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Beratungsinhalt:
Stadtrat Rink erläutert den Sachstand zu Ziel, Zweck und Sinn der vorliegenden Fachförderrichtlinie. Der Verwaltungsvorstand schlägt vor zukünftig alle ausgegebenen Fördermittel nach einem zuwendungsrechtlich notwendigen, strukturierten Verfahren umzusetzen, um Transparenz zu fördern, Vorläufe zeitlich sinnvoll einzuplanen und eine entsprechende Abstimmung zu ermöglichen.
Stadtrat Rink erläutert die PPT Vorlage und gibt an, dass es im Haushaltsplanentwurf für 2025/2026 die Besonderheit gibt, dass für vier Träger bereits separate Beträge eingeplant sind, die mathematisch zu den 70.000 € Gesamtfördersumme gehören und im Haushaltsplanentwurf enthalten sind. Es betrifft die Träger; Donum Vitae, Diversu, Checkpoint Queer und Queer. Die Gesamtsumme ergibt sich aus dem Gesamtbetrag, der im Haushaltsjahr 2024 insgesamt ausgeschüttet wird. Im Falle eines Beschlusses der Förderrichtlinie im nächstfolgenden Rat der Hansestadt, müsste in der Sondersitzung am 10.12.2024 eine Entscheidung zur Verteilung für 2025 im Ausschuss fallen. Die Richtlinie sieht vor, dass es im Einzelfall eine Höchstgrenze von 20.000€ gibt. Die Hansestadt geht an dieser Stelle nach einer einheitlichen Rahmenvorgabe vor und passt jeweils ausschließlich thematisch den Gegenstand der Förderung an.
Ratsfrau Henze erfragt den bisherigen Antragsumfang.
Stadtrat Rink erläutert die Zahlen aus den Anträgen die im Haushaltsplanentwurf vorliegen:
Donum Vitae 5000€ Diversu 5000€ Checkpoint Queer 39000€ Queer 2500€
Ratsfrau Kabasci weist darauf hin, dass für Diversu 15.000€ beantragt worden sind und bittet um Erläuterung der Antragsfristen.
Stadtrat Rink erläutert, dass sich die Antragsfrist immer auf einen Antrag für das Folgejahr bezieht.
Dieser Vorlauf erscheint Ratsfrau Kabasci zu früh, sie regt an im Ausschuss zu beraten, die Antragsfrist auf den 31.10. zu verlegen. Weiter regt sie an, den Satz gemäß Punkt 5 der Förderrichtlinie auf „die maximale Summe ist die, der im Haushalt festgeschriebenen Mittel“ zu ändern.
Stadtrat Rink erklärt, dass Fristen angepasst werden können. Er weist jedoch auf die Wichtigkeit hin, ein Bekenntnis zu einer maximal zur Verfügung stehenden Fördersumme abzugeben.
Ratsfrau Esders stellt dar, dass für 2025 nach Abzug der vorliegenden Anträge ausschließlich noch 8500€ zur Verfügung stehen würden und schlägt vor über eine Erhöhung der maximalen Fördersumme zu beraten.
Stadtrat Rink weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Summe von 70.000€ die in 2024 zur Verfügung gestellte Gesamtsumme darstellt. Weiter führt er aus, dass Zuschusserhöhungen immer möglich sind, wenn parallel Vorschläge zur Gegenfinanzierung für den Haushalt eingereicht werden.
Verwaltungsmitarbeiterin Frau Fischer/ Gleichstellungsbeauftragte weist darauf hin, dass für Diversu e.V. in 2024 15.000€ bewilligt worden sind und für 2025 ein Antrag von 15.000 € vorliegt.
Ratsherr Soldan weist einerseits auf die Wichtigkeit von frühzeitigen Antragsfristen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Haushaltsaufstellung hin und weist andererseits auf die Notwendigkeit der Angabe von Einsparpotenzial bei Beantragung zusätzlicher Mittel hin, um den Gesamthaushalt im Blick zu halten.
Ratsfrau Kabasci stellt die Frage, ob die Beträge aus der Vorlage VO/11576/24 Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine für das Jahr 2024 bereits inkludiert sind. Weiter stellt sie Antrag auf geänderte Friststellung, in Folge auf den 31.08 des jeweiligen Jahres.
Antwort des Stadtrats Rink die Beträge sind für 2025 inkludiert.
Verwaltungsmitarbeiterin Frau Fischer/ Gleichstellungsbeauftragte begrüßt die Förderrichtlinie grundsätzlich zur Beseitigung von Unklarheiten bezüglich Kriterien und Abläufen bei Förderungen der Zivilgesellschaftlichen Akteure.
Der Vorsitzende Dr. Perschmann schlägt vor die Abstimmung des Antrags zur Änderung der Antragsfrist auf den 31.08 von Ratsfrau Kabasci vorzunehmen.
Frau Ratsfrau Henze fügt an, dass Planung gut ist, sie jedoch zu bedenken gibt, dass Leistungsanpassungen aufgrund unvorhergesehener Veränderungen in der Förderkulisse der zivilgesellschaftlichen Organisationen vorkommen und entsprechend zu beachten sind.
Der Vorsitzende Dr. Perschmann erfragt Ideen zur Lösung dieser Situation.
Ratsherr Soldan klärt auf, dass es dem Rat der Hansestadt immer freistehe, Anträge zu befürworten und die Verwaltung aufzufordern Nachträge in den Haushalt einzustellen, unabhängig von der Verabschiedung einer Förderrichtlinie.
Der Vorsitzende Dr. Perschmann schlägt vor über die Annahme des Antrags der Fachförderrichtlinie abzustimmen.
Ratsfrau Kabasci fügt den Änderungsantrag -unter Punkt 5.- an „die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 20.000 € pro Jahr in begründeten Ausnahmefällen kann dies überschritten werden“ und erklärt, dass über den zuerst gestellten Änderungsantrag abzustimmen ist.
Der Vorsitzende Dr. Perschmann erfragt Gegenreden.
Ratsherr Pols erklärt, dass die erklärten Ausnahmefälle entsprechend definiert werden müssten. Dies verkompliziere den Prozess.
Der Vorsitzende Dr. Perschmann schlägt vor die Abstimmung des Antrags zur Änderung der Antragsfrist auf den 31.08 von Ratsfrau Kabasci vorzunehmen.
Abstimmung:
Der Vorsitzende Dr. Perschmann schlägt vor die Abstimmung des nächsten Antrags zur Änderung des Wortlauts unter Punkt 5, „die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 20.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“ von Ratsfrau Kabasci vorzunehmen.
Abstimmung:
Ratsfrau Esders stellt den Antrag die Fördergrenze von 70.000€ zu erhöhen und bittet Ratsfrau Kabasci um Formulierungsunterstützung. Ratsfrau Esders übernimmt die Formulierung von Ratsfrau Kabasci „der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt“, Ratsfrau Esders ergänzt „und beträgt mindestens 70.000€“.
Abstimmung:
Abstimmung Gesamtantrag Fachförderrichtlinie
Beschluss: Gesamtbeschluss: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt stimmt der geänderten Förderrichtlinie einstimmig zu mit folgenden Änderungen:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Antragsfrist gemäß Punkt 7.1 des Antragsverfahrens soll verlängert und auf den Zeitpunkt 31.08. datiert werden. Der geänderte Satz lautet: „Die Antragsfrist beginnt am 01.01. und endet am 31.08. eines Jahres.“
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: Der Umfang Förderung gemäß Punkt 5 soll geändert werden. Der geänderte Satz lautet: „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 20.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.“
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: In Bezug zur Fördergrenze in Höhe von 70.000 € gemäß Punkt 5 soll der Satz geändert werden. Der geänderte Satz lautet: „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 70.000 €.“
Abstimmungsergebnis:
Gesamtbeschluss: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
1. Änderung Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
2. Änderung Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
3. Änderung Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
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