Bürgerinformationssystem
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Ratsherr Heerbeck fragt bei der Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an Schulwegen und Spielplätzen nach einem Zeithorizont.
Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr –, führt aus, dass die Verwaltungsvorschrift zur StVO, die bindend für die Arbeit der Verwaltung ist, für März 2025 angekündigt ist. Vorbereitende Arbeiten würde die Straßenverkehrsbehörde zeitnah erledigen.
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