Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: sh. Anfrage der CDU-Frakton zum Thema „Geschwindigkeitsbegrenzung an Schulwegen und Spielplätzen“ vom 11.09.2024
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Prüfung von Straßen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an Schulwegen und vor Spielplätzen:
Die jüngste Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen jetzt auch im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Der Kreis der geschützten Einrichtungen wurde bezüglich dieser Anordnungsmöglichkeit der Straßenverkehrsbehörden erweitert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Lückenschlusses von bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken. Die Verwaltung prüft derzeit die Örtlichkeiten im Stadtgebiet Lüneburg, an denen eine solche Maßnahme sinnvoll und umsetzbar ist.
Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet der Bereich 32 (Verkehr) u.a. eng mit dem Bereich 55 (Bildung) zusammen, um zunächst eine umfassende Erfassung der Schulwege im Stadtgebiet vorzunehmen. Diese Erfassung umfasst sowohl die Frequentierung der Wege durch Schülerinnen und Schüler als auch die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Straßen. Die Priorität liegt dabei auf Straßenabschnitten, die derzeit noch keine Geschwindigkeitsreduzierung aufweisen und auf denen ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt.
Im Anschluss an diese Erfassung wird die Verwaltung die Machbarkeit der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h prüfen, was neben den verkehrstechnischen Aspekten auch rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche bauliche Anpassungen beinhalten wird.
2. Weitere Straßenabschnitte, die für eine Geschwindigkeitsreduzierung in Frage kommen:
Nach der Prüfung der Schulwege wird die Verwaltung auch weitere Straßenabschnitte im Stadtgebiet betrachten, die aufgrund der jüngsten Änderung der StVO auf 30 km/h reduziert werden könnten.
Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine konkreten Straßen oder Straßenabschnitte benannt werden, da die Prüfungen noch andauern.
Zusammenfassung: Die Verwaltung ist dabei, eine umfassende Prüfung von Straßenabschnitten im Stadtgebiet Lüneburg vorzunehmen, die für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Frage kommen. Der Schwerpunkt der ersten Prüfungen liegt auf Schulwegen und wird anschließend auf Spielplätze und andere schutzbedürftige Bereiche ausgeweitet. Eine abschließende Liste der Straßen kann erst nach Abschluss dieser Prüfung vorgelegt werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.09.2024
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