Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung und Neuordnung des Havemann Betriebsgeländes an der Universitätsallee zu schaffen. Planungsrechtlich sind die Flächen aktuell als Gewerbeflächen durch die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 16 – 1. Änderung „Bockelsberg West“ und Nr. 101 „Hochschulen/Scharnhorststraße“ festgesetzt. Die Neuentwicklung soll durch einen eigenständigen Bebauungsplan abgedeckt werden, der die bestehenden Planungen überplant.
Der Bebauungsplan mit der Nr. 193 bekommt den Namen „Universitätsallee-Havemann“. Der Geltungsbereich umfasst das Betriebsgelände der Havemann & Söhne GmbH. In der Anlage 1 ist der Geltungsbereich dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von 3,35 ha.
Ziel der Bauleitplanung ist, neben der planungsrechtlichen Sicherung von dringend benötigten Wohnbauflächen, die Neuordnung der Gewerbeflächen. Die konkreten Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes werden im laufenden Verfahren anhand der Ergebnisse der Gutachten erarbeitet. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich Empfehlungen für einen bestimmten Gebietstypus auszusprechen. Erforderliche Fachgutachten werden im Verfahren beauftragt. Mit dem städtebaulichen Entwurf, der Planzeichnung und der Begründung soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Anfallende Kosten sind durch den Investor, Eigentümer der Flächen des Geltungsbereiches, zu tragen.
Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan gem. § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg erforderlich. Zur Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung liegt eine gesonderte Vorlage (VO/11370/24) vor.
Der städtebauliche Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 108,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss B-Plan 193
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||