mit dem bestehenden Konzept weiterzukommen.
Ratsfrau Schröder-Ehlers plädiert dafür, dem Überweisungsantrag zuzustimmen. Bei dem wichtigen Thema sei eine Weggabelung erreicht. Die Grundstücksfindung sei ein Prozess gewesen, die Mittel seien über den Haushalt zur Verfügung gestellt worden. Sie schätze, dass der Landkreis zu einer höheren Beteiligung bereit wäre, um die Finanzierungslücke zu schließen.
Stadtkämmerer Rink geht auf den Inhalt des Gewalthilfegesetzes ein und stellt einige Parameter klar, u. a. die Zuständigkeit des Landes. Lüneburg sei eine unterversorgte Region, so dass mit einer Partizipation gerechnet werde. Die Stadt sei bereits dabei, die Finanzierungslücke zu schließen. Hierzu werde er im Sozialausschuss berichten, sobald er dazu autorisiert sei.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt verwiesen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 3 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |