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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2024    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11621/24 Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass durch die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung beim Neubau von Wohnungen nur noch Stellplätze für behindertengerechte Wohnungen vorgeschrieben sind. Dadurch sei ein veränderter Entwurf notwendig gewesen.

 

Herr Eberhard, Bereichsleitung Stadtplanung, stellt den aktuellen Verlauf der Planung und den Geltungsbereich des B-Plans vor. Im Juni 2022 habe ein Workshop mit Architekten und Planern stattgefunden. Der daraus resultierende Entwurf bilde die Grundlage für den Beschluss. Aufgrund von Änderungen sei eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Er zeigt Unterschiede zwischen dem vorherigen und dem aktuellen Entwurf auf. Diese beinhalten deutlich mehr Freiflächen, deutlich weniger Stellplätze und eine Grünfläche gemeinsam mit der Fläche des Landes statt einer Kante des Sockels. Eine stärkere Ausrichtung r Wohnungsnutzung oder Büroflächen für Verwaltungszwecke sei angestrebt. Das Gelände solle ein Eingangsbereich für das Hanseviertel darstellen. Die Neubebauung werde zurückgesetzt, im Erdgeschoss seien keine Wohnungen, sondern Handelsflächen geplant. Parkplätze sollen auf privater Fläche vor den Gebäuden gebaut werden, mit breiteren Fußngerbereichen und zusätzlichen Freiflächen auf den Dachflächen.

 

Herr Krack, Planungsbüro Patt, erklärt das Vorhaben weiter. Es bliebe bei einem urbanen Gebiet, wodurch die künftige Nutzung sehr flexibel sei. Ebenfalls die Höhe der baulichen Anlagen, die Platzgestaltung und die Zielsetzung des Projektes, eine an das Hanseviertel angepasste Bebauung. Geändert werde hingegen, dass statt des Sockels eine reduzierte Grundfläche entstehe, die zwischen der Landesfläche und der privaten Fläche gespiegelt werde. Die Gebäudeanordnung rücke an die Ränder, um die Grünfläche zu vergrößern. Auf der Fläche des Landes solle eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Die textlichen Festsetzungen würden angepasst, insbesondere zur Sockelzone. Ab einer bestimmten Stellplatzanzahl sei eine Überdachung mit Photovoltaik verpflichtend, die allerdings im B-Plan ausgeschlossen werde. Außerdem werde pro vier Stellplätzen ein zusätzlicher Baum gepflanzt. Die Bauweise werde klar definiert, indem eine Orientierung an bestehenden Baulinien vorgesehen sei.

 

Ratsfrau Lotze äert ihre Zufriedenheit mit dem Wegfall des Sockels und den Veränderungen zugunsten einer größeren Grünfläche durch die Spiegelung. Sie fragt, ob die Gebäude weiterhin aufgeständert seien und ob sich im Erdgeschoss Stellplätze befinden werden. Der Grünplatz solle so gestaltet werden, dass er als Treffpunkt angenommen werde. Die Aufenthaltsqualität sei entscheidend. Abschließend fragt sie nach der Breite der Fläche.

 

Herr Eberhard antwortet, dass die Fläche eine Breite von insgesamt ca. 30 Metern und eine Gesamtgröße von ca. 2.500 Quadratmetern habe. Die Nutzung müsse mit dem umliegenden Parken vereinbar sein. Der Stellplatznachweis führe dazu, dass das Parken unter den Gebäuden stattfinde, was im städtischen Wohnungsbau glich sei. Die gestalterische Abstimmung der Grünfläche sei entscheidend. Diese Aspekte könnten im B-Plan nur eingeschränkt vorgegeben, jedoch im Gebäude- und Freiflächenentwurf berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Goralczyk bedankt sich und merkt an, dass der Entwurf mit den zwei Eigentümern insgesamt ein schlüssiges Bild ergebe. Er fragt, wie mit unterschiedlichen Vorstellungen der Eigentümer umgegangen werde und ob die Planung deren Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu stark einschränke.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Diskussionen bewusst von Anfang an geführt wurden, um sicherzustellen, dass beide Platzhälften zusammen funktionieren. Das Land wäge noch intern zwischen einer Behördennutzung und Wohnungsbau ab. Entwürfe seien mit Vertretern des Landes besprochen worden, wobei deren Kritik in die Planung eingeflossen sei.

 

Ratsherr Blanck äert den Eindruck, dass eine gewisse Aufenthaltsqualität erreicht werde und kritisiert die Entscheidung, auf die PV-Überdachungen der Stellplätze zu verzichten. Er fragt, ob die geplante Nutzung so realistisch sei.

 

Herr Eberhard erläutert, dass im Hanseviertel mit orthogonaler Ausrichtung eine vergleichbare Situation nördlich des Kreisels existiere. Die Fläche sei trotz engerer Verhältnisse hell und weitläufig nutzbar. Damit sei die Aufenthaltsqualität ausreichend hoch. Im aktuellen Plan seien noch mehr Bäume vorgesehen, sodass eine typische Stadtsituation entstehe, die jedoch nicht mit einem Dorfplatz vergleichbar sei.

 

Ratsherr Lühmann fragt, ob die Stellplätze ausschließlich den Wohnungsinhabern vorbehalten seien.

 

Herr Eberhard antwortet, dass die nachzuweisenden Stellplätzen hinter der Ladenzeile angeordnet werden. Die Erschließung in den Gebäuden sei wahrscheinlich über Fahrstühle geplant. In einem urbanen Gebiet würden Stellplätze sowohl Gewerbe- als auch Wohnnutzungen zugeordnet.

 

Ratsherr Gros kritisiert die unklaren Aussagen zum Baumbestand und hebt hervor, dass die Situation teils unterschiedlich sei. Ein Erhaltungsgebot solle als textliche Festsetzung in den B-Plan aufgenommen werden. Andernfalls sei dies zu vage formuliert und für die Stadt nicht durchsetzbar. Die Baumschutzsatzung sei zu berücksichtigen.

 

Herr Krack erklärt, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans flexibel, aber rechtsverbindlich gehalten seien. Die Festsetzung verfolge das Ziel, dass die Bäume, wenn möglich, zu erhalten sind.

 

Ratsherr Feldhaus merkt an, dass aus Erfahrung ohne klare Festsetzungen die Perspektive schlecht sei. Zu den Stellplätzen äert er, dass die klassische Platzfunktion unter deren Nutzung leiden würde. Die Thematik der PV-Überdachung der Stellplätze hält err wenig nachvollziehbar.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, weist darauf hin, dass es sich um den ersten Auslegungsbeschluss handeln würde und noch eine Verfahrensstufe folge. Heute werde nicht die letzte Entscheidung getroffen. Eine Nulllösung sei die schlechteste Option, weshalb ein Kompromiss sinnvoll sei.

 

Ratsfrau John fragt, wie die Lärmentwicklung bei Stellplätzen unter den Gebäuden berücksichtigt werde. Sie möchte zudem wissen, ob PV-Anlagen die Umgebungstemperatur stark erhöhen könnten und wie sich dies auf das Stadtklima auswirke.

 

Herr Eberhard erklärt, dass es zu einer typischen Tiefgaragensituation führen werde und die darüberliegenden Geschosse so gestaltet würden, dass Ruhe gewährleistet sei. Die Hersteller von PV-Anlagen versichern, dass keine Erhitzung stattfinde. Insgesamt sei der klimatische Effekt durch PV-Anlagen günstiger. PV-Anlagen würden in Verbindung mit Dachbegrünung gebaut werden, wodurch eine unmittelbare Kompensation stattfinde.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, ergänzt, dass das Thema bereits in dem Klimagutachten behandelt werde. Der heutige Parkplatz sticht aktuell als rotes Gebiet durch Wärmebelastung hervor.

 

Ratsfrau Lotze fragt nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten und weist darauf hin, dass die NBauO ab 2025 eine Pflicht zur Überdachung von Stellplätzen mit PV-Anlagen vorsehe. Sie fragt, ob es rechtlich zulässig sei, Überdachungen in diesem Fall auszuschließen. Zudem regt sie an, über eine Wassernutzung zur Kühlung und Gestaltung der Flächen nachzudenken.

 

Herr Eberhard bestätigt, dass in diesem besonderen Fall auf PV-Anlagen verzichtet werden könne, da die Platzgestaltung im Vordergrund stehe. Zur Wassernutzung erklärt er, dass bisher keine Notwendigkeit für offene Wasserflächen festgestellt worden sei, die Anregung jedoch aufgenommen werde. Insgesamt seien etwa 100 Wohneinheiten geplant, wobei dies stark von der Durchmischung und der weiteren Konzeption abhänge.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Blanck stellt Herr Eberhard fest, dass die Planzeichnung mit den festgesetzten Bäumen beschlossen werde.

 

Ratsherr Grimm äert sich positiv zum Konzept. Er hält zwölf Bäume für den Wohnraum für ausreichend und verweist darauf, dass das Hanseviertel sehr sonnig sei.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gros erklärt Herr Eberhard, dass durch dieses Projekt kein Eingriff auf das Habitat der Haubenlerche erfolge.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ einschließlich Begründung wird beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von zwei Wochen im Internet zu veröffentlichen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_241209_BP153IV_Erneuter Auslegungsbeschluss_Präsentation ABS (1587 KB)