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Vorlage - VO/11381/24  

 
 
Betreff: Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Penzkofer, Tamara
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Skrobanek, Irene  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.08.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
24.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Um der Zielsetzung gerecht werden zu können, eine transparente und planbare Haushaltsführung im Hinblick auf die Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft zu schaffen, beschloss der Rat in der Ratssitzung am 12.10.2022 mit Beschluss VO/10200/22, dass die Hansestadt Lüneburg mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lüneburg einen einheitlichen Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung abschließt. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder individuell abzuschließende Vertrag mit den einzelnen Freien Trägern im Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg genehmigt werden muss. Dieser Vertrag stellt einheitliche Regeln hinsichtlich der Finanzierungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Finanzierung sowie Leistungen beider Vertragsparteien auf und gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2023. Das detaillierte Leistungsverzeichnis ist Bestandteil des Fehlfinanzierungsvertrages.

 

Anfang 2024 sind die Freien Träger auf die Hansestadt Lüneburg herangetreten und baten im Rahmen des § 9 Nr. 2 des Fehlfinanzierungsvertrages um Nachverhandlung des Fehlfinanzierungsvertrages und dem damit verbundenen Leistungsverzeichnis, da sich die Formulierungen im Leistungsverzeichnis teilweise missverständlich und lückenhaft darstellen und sich zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnete, dass die vereinbarte Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für das pädagogische Personal sowie die vereinbarten Pauschalen und Kostensätze voraussichtlich nicht auskömmlich sind.

 

Am 20.02.2024 fand der erste Nachverhandlungstermin zwischen der Hansestadt Lüneburg und Vertretern:innen der Freien Träger statt. Im Rahmen dieses Termins wurde beschlossen, zunächst die vollständige Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2023 abzuwarten und dann in die weitere Verhandlung einzutreten. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 24.09.2024 angesetzt.

 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt vor Abschluss der Nachverhandlungen - soll jedoch schon über eine Erhöhung der Vertretungsreserve, angelehnt an die Regelungen der Hansestadt Lüneburg, sowie die redaktionellen Anpassungen im Leistungsverzeichnis wie folgt entschieden werden:

Zuwendungsfähige Kosten

Änderung im Abrechnungssatz

Änderung zum

Bemerkung

1.1 Personalkosten für pädagogisches Personal

Aufnahme von sozialpädagogischen Assistenten:innen bis zur Eingruppierung S 3

01.01.2023

Keine finanziellen Auswirkungen, da diese bereits abrechenbar sind.

Erhöhung der Vertretungs-reserve auf 21%

01.09.2024

Finanzielle Auswirkungen

2.7 Schönheitsreparaturen

hrliche Pauschale je qm (Gebäude) bezogen auf die Netto-Geschossfläche gemäß den Regelungen des § 28 Instandhaltungskosten - Zweite Berechnungs-verordnung II. BV.

 

01.01.2023

Keine finanziellen Auswirkungen. Da sich die Pauschalen jährlich ändern, wurden die Beträge herausgenommen. Bereits jetzt wird in der Fußnote auf § 28 II. BV verwiesen und dementsprechend  abgerechnet.

2.8 Instandhaltung

hrliche Pauschale je qm (Gebäude) bezogen auf die Netto-Geschossfläche gemäß den Regelungen des § 28 Instandhaltungskosten - Zweite Berechnungs-verordnung II. BV.

 

01.01.2023

Keine finanziellen Auswirkungen. Da sich die Pauschalen jährlich ändern, wurden die Beträge herausgenommen. Bereits jetzt wird in der Fußnote auf § 28 II. BV verwiesen und dementsprechend  abgerechnet.

3.2 Erwerb beweglicher Sachen

Aufnahme der Hortgruppen mit einer Pauschale von 1.291 €hrlich

01.01.2023

Keine finanziellen Auswirkungen, da diese bereits abrechenbar sind.

3.3 Sonstiger Betriebsaufwand

Aufnahme der Hortgruppen mit einer Pauschale von 1.291 €hrlich

01.01.2023

Keine finanziellen Auswirkungen, da diese bereits abrechenbar sind.

3.4 Verpflegung

Klarstellung der Formulierung, Änderung des Höchstsatzes auf maximal 1.200 €hrlich je Kind, vorher maximal 1.512 €hrlich je Kind, das entspräche monatlichen Kosten für Mittagessen je Kind in Höhe von 126 €, die nach Rücksprache mit den städtischen und freien Trägern in der Höhe nicht anfallen.   

01.01.2023

Keine finanziellen Auswirkungen.

3.8 Abschreibungen

Aufnahme Erläuterung in der Fußnote Nr. 4: Grundlage bildet die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV“) vom Bundesministerium der Finanzen.

01.01.2023

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Eine Synopse des vollständigen Leistungsverzeichnisses ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Die oben angeführten Änderungen wurden bereits im Nachverhandlungstermin am 20.02.2024 mit den Vertreter:innen der Freien Träger besprochen.

 

Begründung für die Erhöhung der Vertretungsreserve auf 21%:

In den Verhandlungsrunden in den Jahren 2021 und 2022 zwischen Hansestadt Lüneburg und Vertreter:innen der Freien Träger zum Abschluss des Fehlfinanzierungsvertrages wurde von einer Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für pädagogisches Personal in den städtischen Kindertagesstätten von 10% ausgegangen. Da in den städtischen Kindertagesstätten zusätzlich neben der 10%igen Vertretungsreserve auch Regionalspringer:innen angesetzt werden, die der Vertretungsreserve hinzuzurechnen sind und diese den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft nicht zur Verfügung stehen, wurde für das pädagogische Personal in den Einrichtungen in freier Trägerschaft eine Vertretungsreserve in Höhe von grundsätzlich 13% vereinbart.

 

Die Freien Träger haben bereits im Laufe des Jahres 2023 darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vertretungsreserve im Hinblick auf die Fachkräftesituation und dem unter anderem damit einhergehenden Anstieg der Ausfälle aufgrund von Arbeitsunfähigkeiten nicht auskömmlich ist. Eine daraufhin erfolgte Abfrage bei den Freien Trägern ergab, dass der Bedarf der Vertretungsreserve für deren pädagogisches Personal mit durchschnittlich 23,42 % angegeben wird.

 

Die in 2023 durch den Bereich 53 durchgeführte Berechnung ergab, dass sich die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für das pädagogische Personal in den städtischen Kindertagesstätten einschließlich der angesetzten Regionalspringer:innen bereits seit 2022 auf 21% beläuft, hiervon werden 10% bei der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt und weitere 11% werden durch die angesetzten Regionalspringer:innen abgedeckt. Dieser erhöhte - Bedarf in 2022 errechnete sich unter anderem aus der Tarifeinigung in 2022 (anzuwenden ab 01.07.2022) und der damit eingeführten zwei festen Regenerationstage je Jahr und pädagogischen Mitarbeitenden sowie der zwei zusätzlichen Regenrationstage, die im Tausch mit der Zulage als zusätzliche freie Tage je Jahr und pädagogischen Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden können.

 

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft und zur Vermeidung einer Schere zwischen den Einrichtungen im Hinblick auf das Wohl der zu betreuenden Kinder, ist die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für das pädagogische Personal der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft zeitnah an die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung einschließlich der Regionalspringer:innen für das pädagogische Personal in den städtischen Kindertagesstätten anzupassen und auf 21% zu erhöhen.

 

Die Unterzeichnung des angepassten Vertrages zur Fehlbetragsfinanzierung durch die Freien Träger von Kindertagesstätten und der Hansestadt Lüneburg mit den einzelnen Freien Trägern erfolgt, sobald die in den Absätzen zwei und drei dieser Vorlage angeführten Nachverhandlungen vollständig abgeschlossen sind und, sofern weitere Änderungen vorgenommen werden sollen, diese durch die zuständigen politischen Gremien auf Grundlage einer neuen Beschlussvorlage beschlossen worden sind.


Folgenabschätzung:

Durch die Erhöhung der Vertretungsreserve auf 21% für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten der Freien Träger sind Mehrkosten in Höhe von maximal 380.000 €r den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.12.2024 anzunehmen. Im Haushalt 2024 des Bereiches 53 stehen ausreichende Mittel zur Deckung dieser Mehrkosten zur Verfügung.

 

Die Mehrkosten für die Erhöhung der Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten der Freien Träger auf 21% belaufen sich ab dem Haushaltsjahr 2025 auf gerundet 1.140.000 €. Diese Mehrkosten werden bei der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 berücksichtigt.

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrages wird durch die vertraglichen Regelungen erhöht. Die Anpassung der Vertretungsreserve trägt zur Sicherung der zuverlässigen Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft bei. 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 132 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Im Zeitraum 01.09.2024 bis 31.12.2024 in Höhe von maximal 380.000 €, ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich voraussichtlich 1.140.000 € - künftige Tarifänderungen sind hierbei noch nicht berücksichtigt.              

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 53 / 57410  

 Produkt / Kostenträger: 365001 / 36500102

 Haushaltsjahr: 2024 und Folgejahre 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Synoptische Gegenüberstellung des aktuellen und des anzupassenden Leistungsverzeichnisses zum Fehlfinanzierungsvertrag mit den Freien Träger von Kindertagesstätten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Synoptische Gegenüberstellung Leistungsverzeichnis (102 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen:

 

a. Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen.

 

b. Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.