Bürgerinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Mi, 30.10.2024    
Zeit: 17:00 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11381/24 Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Penzkofer, Tamara
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Skrobanek, Irene  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Beschluss

  Hier werden Ihnen Inhalte angezeigt, wenn die Bearbeitung der Sitzung die Anzeige von Wortbeiträgen erlaubt.  

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen:

 

a. Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen.

 

b. Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.