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Beratungsinhalt:
Stadtrat Forster führt in den Tagesordnungspunkt ein. Der einheitliche Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lüneburg sei auf Betreiben der Freien Träger und aus Gründen der Gleichbehandlung neu verhandelt worden. Aufgrund der zu erwartenden signifikanten Haushaltsbelastungen werde heute der Ausschuss für Finanzen und Interne Services beteiligt. Fachbereichsleiterin Bauer ergänzt, man sei bei den ab dem 01.01.2023 geltenden Verträgen von falschen Berechnungsgrundlagen ausgegangen. Hierdurch seien die Freien Träger schlechter als die stadteigenen Kitas gestellt worden. Neuverhandlungen hätten zum Ziel gehabt, diesen Mangel, der auch in der unterschiedlichen Berechnung der sog, Vertretungsreserve begründet sei, zu beheben. Die Freien Träger hätten glaubhaft gemacht, dass hier 23% anzusetzen seien; dieser Wert sei im Verhandlungswege auf 21% reduziert worden. Vorschlag der Verwaltung sei, mit Wirkung vom 01.09.2024 im Rahmen der Personalbedarfsberechnungen eine Vertretungsreserve iHv. 21% zu berücksichtigen. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass noch Forderungen für den Zeitraum Januar bis August erhoben würden. Die tatsächliche Belastung der Haushalte könne daher derzeit noch nicht benannt werden. Die Frage von Ratsherr Soldan, ob es sich hier um eine Pflichtaufgabe handele, wird von Frau Bauer mit dem Hinweis bejaht, dass es keine Vorgaben bezgl. der Vertretungsreserve gebe, die allerdings „ausreichend“ sein müsse. Die Frage von Frau Bauer, ob man in Anbetracht der positiven Beschlussempfehlungen des Jugendhilfeausschusses und dieses Gremiums den freien Trägern ein positives Signal geben könne, wird von Herrn Forster verneint. Einer Entscheidung des Rates dürfe nicht vorgegriffen werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen:
a. Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen.
b. Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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