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Vorlage - VO/11325/24  

 
 
Betreff: Anpassung von Förderrichtlinien an die Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte
(Richtlinie der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
19.06.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services vom 15.03.2024 wurde die Einführung eines Fördermittelmanagements vorgestellt. Dieses sieht eine Vereinheitlichung von allgemein gültigen Fördergrundsätzen und Verfahrensabläufen vor, wofür eine Dienstanweisung für Zuwendungen erlassen wurde. Diese regelt unter anderem auch den Aufbau von Förderrichtlinien.

Anhand dieser Dienstanweisung wurde die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln überarbeitet.

Es handelt sich um Änderungen redaktioneller Natur bzw. um Anpassungen zur Erzielung einer einheilichen Verfahrensweise beirderungen durch die Hansestadt Lüneburg.

Der Entwurf der neugefassten Richtlinien sowie die derzeit gültigen Richtlinien ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen, die nicht redaktionell sind, sind farblich hervorgehoben.

 

Ergänzung aus der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom 19.06.2024:

 

Die Mitglieder des Kultur- und Partnerschaftsausschusses haben in der Sitzung am 19.06.2024 über die zur Vorlage eingegangenen Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion beraten. Das Beratungsergebnis ist in den Richtlinienentwurf von der Verwaltung eingearbeitet worden und ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Änderungen des Kultur- und Partnerschaftsausschusses sind in roter Schrift in die Entwurfsfassung vom 26.06.2024 eingefügt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   64 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Entwurf der Neufassung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln

 

Derzeit gültige Richtlinien der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln

 

Entwurf der Neufassung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg r die Förderung aus städtischen Kulturrdermittel Stand 26.06.2024 mit Änderungen aus der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom 19.06.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien_Kulturfoerdermitteln ab 01.01.2020pdf (139 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Richtlinie mit Anlage neu (376 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf neue Projektförderrichtlinie Kultur Stand 26.6.2024 Änderungen KPA (351 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln wird entsprechend des der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurfs geändert und an die Vorgaben der Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte angepasst.