Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem VA einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 193 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Universitätsallee-Havemann“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Wohnbauflächen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt