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Vorlage - VO/11477/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Geschwindigkeitsbegrenzung an Schulwegen und Spielplätzen" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.09.2024, eingegangen 11.09.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Anders, Michael
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Anders, Michael  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
14.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage der CDU-Frakton zum Thema „Geschwindigkeitsbegrenzung an Schulwegen und Spielplätzen“ vom 11.09.2024

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Prüfung von Straßen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an Schulwegen und vor Spielplätzen:

 

Die jüngste Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen jetzt auch im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fngerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Der Kreis der geschützten Einrichtungen wurde bezüglich dieser Anordnungsmöglichkeit der Straßenverkehrsbehörden erweitert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Lückenschlusses von bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken. Die Verwaltung prüft derzeit die Örtlichkeiten im Stadtgebiet Lüneburg, an denen eine solche Mnahme sinnvoll und umsetzbar ist.

 

Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet der Bereich 32 (Verkehr) u.a. eng mit dem Bereich 55 (Bildung) zusammen, um zunächst eine umfassende Erfassung der Schulwege im Stadtgebiet vorzunehmen. Diese Erfassung umfasst sowohl die Frequentierung der Wege durch Schülerinnen und Schüler als auch die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Straßen. Die Priorität liegt dabei auf Straßenabschnitten, die derzeit noch keine Geschwindigkeitsreduzierung aufweisen und auf denen ein besonderes Gehrdungspotential vorliegt.

 

Im Anschluss an diese Erfassung wird die Verwaltung die Machbarkeit der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h prüfen, was neben den verkehrstechnischen Aspekten auch rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche bauliche Anpassungen beinhalten wird.

 

2. Weitere Straßenabschnitte, die für eine Geschwindigkeitsreduzierung in Frage kommen:

 

Nach der Prüfung der Schulwege wird die Verwaltung auch weitere Straßenabschnitte im Stadtgebiet betrachten, die aufgrund der jüngsten Änderung der StVO auf 30 km/h reduziert werden könnten.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine konkreten Straßen oder Straßenabschnitte benannt werden, da die Prüfungen noch andauern.

 

Zusammenfassung:

Die Verwaltung ist dabei, eine umfassende Prüfung von Straßenabschnitten im Stadtgebiet Lüneburg vorzunehmen, die für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Frage kommen. Der Schwerpunkt der ersten Prüfungen liegt auf Schulwegen und wird anschließend auf Spielplätze und andere schutzbedürftige Bereiche ausgeweitet. Eine abschließende Liste der Straßen kann erst nach Abschluss dieser Prüfung vorgelegt werden.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 72,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.09.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_09_11 Anfrage 30kmh an Schulwegen (162 KB)