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Beratungsinhalt:
Ratsherr Soldan begründet seinen Antrag mit der Verpflichtung eines Eigentümers, sein Eigentum zu erhalten. Straßen seien Eigentum der Stadt. Die Anlieger hätten mit ihren Erschließungsbeiträgen bereits für die Straßen bezahlt und sollten erwarten dürfen, dass die Grundsteuer in Teilen auch für deren Erhalt genutzt würde. Er stellt die Inhalte der Satzung und deren Umsetzung in Frage, die in den letzten Jahren kaum zur Anwendung gekommen sei. Außerdem würde sich der Verwaltungsaufwand für Prüfung, Abrechnung und Betreuung von Klageverfahren reduzieren, wenn die Satzung abgeschafft würde.
Ratsherr Neumann unterstützt den Antrag. Eigentümer und Erbbauberechtigte würden sich bereits am Gemeinwohl beteiligen, da sei keine weitere Belastung angebracht. Auch wenn eine Einnahmequelle verlorenginge, müsse doch herausgestellt werden, dass die Stadt eher ein Ausgabeproblem habe. Einsparpotential gäbe es bei Personalkosten und freiwilligen Leistungen.
Ratsherr Blanck geht darauf ein, dass in der Debatte im Fachausschuss Fehler und Ungerechtigkeiten in der Satzung diskutiert werden müssten. Die Beteiligung wirtschaftlich solventer Unternehmen sollte angesprochen werden. Man sollte die Satzung nicht ersatzlos streichen, zumal das Konsolidierungsprogramm zu beachten wäre.
Ratsfrau Bauseneick stellt heraus, dass das Thema in vielen Kommunen diskutiert werde. Ihre Fraktion habe bereits 2019 das Thema aufgegriffen, da es erhebliches Unverständnis für die Straßenklassifizierung und die Einzelbelastung gebe. Dennoch müssten die Folgen der Abschaffung betrachtet werden, ohne Einzelfälle zu diskutieren.
Ratsherr Nehring fügt an, dass im Umkehrschluss geklärt werden müsse, wie mit dem entstehenden Haushaltsdefizit umgegangen werden kann. Er erwarte, dass die Stadt Beispiele vorlege, wie andere Kommunen die Kompensation geschafft hätten. Straßen könnten zwar über viele Jahre unterhalten werden, irgendwann würde ihr Ausbau aber relevant im Sinne der Satzung. Der Haushalt sollte nicht weiter belastet werden.
Ratsfrau Esders hält den Antrag für sinnvoll. Das Abwälzen der Kosten könne existenzbedrohend sein. Eine gerechtere Verteilung solle im Finanzausschuss diskutiert werden. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Finanzen und Interne Services verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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