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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Dr. Datenne erläutert den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Über die Änderungspukte zum vorgelgten Richtlinienentwurf wird einzeln beraten und folgende Änderungen empfohlen:
„Es sollen insbesondere Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
„Sie verfolgen einen nachhaltigen Ansatz, zum Beispiel Klimaschutz.“ „Sie berücksichtigen Aspekte der kulturellen Bildung.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 3
„Sie ermöglichen den Zugang zu Kunst und Kultur für alle Bevölkerungsteile.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4
„Durchführungsort des zu fördernden Projektes ist vornehmlich das Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.“
Stadtrat Herr Forster erläutert hierzu, dass es Aufgabe der Hansestadt Lüneburg sei, die Kulturlandschaft im Stadtgebiet zu fördern und nicht die Kulturlandschaft außerhalb des Sadtgebietes. Die Ausschussmitglieder sind sich hinsichtlich dieser Erläuterung einig, dass der Punkt dahingehend gändert wird, dass das Wort „vornehmlich“ gestrichen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
„Das Projekt wird im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren und zweckgebundenen Zuschusses als Teilfinanzierung im Sinne einer Fehlbedarfsfinanzierung bis maximal 50 % der zuschussfähigen Kosten gefördert. Über Ausnahmen berät der Ausschuss für Kultur- und Partnerschaften im Einzelfall.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
„Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 4.000,00 € pro Projekt“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
„Projekte mit einer besonderen Bedeutung für die Hansestadt Lüneburg können auch mit einer höheren Fördersumme gefördert werden. Besondere Bedeutung wird beispielsweise durch die Erfüllung mehrerer Förderkriterien begründet.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
„Eine Beschreibung der antragstellenden Kultureinrichtung oder –initiative sowie des Projektes, für welches der Zuschuss beantragt wird, die Auskunft gibt über Zielsetzung und Zielgruppe des Projektes, geplanten Zeitraum, beteiligte Akteure und die Inhalte der Projektdurchführung.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
„Bei Anträgen, die nach dem 31.01. eingereicht werden, ist eine Beratung des Antrages auf der nächsten Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vorzusehen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Frau Kibscholl bittet die Auschussmitglieder über folgende zusätzliche Änderung der Verwaltung zu beraten.
Ziffer 3 Satz 1 „Die antragsstellende kulturelle Institution, Vereine und freien Initiativen müssen ihren Sitz vorrangig in Lüneburg haben“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Ratsherr Heerbeck erläutert den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.
Nach ausführlicher Diskussion unterbricht die Ausschussvorsitzende Frau Kabasci die Sitzung für fünf Minuten, damit die Ausschussmitglieder zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion einen neuen Textvorschlag erarbeiten können. Folgender Text wird zur Abstimmung gestellt:
Ziffer 4 Absatz 3: „Sofern bei der Durchführung eines Projektes die Werte und Normen des Grundgesetzes verletzt werden, behält sich der Rat der Hansestadt Lüneburg vor, die Förderung zurückzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
Ratsfrau Redenius stellt folgenden Änderungsantrag:
Ziffer 2 Satz 1: „Die Hansestadt Lüneburg fördert aus städtischen Kulturfördermitteln anteilig Projekte kultureller Institutionen, (gemeinnütziger) Vereine und freier Initiativen, die diskriminierungsfrei arbeiten und mit ihrer Tätigkeit keine kommerziellen Interessen verfolgen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsauschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen Projekten wird mit den beratenden Änderungen beschlossen und an die Vorgaben der Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte angepasst.
Die geänderte Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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