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Beschluss: Gesamtbeschluss: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt stimmt der geänderten Förderrichtlinie einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Antragsfrist gemäß Punkt 7.1 des Antragsverfahrens soll verlängert und auf den Zeitpunkt 31.08. datiert werden. Der geänderte Satz lautet: „Die Antragsfrist beginnt am 01.01. und endet am 31.08. eines Jahres.“
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: Der Umfang Förderung gemäß Punkt 5 soll geändert werden. Der geänderte Satz lautet: „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 20.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.“
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: In Bezug zur Fördergrenze in Höhe von 70.000 € gemäß Punkt 5 soll der Satz geändert werden. Der geänderte Satz lautet: „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 70.000 €.“
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