Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsherr Gros beschreibt, dass nach einem mehr als drei Jahre dauernden Verfahren, in das eine Arbeitsgruppe viel Engagement eingebracht habe, ein überarbeiteter Entwurf der Baumschutzsatzung vorliege. Er bedaure, dass die Kernelement strittig seien. Hierfür seien keine Gründe benannt oder wirksamere Vorschläge in die Arbeitsgruppe eingebracht worden. Die Stadtbegrünung solle gefördert und der Baumbestand erhalten werden. Inhaltlich würde auch die neue EU-Verordnung aufgegriffen.
Ratsherr Pols positioniert sich zu der Satzung und den darin enthaltenen Regelungen. Vieles könne er mitgehen. Die strittigen vier Punkte müsse er ausnehmen, da diese die Gestaltungsrechte für Gärten von Privatpersonen stark einschränken würde.
Ratsherr Grimm pflichtet bei, dass auch die Überwachung nicht von der Verwaltung zu leisten sei. Die Satzung sei nicht durchsetzbar.
Ratsherr Blanck bezeichnet die kritischen vier Punkte als wesentlichen Bestandteil der Satzung, die die Evaluation der Baumschutzsatzung ausmachen würde. Im Übrigen werde das Fällen von Bäumen oder Gehölzen nicht verboten, sondern zu Gesprächen über die Gestaltung angeregt.
Ratsfrau Lotze geht auf ihre Ausführungen im Rahmen der Einwohnendenfrage ein. Sie messe den Gartenbesitzern ein großes Maß an Eigenverantwortung zu. Die Auswirkungen müssten beobachtet und die Satzung ggf. nachgebessert werden. Außerdem brauche es eine Kampagne gegen Schottergärten.
Ratsherr Neumann erinnert, dass die Satzung städtische Ökosysteme sichern solle. Er unterstütze das Vorgehen der Verwaltung. Mit Verweis auf die Entscheidung, Waldflächen für Windenergieanlagen zu roden, erklärt er, dass auch Flächen außerhalb der Stadt zu schützen und Wert zu schätzen seien.
Ratsherr Heerbeck bedankt sich bei der Arbeitsgruppe. Aus seiner Sicht seien einzelne Regelungen nicht zu Ende gedacht worden. Einzelpunkte seien nicht zu kontrollieren. Man könne nicht das nötige Personal einstellen. Die Gestaltungsmöglichkeit der Privatpersonen für ihre Gärten müsse erhalten bleiben. Es sollten mehr Anreize statt Verbote geschaffen werden.
Ratsherr Soldan ergänzt, dass man nicht in die Gestaltungsmöglichkeiten der Menschen eingreifen dürfe, wenn man die Bestimmungen nicht durchsetzen könne. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Gehölzschutzsatzung wird beschlossen.
Für § 3 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 werden folgende Regelungen beschlossen:
Für den § 3 Abs. 1 gilt ein Stammumfang neu 70 cm.
Für den § 3 Abs. 3 gilt der Schutz von Gehölzgruppen.
Für den § 3 Abs. 4 gilt der Schutz baumartiger Sträucher.
Für den § 3 Abs. 5 gilt der Schutz heimischer Hecken (mind.120 cm hoch und 400 cm breit).
Abstimmungsergebnis:
Satzung gesamt Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 11 Enthaltungen: 2
Stammumfang der Bäume Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 14 Enthaltungen: 1
Gehölzgruppen Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1
Baumartiger Strauch Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 16 Enthaltungen: 1
Heimische Hecken Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 15 Enthaltungen: 1
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