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Auszug - 2. Lesung zur Gehölzschutzsatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2024    
Zeit: 17:10 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/11232/24-1 2. Lesung zur Gehölzschutzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/11232/24
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Maison, Annika   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Gros beschreibt, dass nach einem mehr als drei Jahre dauernden Verfahren, in das eine Arbeitsgruppe viel Engagement eingebracht habe, ein überarbeiteter Entwurf der Baumschutzsatzung vorliege. Er bedaure, dass die Kernelement strittig seien. Hierfür seien keine Gründe benannt oder wirksamere Vorschläge in die Arbeitsgruppe eingebracht worden. Die Stadtbegrünung solle gefördert und der Baumbestand erhalten werden. Inhaltlich würde auch die neue EU-Verordnung aufgegriffen.

 

Ratsherr Pols positioniert sich zu der Satzung und den darin enthaltenen Regelungen. Vieles könne er mitgehen. Die strittigen vier Punkte müsse er ausnehmen, da diese die Gestaltungsrechte für Gärten von Privatpersonen stark einschränken würde.

 

Ratsherr Grimm pflichtet bei, dass auch die Überwachung nicht von der Verwaltung zu leisten sei. Die Satzung sei nicht durchsetzbar.

 

Ratsherr Blanck bezeichnet die kritischen vier Punkte als wesentlichen Bestandteil der Satzung, die die Evaluation der Baumschutzsatzung ausmachen würde. Im Übrigen werde das Fällen von Bäumen oder Gehölzen nicht verboten, sondern zu Gesprächen über die Gestaltung angeregt.

 

Ratsfrau Lotze geht auf ihre Ausführungen im Rahmen der Einwohnendenfrage ein. Sie messe den Gartenbesitzern ein großes Maß an Eigenverantwortung zu. Die Auswirkungen müssten beobachtet und die Satzung ggf. nachgebessert werden. Außerdem brauche es eine Kampagne gegen Schotterrten.

 

Ratsherr Neumann erinnert, dass die Satzung städtische Ökosysteme sichern solle. Er unterstütze das Vorgehen der Verwaltung. Mit Verweis auf die Entscheidung, Waldflächen für Windenergieanlagen zu roden, erklärt er, dass auch Flächen außerhalb der Stadt zu schützen und Wert zu schätzen seien.

 

Ratsherr Heerbeck bedankt sich bei der Arbeitsgruppe. Aus seiner Sicht seien einzelne Regelungen nicht zu Ende gedacht worden. Einzelpunkte seien nicht zu kontrollieren. Man könne nicht das nötige Personal einstellen. Die Gestaltungsmöglichkeit der Privatpersonen für ihre Gärten müsse erhalten bleiben. Es sollten mehr Anreize statt Verbote geschaffen werden.

 

Ratsherr Soldan ergänzt, dass man nicht in die Gestaltungsmöglichkeiten der Menschen eingreifen dürfe, wenn man die Bestimmungen nicht durchsetzen könne.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Die Gehölzschutzsatzung wird beschlossen.

 

r § 3 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 werden folgende Regelungen beschlossen:

 

r den § 3 Abs. 1 gilt ein Stammumfang neu 70 cm.

 

r den § 3 Abs. 3 gilt der Schutz von Gehölzgruppen.

 

r den § 3 Abs. 4 gilt der Schutz baumartiger Sträucher.

 

r den § 3 Abs. 5 gilt der Schutz heimischer Hecken (mind.120 cm hoch und 400 cm breit).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Satzung gesamt

   Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 11

  Enthaltungen: 2

 

Stammumfang der Bäume

   Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 14

  Enthaltungen: 1

 

Gehölzgruppen

   Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 13

  Enthaltungen: 1

 

Baumartiger Strauch

   Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 16

  Enthaltungen: 1

 

Heimische Hecken

   Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 15

  Enthaltungen: 1